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Wie ist das genau mit doppelter Anfrage bei gleicher Bank?

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  •  hams
22.1. - 23.1.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo allerseits,
wir haben Mitte letzten Jahres mal bei der Hausbank wegen Hypothekarkredit angefragt und jetzt wos konkreter wird, würden wir einen Vermittler nehmen.

Das Objekt, das uns gefallen würde, ist jetzt ein ganz anderes und es ist ja schon ein Zeitl her, dass wir gefragt haben (Zinssituation etc auch ganz anders).

Ich finde leider nicht, wie genau die Regelung ist - kann ein Makler jetzt wieder alle Institute (also auch unsere Hausbank) anfragen?

Kann mir jemand sagen welches das relevante Gesetz dazu ist?

Danke, viele Grüße

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.1.2025  (#1)
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Kreditgebende Institute bevorzugen allesamt eine Ansprechperson, wenn es darum geht, ein Finanzierungsprojekt gesamthaft zu beurteilen. In dem Moment wo zwei oder mehrere Anfragen zum selben Projekt (möglicherweise sogar mit unterschiedlich aufbereiteten Unterlagen) bei ein und derselben Bank eingehen, wird diese Kontakt mit dem potentiellen Kreditnehmer und dem Dienstleister aufnehmen und wissen wollen, mit wem sie weiter kommunizieren soll.

Wichtig: Ist die Anfrage einmal platziert, besteht von dritter Seite keine Möglichkeit der Intervention mehr.

zitat..
hams schrieb: Das Objekt, das uns gefallen würde, ist jetzt ein ganz anderes und es ist ja schon ein Zeitl her, dass wir gefragt haben (Zinssituation etc auch ganz anders).

Dann wird die Anfrage über einen professionellen Dienstleister kein Problem darstellen.
lg

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  •  hams
22.1.2025  (#2)
Alles klar, das macht Sinn! viele Danke

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  •  speeeedcat
23.1.2025  (#3)

zitat..
hams schrieb: Das Objekt, das uns gefallen würde, ist jetzt ein ganz anderes und es ist ja schon ein Zeitl her, dass wir gefragt haben (Zinssituation etc auch ganz anders).

Ich finde leider nicht, wie genau die Regelung ist - kann ein Makler jetzt wieder alle Institute (also auch unsere Hausbank) anfragen?

Jein. Wenn es sich um das selbe Objekt handelt und der Fall noch offen ist, könnte es durchaus so sein.

Ansonsten würde ich bei einem gänzlich anderen Objekt die Frage mit nein beantworten, da die alte Datenschutzerklärung auf das andere Objekt gilt und somit mWn. nur 6 Wochen Gültigkeit hat.
Bei einer Neueinreichung muss somit auch eine neue Datenschutzerklärung unterzeichnet werden. 

Konklusio: ich denke, du bist frei (Achtung, bin kein Rechtskundiger). 
Doppelanfragen beim selben Institut sind aber zu unterlassen, weil nur 1 Makler/Vermittler/Filialbanker der gleichen Bank zulässig ist.

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