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§79 - besagt:
Hast also offene oder gekuppelte Bauweise - wie kommen da die 3m zustande? Aber egal - Unterschreitung ist in der Bauordnung imho nicht vorgesehen. Gibt zwar den § 69, aber mit dem kommst eher net durch und dauert seeehr lange ohne Vitamin B. Sonst gäbe es nur die Möglichkeit, dass der Flächenwidmungsplan eine Sonderbestimmung (TB=Textliche Bestimmung) vorsieht, welche Abweichungen zulässt. http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx |
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Steht eh oben - ogk wäre alles meiner Meinung nach! - Also imho o - offen oder g - geschlossen oder k - gekuppelt Also alle Bebauungen möglich? Prinzipiell ist 3 Meter Mindestabstand zu halten wg dem Brandschutz... evtl Glasbausteine in EI90? ng bautech |
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kleine Korrektur die Wiener Bauordnung ist vieles liberal (ganz freie Wahl)aber sicher net - Legende:
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/planzeigen/zeichen-bebplan.html Habe es jetzt in einen anderen Posting nachgelesen - ist offen oder gekuppelt (o = offen, gk=gekuppelt) |
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DANKE für die Antworten, hat mir schon geholfen! |
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Bei gekuppelter BW - sind trotz alledem 3 Meter (wg Brandüberschlag) Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten...
ng bautech |
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@ bautech - Mag schon sein - aber der obige Paragraf besagt:
= Lese das als Abstand von mindestens 6 m ... |
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Dann lies mal weiterWeiter unten steht was von Halbierung des Abstandes in Bezug auf die Abstandsfläche (zitieren mitn Smartphone is leider nes meins)...
Jetzt müsst sich der TE errechnen, ob die Fläche ausreichend wäre, um auf 3 Meter zum Nachbarn rücken zu dürfen.. ng bautech |
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Sorry Hatte nicht bis zu Ende gelesen und hast recht. Wird wohl beim TE mit den 3m zutreffen. |
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Ich muss ja nicht recht haben - rausfinden kanns nur der TE -
Wir wissen nicht, wie tief sein geplantes Haus werden soll - ergo wissen wir die sog. "Abstandsfläche" auch nicht... Aber unter die 3 Meter darf er dezidiert nicht... ausser mit EI30-Fenstern ng bautech |
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Danke - für die zahlreichen Antworten.
Das mit den 3 Metern Abstand zum Nachbarn ist mir klar. Ich hatte jedoch den Eindruck, ohne das "Naturmaß" zu nehmen, dass ein zukünftiger Nachbar eim Bau einen geringeren Abstand als die besagten 3 Meter eingehalten hat. Ich habe dann blauäugig auf http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx den Abstand nachgemessen, kam immer auf 2 Meter...das hat mich verunsichert. Jedoch dürfte diese Karte inkl. Messfunktion doch nicht 100% genau sein, eine Auskunft bei der Baupolizei hat ergeben dass des Nachbars Bauvorhaben einwandfrei (3 Meter) abgewickelt wurde. Werde jedoch interessehalber bei der nächsten Grundstücksbegehung einen Laser hinhalten zur Messung. Dass mir mein Einschäzungsgefühl was Längen betrifft so einen Strich durch die Rechnung gemacht hat will ich mir nun noch selber "beweisen". |
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Eine Ausnahme könnte auch sein, wenn es sich beim Nachbarhaus um einen Altbestand handelt, also früher war da schon mal ein Haus mit geringerem Abstand dort und wurde jetzt nur saniert. Aber ich denke, es handelt sich hier ja um einen Neubau, oder?
mfg Sektionschef |
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Oder noch Nebengebäude - und die werden von der Wr. Baubehörde großzügig ausgelegt, auch die einzigen WC ( eines Gewerbebetriebes) wurden ins etwas niedrigere "Nebengebäude! gelegt und direkt an die Grenze gebaut,
also soll dein ZT kreativ denken und planen |
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Ja, ist ein Neubau. |
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Wie neu? - So neu, dass sich zwischen Errichtung und Gegenwart bereits die Grundgrenzen geändert haben?
Evtl steht die Einfriedung auch nicht lagerichtig... ng bautech |
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Mit einem Laser freihand vom BM gemessen: Abstand 2,88 Meter...
Passt also so ungefähr |