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Wie ist das mit dem Kniestock?

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  •  samoth
25.1.2012
6 Antworten 6
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Hi,

hat wer eine Ahnung wie das mit dem Kniestock genau geregelt ist - Steiermark falls das von Belang ist.

Lt. Bebauungsplan ist ein Kniestock von max. 1,20 m zulässig, und diesen wollen wir auch ausnutzen.

In einem Angebot steht nun: Rohbau - Kniestock 1,20 m. Wenn ich da jetzt dann noch den Bodenaufbau dazurechne komme ich dann auf einen tatsächlichen Kniestock von unter 1 m.

Meine Frage nun: Bezieht sich der Kniestock im Bebauungsplan auf den Rohbau oder auf den Endausbau?

Hat da wer eine Ahnung? Bei der Gemeinde werde ich natürlich auch anfragen, hätte aber gerne schon ein bisserl ein Vorwissen.

lg
tom

  •  ekndeg
  •   Silber-Award
25.1.2012  (#1)
im bebauungsplan -
ist sicher nicht der kniestock geregelt sondern die gebäudehöhe.
zb. schnittpunkt der aussenwand mit der dachfläche das ganze ab geländeoberkante. daraus ist der kniestock ableitbar, je nach aufbau der decken und der raumhöhen.

das wird aber aus deinem einreichplan herauslesbar sein.

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  •  samoth
25.1.2012  (#2)
@ ekndeg - steht aber definitiv so im Bebauungsplan drinnen.

Kniestock: max 1,20 m
Traufenhöhe bergseitig: max. 6,5 m
Gesamthöhe max: 8,5 m

Bezugspunkt ist das ursprüngliche, natürliche Gelände.

lg
tom

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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
25.1.2012  (#3)
tja kopfkratz, was es nicht alles gibt..
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_8200_003/LRST_8200_003.html

§ 4 (5) (7) (8) (11) Begriffsbestimmungen

42. Kniestockhöhe: das Maß des vertikalen Abstandes zwischen Oberkante der obersten Rohdecke und der Unterkante der tragenden Dachkonstruktion (Sparren), gemessen in der äußeren Außenwandebene;

§ 13 Abstände
(5) Nicht als Geschosse anzurechnen sind an der Traufenseite: Dachgeschosse bzw. für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachböden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt; Giebelseite: das unterste Dachgeschoß bzw. der unterste für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachboden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt.

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  •  samoth
25.1.2012  (#4)
jetzt weiß ich, warum ich nie Jurist werden wollte -;) - d.h. also gemessen wird an der Aussenseite des Hauses. Unterkante ist die Rohdecke, davon 1,2 m rauf bis zu den Sparren. Innen verringert sich der Kniestock also durch den Fußbodenaufbau, erhöht sich andererseits wieder etwas durch die Dachneigung. Richtig so?

lg
tom



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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
25.1.2012  (#5)
Richtig so? - ja.

zitat..
gemessen in der äußeren Außenwandebene;


das ist außenkante putz oder WDV.
bei 45° dachneigung und 50 cm wandstärke wäre das 120+ 50- FB

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  •  samoth
25.1.2012  (#6)
@ekndeg - vielen Dank!!

und wieder was dazugelernt...

lg
tom

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