mein Tesla X hat eine "Anhängelast" von 2250 Kilo. Ich habe einen E zu B Führershein.
Darf ich jetzt Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von maximal 2250 Kilo ziehen oder bezieht sich der Wert auf das tatsächliche, aktuell geladene Gewicht bzw. die Gesamtmasse ?
Der Nachbar hat einen auflaufgebremsten Anhänger mit 400kg Eigengewicht und einem höchstzulässigem GG von 3200kg.
Darf ich damit jetzt bis zu 1850 Kilo Schotter transportieren oder nicht ? :)
.. rabaum schrieb: Ist-Gewicht des Hängers darf das hzGG des Zugfahrzeugs auch nicht überschreiten.
Außer das geländegängige KFZ hat den Zusatz "G" im Zulassungsschein eingetragen. Dann darf der Hänger 1,5 mal so schwer sein, sofern nicht das hzG von 3,5t wirksam wird.
Die Fahrschulbüchl gibt es in aktueller Version frei zu kaufen. Man darf sich auch wieder auf den aktuellen Stand bringen
Im Fall des Falles wird es uninteressant sein, wenn man sagt, der im Forum hat aber g'sagt ich darf das....
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.. rabaum schrieb: Korrekt, kenne nur keinen geländegängigen Tesla bei uns. 😋
Ich dachte der Tesla X würde mit Allradantrieb, höhenverstellbarer Luftfederung und spezieller Antriebstechnik alle Anforderungen an M1-G im Sinne der Verordnung erfüllen.
Aber in diesem Fall ist das alles egal, weil hier die Anhängelast den niedrigsten Wert vorgibt.
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