Da wir unseren Zählerschrank an die neuen Gegebenheiten anpassen, tauchte die Frage auf wie viele Zähler wir bekommen.
Mein Vorstellung war bisher, das wir zukünftig nur einen Stromzähler vom Netzbetreiber haben. Intern hätte ich noch Subzähler für die WPWP [Wärmepumpe] und für die Wohnung der Eltern vorsehen.
Damit bräuchten wir nur einmal Zählermiete zahlen und, falls wir noch eine PV machen, könnten wir den Strom von der PV Anlage für gesamte Haus und WPWP [Wärmepumpe] verwenden.
Jetzt hat mein Elektriker nachgefragt und hat vom Netzbetreiber die Info bekommen, das gesetzlich für jede Wohnungseinheit ein eigener Zähler vorgeschrieben ist.
das stimmt, aber gerade innerhalb der Familie würde ich das als eine Einheit sehen.
so haben wir das gelöst wie von dir skizziert...
wichtig ist dass der zähler allgemein zugänglich ist.
es gibt aber auch seit kurzem eine liberalisierung zur gemeinschaftlichen nutzung einer pv...
Sehe ich auch so, da brauchst nur einen Zähler. Aber ihr werdet ja sowieso einen Zählerverteiler verbauen wo drei Zählerplätze sind. Falls mal die Eltern nicht mehr darin wohnen dann könnte man das ja noch umrüsten für einen zweiten Zähler, vorausgesetzt die Zuleitung zur Wohnung ist passend.
bei uns im Haus ist die Situation ähnlich (oben Schwester unten ich) und wir haben auch nur 1 Zähler. für jedes Stockwerk dann im Hauptschrank einen Subzähler von wo aus wir auf den Stockwerksverteiler fahren.
Bin da bei seltsammithut, 1 Zähler, aber Trennung im Hinterkopf behalten!
Danke für eure Antworten. Also wird/wurde es schon auch so gemacht wie ich mir das vorgestellt habe.
D.h., ich muss mich mit dem Zuständigen vom Netzbetreiber abstimmen.
Interessant wäre noch wo das gesetzlich geschrieben steht. Evtl. gibt's Interpretations spielraum.