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sorry das würd mich jetzt auch nochmal interessieren - ich hab den öamtc KV schon x-mal verwendet, als käufer und verkäufer. ich dachte, mit dem " X - Die Gewährleistung ist _____ ausgeschlossen", und ich hab dann immer auf beiden exemplaren des KV das feld durchgestrichen, damit kein lustiger auf die idee kommt da nachträglich ein "nicht" reinzuschreiben, bin ich fix auf der sicheren seite? |
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Dann lies bitte nochmal alle meine Posts in diesem Thread, dann weißt du, worum es geht. |
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habs eh glesen - nur der zaubersatz "es wird keine besondere eigenschaft zugesichert" ist mir noch nie untergekommen. heißt das, man würde zB auch nicht zusagen, dass das auto überhaupt fährt? oder sonstwie in irgendeiner weise brauchbar ist? ich will nicht anzweifeln dass dem so ist, nur kommts mir seltsam vor dass es halt eine extra zauberformel braucht, die von "keine gewährleistung" nicht bereits abgedeckt ist UND gleichzeitig der joker gegen jegliche zukünftige beschwerden ist. deswegen hab ich nochmal gefragt. wenn das wirklich so ist, super, danke, gut zu wissen |
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Ja weil die Materie nicht so einfach ist, wie sie auf den ersten Blick scheint. Hier ein Auszug von relevanten Fällen: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20160316_OGH0002_0070OB00004_16P0000_000&IncludeSelf=True |
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Im OEAMTC Kaufvertrag stehen so viele Sachen drinnen, die den Verkäufer angreifbar machen. Selbst wenn man´s nicht anhakelt verschlechterst du deine Position, du stoßt den Käufer mit der Nase drauf und kannst ihm dann erklären, warum du das nicht anhakeln willst...zb. Unfallfreiheit...kann ja sein, dass der Vorbesitzer einen Unfall hatte und dich angeschmettert hat usw. Ich hab meine Fahrzeuge mit einem selbst aufgesetzten Kaufvertrag verkauft, wo so wenig wie nötig drinnen stand. ala Zustand wie besichtigt und ohne Gewährleistung, Daten vom Auto (wie Marke, Vorbesitzer, km Stand, Fahrgestellnummer), Käufer, Verkäufer, Summe. |
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Mir ist der ARBÖ Kaufvertrag schon seit jeher sympathischer gewesen: https://www.arboe.at/fileadmin/user_upload/Bund/Dokumente/Kaufvertrag.pdf |
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Da stehen ja mehr oder weniger die gleichen Sachen drinnen, nur in komprimierter Form ohne Erklärung. |
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Der Kaufvertrag ist ja genau derselbe Schmarrn. Durch die negative Formulierung und das Nichtankreuzen machst du genau diese Zusicherungen. Das wird zur kompletten Wortklauberei, manchmal steht es positiv, manchmal negativ. |
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dito |
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