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laut welchem gesetz darfst du kein gebäude in den garten stellen, das "einen schatten wirft"? wir bauen auch in wien, in unserem bebauungsplan (für 1140) ist ein nebengebäude von maximal 30m² erlaubt. falls das nebengebäude eine garage ist, darf diese 50m² groß sein. |
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"Zur Unterbringung von Fahrrädern, Gartengeräten u. dgl. ist zusätzlich ein freistehendes, fensterloses, nicht unterkellertes Nebengebäude zulässig, dessen Bodenfläche 5 m2 und dessen oberster Abschluß 2,20 m nicht übersteigen darf; dieses Nebengebäude ist in die bebaute Fläche nicht einzurechnen" Alles andere, das ein Dach hat (abgesehen von einer Terrassenüberdachung von max. einem Viertel deiner bebauten Fläche des Hauptgebäudes - also max. 12,5m²) darfst nicht machen. Eine "Pergola" darfst du natürlich bewilligungsfrei aufstellen, wenn du ein Dach draufpackst, ists aber keine Pergola mehr... |
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ich hab das vl oben etwas unverständlich formuliert habe, es ist nicht verboten. aber im eingangssatz habe ich geschrieben, dass wir mit dem haus schon die max verbaute fläche verbaut haben. und da meines wissens nebengebäude auch zur bebaute fläche gehören, meine frage 1. ACHTUNG: Du hast aus dem Wiener Kleingartengesetz 1996 § 12 zitiert. Im Betreff steht explizit, dass es sich um KEINEN Kleingarten handelt. vl fällt eine durchsichtige scheibe nicht auf :) |
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Hallo Mein Haus in Wien(Flächenwidmung GS80) hat ebenfalls die max. verbaute Fläche, zusätzlich wurde mir von der Baupolizei ein Carport nach Paragraph 71 genehmigt. Nebengebäude ist bei GS(Gartensiedlung) bis 5m2 möglich, zählt ebenso nicht zur bebauten Fläche. Alles was sonst irgendwie "gedeckt" ist, mMn auch Terrassenüberdachung, zählt zur bebauten Fläche. Mfg Sektionschef |
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@Sektionschef Danke für deine Antwort, Par 71 war mir neu, hört sich aber sehr exotisch an. Unsere Widmung ist Bauland/Wohngebiet, dort steht das mit dem Nebengebäude leider nicht drin. Hab extra nachgesehen, weil ich nicht genau wusste, was GS bedeutet. Eine Frage noch zur Ausnahme nach Par 71. Habt ihr das jetzt auf beschränkte Zeit genehmigt bekommen, oder bis auf Widerruf? Habt ihr das bei der Einreichung schon berücksichtigt oder im Nachhinein? Wärst du bereit mir den Bescheid irgendwie zukommen zu lassen? Auch gerne anonymisiert, damit ich das der Baupolizistin zeigen kann, sollte die sich querstellen? |
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@littlepyro was steht den im plandokument des flächenwidmungs-/bebauungsplans deiner adresse drinnen? das kannst du ja einfach im internet abrufen: https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx bei uns steht im plandokument 8059 (das ist das für unseren bereich in 1140 gültige plandokument) zb unter punkt 3.1: 3.1.7. Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche darf höchstens 30 m² pro Bauplatz betragen. |
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So sieht das bei uns aus. Das steht bei uns auch, bedeutet aber nicht, dass diese Nebengebäude NICHT zur bebeauten Fläche gehören. Leider gehören sie da dazu. |
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Auf Widerruf. Schon bei der Einreichung. siehe auch hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-carport-alternative-wien/57853 Mfg Sektionschef |
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vielen dank. also genau gleiches problem. danke @Sektionschef kannst du mir den wortlaut aus deinem bescheid hier reinkopieren oder privat schreiben? das wäre sehr hilfreich. |
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Hallo Musste erst den Bescheid wieder "ausgraben". Mfg Sektionschef |
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