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Schmutzwasserhebeanlage in meinem garten!! [NÖ]

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  •  Dianane01
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.7. - 30.7.2021
24 Antworten | 8 Autoren 24
24
Hallo liebe Leute , Wir haben letztes Jahr ein Doppelhaus vom Bauträger gekauft in NÖ
. Der Bauträger baut auf dem Gelände 18 Doppelhäuser. Als wir es gekauft haben, hatte der Bauträger noch kein Baubewilligung. Als das Baubewilligung kam, stellte sich heraus, dass Kanalrohre durch unseren kleinen Garten verlaufen müssen. Da wir den Vertrag unterzeichnet haben, der besagt, dass diese Rohre überall dort platziert werden können, wo Bedarf besteht, mussten wir dem Servitutsvertrag zustimmen. Der Anwalt schrieb uns, dass das einzige, das wir in unserem Garten sehen werden, ein Schachtdeckel ist, der in der vorderen Ecke des Gartens platziert wird. Gestern habe ich das Haus besucht und diese Monstrosität gesehen. Direkt neben dem Haus hat man Revisionsschaht mit 3 Deckel und Schmutzwasserhebeanlage aufgestellt

2021/20210723308155.jpg
. Meine Frage ist, ist das erlaubt? Wir haben uns für die Ecke des Gartens geeinigt. Auf diese Weise ist die Hälfte des kleinen Gartens unbrauchbar.
Wird das Probleme machen? Wird es Geräusche machen? Stinken? Ich bin wirklich enttäuscht.

  •  Glenfiddich01
  •   Silber-Award
23.7.2021  (#1)
Wenn ihr das vertraglich zugesichert habt... wirds sicher schwierig. sorry, aber wieso unterschreibt man sowas? 

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  •  BAULEItEr
25.7.2021  (#2)

zitat..
Dianane01 schrieb: Da wir den Vertrag unterzeichnet haben, der besagt, dass diese Rohre überall dort platziert werden können, wo Bedarf besteht, mussten wir dem Servitutsvertrag zustimmen. Der Anwalt schrieb uns, dass das einzige, das wir in unserem Garten sehen werden, ein Schachtdeckel ist

Ich würde das von einem Anwalt prüfen lassen.
Fakt ist das es ein Servitut über Leitungen gibt und nicht über Schächte Oder?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
25.7.2021  (#3)
@

zitat..
Dianane01 schrieb: Da wir den Vertrag unterzeichnet haben, der besagt, dass diese Rohre überall dort platziert werden können, wo Bedarf besteht, mussten wir dem Servitutsvertrag zustimmen. Der Anwalt schrieb uns, dass das einzige, das wir in unserem Garten sehen werden, ein Schachtdeckel ist, der in der vorderen Ecke des Gartens platziert wird.

@BAULEItEr 
So leicht wird's nicht gehen wenn von Schachtdeckeln die Rede war...
Ich glaube der TE hat noch nicht alle Infos hergegeben, wahrscheinlich unbeabsichtigt da die Thematik doch recht komplex erscheint...


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  •  BAULEItEr
25.7.2021  (#4)

zitat..
Dianane01 schrieb: Der Anwalt schrieb uns, dass das einzige, das wir in unserem Garten sehen werden, ein Schachtdeckel ist, der in der vorderen Ecke des Gartens platziert wird.

zitat..
bautech schrieb: So leicht wird's nicht gehen wenn von Schachtdeckeln die Rede war...

Von einem war die Rede, und der sollte im vorderen Eck sein und nicht mitten im Garten.

@Dianane01 
Könntest mal den genauen Wortlaut wiedergeben was im Servitutsvertrag und im Schreiben vom Anwalt steht.
Wobei das Schreiben vermutlich zu ignorieren ist.




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  •  Dianane01
25.7.2021  (#5)
Hallo und vielen Dank für eure Antworten. Ich habe die servitutsvertrag fotografiert :

2021/20210725168068.jpg
Anwalt hat so die Mail geschrieben:
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erfordern behördliche Vorgaben eine Änderung des ursprünglich geplanten Leitungsverlaufes (Ver -und Entsorgungsleitungen). Die Schmutzwasser-Kanalführung mit Schächten (DN 120 cm) verläuft nunmehr den Vorgaben entsprechend von Haus 18 im Süden bis Haus 4 im Norden. Die übrigen Häuser werden in diesen Hauptstrang eingebunden. Bei Ihrem Haus 4 verläuft der Schmutzwasser-Kanal östlich der Grenze entlang und mündet nach notwendiger SW-Hebung (unterirdischer Schacht von dem auf Terrainniveau nur ein 60 cm-Metalldeckel für Zustieg sichtbar bleibt) weiter in den öffentlichen Kanal. 

