« Photovoltaik / PV  |

·gelöst· Wie viel darf ich einspeisen: Henne/Ei Problem?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  daneel
22.4. - 26.4.2022
12 Antworten | 7 Autoren 12
2
14
Hallo!

Dank eurer Ratschläge bin ich jetzt mehr auf der Schiene "mach das Dach voll" emoji. Vorsichtshalber wollte ich deshalb bei mir bei der Kärnten Netz GmbH nachfragen wie viel ich überhaupt einspeisen darf, damit ich dann überhaupt weiß wie viel möglich ist und dann entsprechend die Anlage dimensionieren kann bzw. Angebote dahingehend einholen. Hab also telefoniert, da wurde mir gesagt, sie können diese Auskunft nicht einfach so geben, sondern nur, wenn ich einen "Antrag Einspeiseanlagen" im Portal ausfülle. 

Hab ich mir angeschaut, nur wird dort auch bereits "E-Mail Adresse Elektrofachbetrieb" und später Dinge wie "Vorzählersicherung Ausführung", "Nennstrom", "Hauptleitungstyp", "Hauptleitungsmaterial", "Hauptleitungsquerschnitt" usw. usf. abgrefragt, was ich gar nicht weiß bzw. wo ich mir denke das wird ja dann erst der ausführende Betrieb sagen können.

Wie gehe ich an die Sache jetzt am Besten heran. Ich möcht gern wissen, wie viel ich einspeisen darf umd dann meine Anlage entsprechend zu dimensionieren und Angebote einzuholen. Nur dafür brauche ich scheinbar schon einen Elektrofachbetrieb mit dem ich dieses Formular ausfüllen kann, weil nur der so technische Details seiner Ausführung wissen wird.

Wie läuft das normalerweise ab. Wir diese Abfrag wie viel ich einspeisen darf üblicherweise erst gemeinsam mit dem Fachbetrieb gemacht oder wie löse ich dieses "Henne/Ei" Problem am besten auf? *grübel*

Danke emoji

  •  ds50
  •   Silber-Award
23.4.2022  (#1)
Ich würde die maximal verfügbare Fläche ermitteln, das in kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung umrechnen, 10% draufschlagen und ansuchen - am Besten halt doch mit Elektriker.
Bei einem Neubau würde ich mir das selber zutrauen - da würde ich einfach die Rechnung vom Hausanschluss des EVUs dazuhängen, weil da steht eh das verwendete Kabel drauf. Vorzählersicherung lässt sich leicht selber im Verteiler ablesen bzw. tut's da sicher auch ein Foto.

Prinzipiell wär's aber schon gut, über die max. ermittelte kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Leistung einen Elektriker zu finden, welcher dann vorraussichtlich die Anlage errichtet - notfalls mit der Klausel bei Vertragsunterzeichnung, daß die tatsächlich zu errichtenden kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] von der Netzzusage abhängig sind.

2
  •  Solarbuddys
24.4.2022  (#2)
Viele Netzbetreiber lassen die Anfragen zum Netzzugangsbleeg nur noch über den Elektrofachbetrieb zu weils mit den ganzen Kundenanfragen nix zu tun haben wollen. 

Uns wurden bereits einige Telefonnummer gesperrt, Kontakt ausschliesslich nur noch übers Elektrikerportal 

2
  •  daneel
25.4.2022  (#3)
Vielen Dank euch Beiden. Das werd ich dann so machen wie vorgeschlagen, also gemeinsam mit dem potentiell ausführenden Betrieb emoji.

1


  •  ztjuu
25.4.2022  (#4)
Hi

Da kann ich dir vielleicht helfen. Hatte letztes Jahr meine 4,9kwP Anlage (Fronius 4.5kW - Wechselrichter) in Betrieb genommen. Kärnten Netz mit Kelag als Strom Abnehmer. Anträge hab ich selber ausgefüllt.

Hab letzte Woche auf Erweiterung angesucht (geplant 4,8kwP) Jetzt hab ich nach dem Antrag das Netzzutrittsangebot bekommen. Ich darf max 8,5kwH einspeisen. Passt für mich ganz gut, da aufgrund der Ausrichtung sowieso nie die ca 9,7kwP wirken. Außerdem kommen noch die Verluste und der Eigenverbrauch mit ca 350Wh weg. 

lg aus Bad Bleiberg

1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
25.4.2022  (#5)

zitat..
ztjuu schrieb:

Hi

Da kann ich dir vielleicht helfen. Hatte letztes Jahr meine 4,9kwP Anlage (Fronius 4.5kW - Wechselrichter) in Betrieb genommen. Kärnten Netz mit Kelag als Strom Abnehmer. Anträge hab ich selber ausgefüllt.

Hab letzte Woche auf Erweiterung angesucht (geplant 4,8kwP) Jetzt hab ich nach dem Antrag das Netzzutrittsangebot bekommen. Ich darf max 8,5kwH einspeisen. Passt für mich ganz gut, da aufgrund der Ausrichtung sowieso nie die ca 9,7kwP wirken. Außerdem kommen noch die Verluste und der Eigenverbrauch mit ca 350Wh weg. 

lg aus Bad Bleiberg

was hat es mit den 8,5kW auf sich? habe die selbe Grenze bei 10kWp erhalten. SBG Netz.

1
  •  ztjuu
25.4.2022  (#6)

zitat..


was hat es mit den 8,5kW auf sich? habe die selbe Grenze bei 10kWp erhalten. SBG Netz.W


Die maximale Einspeisung darf 8,5kW sein. Hat mir der Netzbetreiber geschrieben


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.4.2022  (#7)
Habe heute nach nur 5 Tagen meinen Netzzugangsvertrag von Nö Netz bekommen.
Wo lese ich raus, wieviel ich einspeisen darf?
Edit: sind das laut N-Netz Homepage in NÖ generell 15 kVA?

