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Wertminderung wg. lebenslanges Wohnrecht

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
21.4.2016
14 Antworten 14
14
Vielleicht weiß jemand Bescheid, ob es dafür einen Schlüssel zur Berechnung gibt: Ein EFH hat Wert x, es ist zweigeschoßig, im OG wohnt die Frau Mama, mit einem lebenslangen Wohnrecht ausgestattet, und im UG wohnen "die Jungen". Gibt es einen Schlüssel, über den man den Wert der Immobilie für "die Jungen" ausrechnen kann? Wenn man das Haus inkl. Mama (hoho) verkaufen möchte, setzen Immomakler um den Wert des Hauses um den Faktor y runter?
Danke für die Mithilfe! emoji

  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#1)
hängt soweit ich weiß auch vom alter des Bewohners ab

edit:
Problem:
Wie berechnet man dieses Wohnrecht?

Antwort Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Waldeck - Dr. Hubert Hasenauer in Kooperation mit Rechtsanwalt Mag. Stefan Hotz
Ich verweise auf § 16 Bewertungsgesetz. Das Wohnrecht soll mit dem ungefähren monatlichen gedachten Mietzins zunächst angesetzt werden. Das genaue Berechnungsprogramm siehe unter:
www.bmf.gv.at, dann "Steuern" und weiter "Berechnungsprogramme".


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  •  rk515
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#2)
Parameter sind:

Alter des Begünstigten
Geschlecht
Mietzins
Verzinsung

Daraus, ergibt sich ein Wert

Definitiv steht fest: Wohnrechte sind je nach Alter des Begünstigten massive Abwertungen für die Liegenschaft

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#3)
Wenns a Bissgurn is, muast no wos drauflegen...

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
21.4.2016  (#4)
Super, danke für die ersten Infos!
Wenn weitere kommen, bin ich nicht undankbar emoji
Ich schau mit mal die BMF-Seite an ...

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#5)

zitat..
rainer1977 schrieb: Wenns a Bissgurn is, muast no wos drauflegen...

emoji emoji

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
21.4.2016  (#6)
Haha, das hab ich noch gar nicht gelesen - hat sich überschnitten mit meinem Post emoji

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  •  AmyCat
21.4.2016  (#7)
Im Prinzip so wie rk515 geschrieben hat.
Je jünger die Dame ist, desto "schlechter". Ist sie zB 60 Jahre alt, ergibt das eine ordentliche Wertminderung. Ist sie hingegen schon jenseits der 80 fällt diese nicht mehr besonders ins Gewicht. Gerechnet wird prinzipiell mit der "statistischen Restlebenserwartung" gemäß Sterbetabelle der Statistik Austria.
Aber Achtung, schließt dieses Wohnrecht das Recht mit ein, sich auf der gesamten Liegenschaft frei zu bewegen und auch allgemeine Teile zu benutzen, dann kannst du davon ausgehen, dass die Liegenschaft praktisch nichts wert ist. Wer möchte schon ein Haus kaufen, wenn die Dame das Recht hat sich im Garten zu bedienen, die Garage zu benutzen und eventuell sogar unangemeldet in der anderen Wohnung aufzutauchen?

Sollte es um die Wertermittlung für ein Bankdarlehen gehen, mit einem Vorrang ist die Sache einfacher. Will man diesen nicht gewähren, muss die Liegenschaft schon einen erheblichen Wert haben, damit die Belehnung durchgeht.

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Hallo kernoel,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wertminderung wg. lebenslanges Wohnrecht

  •  kernoel
  •   Bronze-Award
21.4.2016  (#8)
Ich war wieder überschlau und hab mich schlecht ausgedrückt. Eigentlich geht es darum: Es sind verschiedene Sachen in der Familie vorhanden, die an die drei Kinder vererbt werden. Eines der drei Kinder bekommt die fetteste Hütte, hat aber dafür die Mama im OG.
Annahme: Die Hütte hat einen Wert von 350.000,- Euronen, die Mama lebt voraussichtlich noch 30 Jahre, welchen Wert hat das eine Kind in Wirklichkeit erhalten?

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  •  AmyCat
21.4.2016  (#9)
Ohne den Vertrag und die Gegebenenheiten vor Ort zu kennen (Wohnungsgröße, Lage, etc) ist das unmöglich zu sagen. Am besten zu einem Immobilienbewerter gehen. ;)

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
21.4.2016  (#10)
Ach, wieder falsch ausgedrückt emoji Summe will ich hier eh keine hören, das kann nicht funktionieren, ist mir klar. Aber grundsätzlich ist der erhaltene Wert durch die Mama im OG als geringer anzusehen, oder?

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#11)
ja

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  •  Richard3007
21.4.2016  (#12)

zitat..
kernoel schrieb: Ach, wieder falsch ausgedrückt Summe will ich hier eh keine hören, das kann nicht funktionieren, ist mir klar.


Ein Freund von mir hatte in der Familie eine ähnliche Situation. Großmutter bereits Pflegebedürftig (24h) Lebenslanges Wohnrecht.
Wert Immobilie 3 Stock mit insgesamt 3 Wohneinheiten 2x 100m² 1x 80m² + Keller ebenso 100m²
Wert aufgrund des Sanierungszustandes rund 200k. 70iger Jahre Bau.
Mit Oma wurde ein Wert von 90k beziffert. So nun ist die Oma verstorben. Geerbt hat die Mutter meines Freundes 67 Jahre alt. Diese hat überschrieben an den älteren Sohn. Auch wieder mit lebenslangen Wohnrecht.
Älterer Sohn würde gerne zum halben Verkehrswert an den jüngeren verkaufen(mein Spetzl). Aber geht ned, weil NIX Wert die Bude.
Plan B: älterer Behält die Immobilie, weil er möchte ja mindestens 100k um seinen Traum zu verwirklichen. Bekommt er aber mit den Voraussetzungen nicht.
Die nächste Krux, das Lebenslange Wohnrecht, geht nach dem Tod der Mutter jetzt kommts, auf den jüngeren Sohn über, bzw. hat er ja schon eines im 1 Stock....
Also mein Spetzl müsste Ihm das Haus nicht abkaufen. Würde es aber tun, aber eben nur um einen Sinnvollen Wert. Er sieht ein das NIX auch ned geht. Aber genauso wenig sieht er ein, dass er seinem Bruder 100k geben soll, (obwohl es so angedacht war, das beide erben) und nochmal 250k in die Sanierung stecken muss. MINDESTENS.
Somit es Ihm eigentlich 450k kostet. Da kann man schon eine Menge mit anstellen.
Jetzt saniert er innen den 1. Stock. Da ja lebenslanges Wohnrecht....

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
21.4.2016  (#13)
Verzwickte Situation, sowas ...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#14)

zitat..
kernoel schrieb: Annahme: Die Hütte hat einen Wert von 350.000,- Euronen, die Mama lebt voraussichtlich noch 30 Jahre, welchen Wert hat das eine Kind in Wirklichkeit erhalten?


ich würd mal daumen mal pi sagen, dass die er nicht einen wert von 350k erhalten hat sonder von ca. 200k wenn nicht weniger

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