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Hmmm, wie soll ich (als nicht zwingend Fachkundiger) einen versteckten Mangel entdecken, aber der Fachkundige - der noch dazu erschwerend Sicherheitsunterweisungen betreffend der Benützung der PSA sowie aller benötigten Materialien und Werkzeuge erhält - nicht? Da läufts für mich auf die AUVA raus - oder irre ich? ng bautech |
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Wenn man den Folgebeitrag von alfa so liest ist es ja nicht das einfache Ausborgen von Werkzeug, sondern es geht darum, dass sie sich selbstständig und ungefragt aus seiner Werkstatt bedient haben, die ja gar nicht Teil der Baustelle war.
Das wäre mir auch nicht recht. Aber sonst konnte alles was an meinen Sachen auf der Baustelle rumstand verwendet werden, die anderen Sachen hab ich weggeräumt und dafür haben Sie mich dann auch gefragt. |
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@ bautech
Sicher wird zunächst die AUVA herangezogen werden, könnte aber in diesem ohnehin sehr theoretischen Fall Regressansprüche stellen. Dies sind aber juristische Spitzfindigkeiten, die das von alfa 2 aufgezeigte Problem, nämlich das unerlaubte Ausborgen von Werkzeugen, kaum betreffen. Darum ist dieses Thema für mich jetzt abgehakt. |