Jetz habe wir erfahren das der schacht auf der Bild zu sehen ist, ist nicht die hebeanlage schacht, sondern die Einmündung revisionsschacht. Hebeanlage schacht und zusätzlich Wasserversorgung schachte kommen noch dazu!!!!

Wir waren niemals informiert. Sie haben uns die dhh ohne diesen extra schachte verkauft. 

Was sollen wir jetzt tun? Gibt es Anspruch auf Entscheidung? 

Mvg


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  •  BAULEItEr
25.7.2021  (#6)
Kannst den Lageplan auch hochladen?

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  •  Dianane01
25.7.2021  (#7)


2021/20210725335457.jpg das hab ich von Polier fotografiert 😩 es gibt keine genaue Zeichnungen. Polier hat es handisch gezeichnet wo die schachte kommen.

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  •  BAULEItEr
25.7.2021  (#8)

zitat..
Dianane01 schrieb: Jetz habe wir erfahren das der schacht auf der Bild zu sehen ist, ist nicht die hebeanlage schacht, sondern die Einmündung revisionsschacht. Hebeanlage schacht und zusätzlich Wasserversorgung schachte kommen noch dazu!!!!

Verstehe dich nicht ganz.😬

Deinem Servitutsvertrag ist ein Lageplan angefügt, den musst du mal hochladen.

Stehst du schon im Grundbuch?
Und wurde der Servitutsvertrag auch schon eingetragen?
Frage deswegen weil wenn du nich noch nicht im Grundbuch eingetragen bist, vermutlich nur der Bauvertrag bzw. irgendwelche AGB's vom Bauträger zählen.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.7.2021  (#9)

zitat..
Dianane01 schrieb: Was sollen wir jetzt tun? Gibt es Anspruch auf Entscheidung? 

Lt. dem Vertragstext bzw. Rechstanwaltstext, den du hier gepostet hast, habt ihr einem Servitut für die Leitungen und einem Schacht (mit einem Deckel) an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zugestimmt.
Und nicht für 2 weitere Schächte, die von anderen (mit)genutzt werden.

M.E. hast du zwei Möglichkeiten:
1.) Die Baufirma auf die rechtliche Basis hinweisen und sie auffordern, dass die zusätzlichen Schächte von eurem Grundstück wegmüssen bzw. dass sie sich eine für euch akzeptable Alternative überlegen (zb. in den vorderen Bereich verlegen).

2.) damit leben und das nächste mal bei den Verträgen/Plänen besser aufpassen.

Bei Variante 1 kanns aber langwierig werden, weil irgendwo müssens ja anscheinend die Leitungen rausführen und zusammenfassen.

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  •  Dianane01
25.7.2021  (#10)
Das ist übrigens Lageplan das Anwalt uns in derselben Mail zugeschickt hat.


2021/20210725326543.jpg


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  •  Dianane01
25.7.2021  (#11)
Plan vom Polierer ist anscheinend die gültige jetzt. Wir haben es nicht bekommen, nichts unterschrieben. 
Leitungen unterirdisch sind ok, aber muss man für zusätzliche 6 Deckeln auch zustimmen??

Was ich meine, bauträger hat ohne uns zu informieren unsere luftwärmepumpe verschoben, uns 3!!! Schachte in garten gelegt, mit 5 sichtbare schachtdeckel. Ich weiß nicht ob noch was kommt.
In kaufertrag steht 


2021/20210725893916.jpg
Wir werden nicht informiert, und es ist uns nicht Zumutbar so viel von unseren Gärten nicht nutzen wie wir wollen zu können.
Ist das nicht Vertragsbrechend? 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.7.2021  (#12)

zitat..
Dianane01 schrieb: aber muss man für zusätzliche 6 Deckeln auch zustimmen??


So wie ich das verstanden habe, habt ihr zuerst unterzeichnet, dass ihr überall mit den Leitungen bzw. Schacht einverstanden seid, später aber einen Servitutsvertrag unterschrieben, wo dann der genaue Umfang beschrieben und ein Lageplan dabei war, oder?

