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Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Kreditgebende Institute bevorzugen allesamt eine Ansprechperson, wenn es darum geht, ein Finanzierungsprojekt gesamthaft zu beurteilen. In dem Moment wo zwei oder mehrere Anfragen zum selben Projekt (möglicherweise sogar mit unterschiedlich aufbereiteten Unterlagen) bei ein und derselben Bank eingehen, wird diese Kontakt mit dem potentiellen Kreditnehmer und dem Dienstleister aufnehmen und wissen wollen, mit wem sie weiter kommunizieren soll. Wichtig: Ist die Anfrage einmal platziert, besteht von dritter Seite keine Möglichkeit der Intervention mehr. Dann wird die Anfrage über einen professionellen Dienstleister kein Problem darstellen. lg |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Alles klar, das macht Sinn! viele Danke |
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Jein. Wenn es sich um das selbe Objekt handelt und der Fall noch offen ist, könnte es durchaus so sein. Ansonsten würde ich bei einem gänzlich anderen Objekt die Frage mit nein beantworten, da die alte Datenschutzerklärung auf das andere Objekt gilt und somit mWn. nur 6 Wochen Gültigkeit hat. Bei einer Neueinreichung muss somit auch eine neue Datenschutzerklärung unterzeichnet werden. Konklusio: ich denke, du bist frei (Achtung, bin kein Rechtskundiger). Doppelanfragen beim selben Institut sind aber zu unterlassen, weil nur 1 Makler/Vermittler/Filialbanker der gleichen Bank zulässig ist. |
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