|
|
||
im bebauungsplan -
ist sicher nicht der kniestock geregelt sondern die gebäudehöhe. zb. schnittpunkt der aussenwand mit der dachfläche das ganze ab geländeoberkante. daraus ist der kniestock ableitbar, je nach aufbau der decken und der raumhöhen. das wird aber aus deinem einreichplan herauslesbar sein. |
||
|
||
@ ekndeg - steht aber definitiv so im Bebauungsplan drinnen.
Kniestock: max 1,20 m Traufenhöhe bergseitig: max. 6,5 m Gesamthöhe max: 8,5 m Bezugspunkt ist das ursprüngliche, natürliche Gelände. lg tom |
||
|
||
tja kopfkratz, was es nicht alles gibt..
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_8200_003/LRST_8200_003.html § 4 (5) (7) (8) (11) Begriffsbestimmungen 42. Kniestockhöhe: das Maß des vertikalen Abstandes zwischen Oberkante der obersten Rohdecke und der Unterkante der tragenden Dachkonstruktion (Sparren), gemessen in der äußeren Außenwandebene; § 13 Abstände (5) Nicht als Geschosse anzurechnen sind an der Traufenseite: Dachgeschosse bzw. für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachböden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt; Giebelseite: das unterste Dachgeschoß bzw. der unterste für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachboden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt. |
||
|
||
|
||
jetzt weiß ich, warum ich nie Jurist werden wollte -;) - d.h. also gemessen wird an der Aussenseite des Hauses. Unterkante ist die Rohdecke, davon 1,2 m rauf bis zu den Sparren. Innen verringert sich der Kniestock also durch den Fußbodenaufbau, erhöht sich andererseits wieder etwas durch die Dachneigung. Richtig so?
lg tom |
||
|
||
Richtig so? - ja.
das ist außenkante putz oder WDV. bei 45° dachneigung und 50 cm wandstärke wäre das 120+ 50- FB |
||
|
||
@ekndeg - vielen Dank!!
und wieder was dazugelernt... lg tom |