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Hallo, sofern das Wohngebäude mehr als 3 Wohnungen umfasst, ist die Mindestraumhöhe für Aufenthaltsräume gemäß OIB-Richtlinie sogar 2,5 m. Das gilt aber nur für Aufenthaltsräume. Nun müsste man nachsehen wie dieser Raum im Einreichplan benannt wurde. Wenn dort z.B. "Abstellraum" steht ist es ein Nebenraum, dann wäre die Mindestraumhöhe laut OIB nur 2,1m. LG Philipp |
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