1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
26.4.2022  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Habe heute nach nur 5 Tagen meinen Netzzugangsvertrag von Nö Netz bekommen.
Wo lese ich raus, wieviel ich einspeisen darf?
Edit: sind das laut N-Netz Homepage in NÖ generell 15 kVA?

Kann mir nicht vorstellen dass generell 15kva genehmigt werden.
lade am besten mal scrennshots von der zusage hoch überall wo Kw oder kva steht ist wichtig/interessant 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.4.2022  (#9)
Gerne!

Sehr geehrter Geschäftspartner,

Sie haben an oben genannter Adresse gemäß den "Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netz Niederösterreich GmbH" (VNB) für eine
− Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10,00 kVA(Wechselrichter Dreiphasig) inkl. einerDC- gekoppelten Batteriespeicheranlage den Anschluss an unser Verteilernetz beantragt: 

1.1 Netzbereitstellungsentgelt

Das Netzbereitstellungsentgelt ist als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau der vom Netzbenutzer in Anspruch genommenen Netzebenen zu bezahlen.
FürIhreBezugsanlagegiltderzeiteinNetzbereitstellungsentgeltfüreineLeistungvon 4kWals abgegolten.
Für die Einspeisung in das Verteilernetz wird nach den derzeit geltenden Bestimmungen kein Netzbereitstellungsentgelt verrechnet.

1.2 Netzzutrittsentgelt

Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber jene Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung des Anschlusses an das Verteilernetz oder der Abänderung eines Anschlusses unmittelbar verbunden sind.
Gemäß den Festlegungen in § 54 ElWOG, Absatz (4) ist für den Anschluss von Erzeugungsanlagen ein gestaffeltes, pauschales Netzzutrittsentgelt zu bezahlen. Dieses beträgt für Ihre Erzeugungsanlage derzeit 10,00 €/kW und wird Ihnen nur für jene Leistung verrechnet, die größer als die abgegoltene Netzbereitstellungsleistung Ihrer Bezugsanlage ist .
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Festlegungen verrechnen wir Ihnen für Ihre Erzeugungsanlage ein pauschales Netzzutrittsentgelt von € 60,00 zuzüglich 20% Umsatzsteuer, somit einen Betrag von € 72,00 inklusive Umsatzsteuer.
Eine entsprechende Rechnung werden wir Ihnen nach Vertragsabschluss zusenden. Wir ersuchen Sie, diese Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung zu begleichen. Nach Bezahlung dieser Rechnung kann die eingangs genannte Leistung in unser Verteilernetz eingespeist werden.

4. Sonstige Vereinbarungen

Die jeweils gültigen „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netz Niederösterreich GmbH“ (VNB) samt deren Anhang sowie die „Technischen Bedingungen für den Parallelbetrieb von PV-/Batteriespeicheranlagen bis 30 kVA (Typ A) mit dem Verteilernetz der Netz Niederösterreich GmbH“ („Parallellaufbedingungen PV bis 30 kVA“) sind vereinbarter Bestandteil dieses Netzzugangsvertrages, liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung in unseren Service Centern zur EinsichtnahmebereitundkönnenvonIhnenimInternetjederzeitunter www.netz-noe.atabgerufen werden. Auf Verlangen übermitteln wir Ihnen unentgeltlich ein Exemplar.
Die Einstellungen an Ihrer Erzeugungsanlage sind gemäß unseren „Parallellaufbedingungen PV bis 30 kVA“ vorzunehmen. Ebenso muss Ihre Erzeugungsanlage die in den „Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen“ („TOR“), insbesondere „TOR Erzeuger“, festgelegten technischen Anforderungen sowie die Emissionsgrenzwerte für Oberschwingungen zu jeder Zeit einhalten.
Die „TOR“ sind auf der Homepage des Regulators veröffentlicht.
Als Entkupplungseinrichtung ist eine „selbsttätig wirkende Freischaltstelle“ (ENS) gemäß ÖVE-Richtlinie R25 vorzusehen.

Sonst steht nirgends etwas von kWh bez. Einspeisung.

1
  •  erwinh
  •   Silber-Award
26.4.2022  (#10)
Ich vermute du wirst 4kW Netzbereitstellung für den Bezug haben und nachdem sie dir 60€ verrechnen sind das bei 10€/kW somit 6kW zusätzlich. Sprich 10kW Einspeisung ingesamt wie mir scheint.
Sollte aber auch irgendwo in Klartext stehen.

Edit: Steht ja eh fast ganz oben "10kVA"

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.4.2022  (#11)
Soviel Leistung hat mein WR WR [Wechselrichter]. Das darf ich somit einspeisen?

1.1 Netzbereitstellungsentgelt

Das Netzbereitstellungsentgelt ist als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau der vom Netzbenutzer in Anspruch genommenen Netzebenen zu bezahlen.
FürIhreBezugsanlagegiltderzeiteinNetzbereitstellungsentgeltfüreineLeistungvon 4kWals abgegolten.
Für die Einspeisung in das Verteilernetz wird nach den derzeit geltenden Bestimmungen kein Netzbereitstellungsentgelt verrechnet

1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
26.4.2022  (#12)
Ja dürften 10kw einspeiseleistung sein, falls du derzeit 4kw bezugsleistung hast (siehst auf der Stromrechnung)

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: EAG Förderung Ticketvervollständigung