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das ist - sicher nicht ok. Es sollte trotz Flachdach alles abfließen. |
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@johnro: wie ich am Foto sehe handelt es sich hier vermutlich um eine ALGV45 Dampfsperre (oder GV45, ist aber nicht erlaubt). Wenn das eine Dampfsperre ist, dann müsste später noch eine Gefälledämmung raufkommen und eine EPDM Folie oder so was ähnliches als Dachhaut... |
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da wurde im wahrsten Sinne gepfuschteigentlich ne Sauerei sowas - passen die Flachdachfirmen da überhaupt nicht drauf auf?
wenn du das so belässt, ist das Dach in kürzester Zeit undicht! Nach ein paar Wintern (Wasser gefriert und arbeitet sich hinein), sind die Bahnen durch. Mein Beileid, aber das Problem gehört unbedingt gelöst. Wie? Keine Ahnung... |
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Ist die Flachdachkonstruktion schon fertiggestellt?
Schaut nähmlich nicht so aus. Auf der Dachabdichtung sollte noch ein Oberflächenschutz sein. Sprich Kiesbeschüttung zb.. Ein Flachdach muss ein mind. Gefälle von 2% zu den Ableitungspunkten besitzen. Soltest mal nachmessen lassen.. hmmm |
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.In Anlehnung an @Lehrling: Meines Wissens nach muss auch ein Flachdach immer eine Mindestneigung von 2 Grad (nicht Prozent) aufweisen, damit das Wasser abfliessen kann!
Gruss mikee |
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ok ist das nicht, - vielleicht täusche ich mich, aber mir scheint, dass da das dach etwas durchhängt - am foto 2 cm rechts von der linken regenröhre am nachbarhaus. ggf. haben die die senkung der decke nicht berücksichtigt... |
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hab bei meinem hauptdach das dach quasi ind der mitte "geteilt" und links und rechts ein gefälle betoniert, da kommen dann zwei gullies hin, die in ein abfallrohr entwässern. das NGB-flachdach hat von links nach rechts ein 2°-gefälle und entwässert in eine hängerinne. obenauf ist eine attika, somit schauts komplett eben aus. würd das auch noch anschauen lassen. |
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Offtopic, hab in einen meiner Fachbücher nachgeblättert.
Ein Flachdach muss ein Mindestgefälle von 1° Grad ( 1,7 % Prozent Gefälle) aufweisen. Gefällelose Dächer sind unzulässig. |
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Pfützenbildung - lt. ÖNorm B2220, Pkt. 2.3.1.5 ist die Pfützenbildung bzw. Wassersammlung kein Mangel. |
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.na toll, dann ist auf die Önorm auch kein Verlass mehr...
-> darum, am besten gar keine Flachdächer bauen... ^^ |
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die önorm ist wurscht, wenn das dach laut vertrag - ein gefälle haben sollte - das müsste ja auch im einreichplan stehen. dann ist schlicht nicht vertragsgemäß geleistet worden - mängelrüge.
zumindest ist die frage so gestellt, dass da ein gefälle sein sollte: |
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Hallo - nun gut, angeblich wird die Pappe nochmal runtergenommen und das Gefälle ausgeglichen, ob und wie das ganze funktioniert bin ich gespannt.
ich habe immer das Flachdach mit vorsicht im Hinterkopf gehabt, naja so schnell geht es. aber mal schauen, die Dachpappe ist gesandet somit sollte der Kies oben drauf nicht notwendig sein. ob das Dach durchhängt ist natürlich auch die Frage? es wurde optimistischer weise nach 10 Tagen ausgeschalt und nicht untergestellt, könnte natürlich sein, dass sich hier die Decke etwas gesenkt hat, lg johannes |
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nicht untergestellt? puhhhh......
mein NBG-dach ist noch immer untergestellt (ist jetzt aber schon eine fleissaufgabe *g*). wie stark ist die decke? |
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hallo - nach 10 Tagen wurde abgeschalt, gut es war aber auch recht warm und hat ab und zu drauf geregnet, kann schon sein dass dies ausreichend ist.
puh, das weiss ich nicht genau, ich glaube vorne 28cm und hinten 21cm, weiß es aber nicht mehr genau, lg johannes |
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10 Tage - sind fürchte ich nicht ausreichend. Bei unseren Elementdecken (KG und EG Decke) wurde die Unterstellung erst nach 4 Wochen entfernt. Ist die Decke eine Ortbeton oder Element- mit Aufbeton-Decke? |
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hallo - hallo mark, es ist eine ortbeton-decke, ich habe heute die Decke an der Unterseite nachgemessen, hängen tut sie nicht, dh das unterstellen dürfte nicht das Problemn sein, bin gespannt wie oben ausgeglichen wird, mit dünnflüssigem Beton dürfte das ja gehen? lg johannes |