Und wenn das so ist, dann ist auch der Servitutsvertrag und Lageplan dort bindend und die Baufirma kann die Servitut nicht einfach einseitig erweitern. Denn genau dafür macht man ja vorher einen Servitutsvertrag bzw. genauen Plan, dass klar ist welchen Umfang die Servitut hat.

Ich würde mir einen Anwalt holen und auf die Einhaltung des Servitutsvertages bestehen bzw. eine entsprechende Entschädigung für die jetzt eingeschränkte Nutzbarkeit fordern.

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  •  BAULEItEr
25.7.2021  (#13)

zitat..
chrismo schrieb: Meiner Meinung nach nicht. Denn genau dafür macht man ja vorher einen Servitutsvertrag bzw. genauen Plan, dass klar ist welchen Umfang die Servitut hat.

Ja bin ich auch der Meinung nur müsste man halt wissen:

zitat..
BAULEItEr schrieb: Stehst du schon im Grundbuch?
Und wurde der Servitutsvertrag auch schon eingetragen?
Frage deswegen weil wenn du nich noch nicht im Grundbuch eingetragen bist, vermutlich nur der Bauvertrag bzw. irgendwelche AGB's vom Bauträger zählen.



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  •  Dianane01
25.7.2021  (#14)
Wir sind in Grundbuch eingetragen. Nur eigentum und pkw abstellplatz servitut

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.7.2021  (#15)
Da hat sich jetzt meine Änderung mit dem Posting von BAULEItEr überschnitten. Ja, gilt nur, wenn Servitutsvertrag auch schon unterschrieben wurde.

Ich glaube nicht, dass er auch schon eingetragen sein muss. Sobald man den Servitutsvertrag unterschreibt sollte er gültig sein.

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  •  Dianane01
25.7.2021  (#16)
Wir sind kaufvertrag und servitutsvertrag unterschrieben.
Später hat der Anwalt servitutsvertrag angepasst (die mail und lageplan habe ich hier gepostet)
Was ist jetzt tatsächlich passiert is wir haben wasserleitung samt scacht unter pkw abstellplatz, eine grosse revisionsschacht samt 3 deckeln wie auf bild zu sehen ist und hebeanlage dazu bekommen. Wir haben für extra schachte nichts unterschrieben. Wir haben keine Informationen bekommen. Ich habe es zufällig am Freitag auf Baustelle gesehen! 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
25.7.2021  (#17)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Von einem war die Rede, und der sollte im vorderen Eck sein und nicht mitten im Garten.

Als technisch Kenntlicher (wie ich dich einschätze) wirst du mir hoffentlich zustimmen dass eine Hebeanlage (aka Pumpwerk) mit einem einzigen Schachtdeckel = Einstieg nicht realisierbar ist... hier könnte man mMn den Hebel ansetzen, ebenso bei der Situierung.
Alles andere wäre für mich vergebene Liebesmüh, aber mit den beiden vorgenannten Punkten sollte deine rechtsfreundliche Vertretung schon was machen können 

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  •  Dianane01
25.7.2021  (#18)
Macht so eine grosse hebeanlage lärm? Oder geräusche? Ich habe grosse angst das ich pumpe hören werde.

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  •  BAULEItEr
25.7.2021  (#19)

zitat..
bautech schrieb: Als technisch Kenntlicher (wie ich dich einschätze) wirst du mir hoffentlich zustimmen dass eine Hebeanlage (aka Pumpwerk) mit einem einzigen Schachtdeckel = Einstieg nicht realisierbar ist...

Ich kenn jetzt nicht das System, mit einem Schacht sondern mit drei.
Ein Schacht zum Pumpen einer für die Entwässerung unterhalb der Rückstauebene und einer für die Entwässerung über der Rückstauebene.

Ich glaube dass wir hier etwas falsch abgebogen sind und man den Anwaltsbrief vergessen soll, der hätte nie einen Schacht erwähnen zu brauchen.

Die Hebeanlage würde man immer benötigen auch wenn keine anderen Nachbarn dort anschließen.
Warum der Anwalt im Servitutsvertrag einen Schacht überhaupt erwähnt verstehe ich nicht.

In meiner ersten Euphorie habe ich das übersehen.

@Dianane01 lass dir vom Bauträger einmal genau erklären wo welcher Schacht gesetzt wird und welchen nutzen dieser hat denn ich blicke da nicht mehr ganz durch.




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  •  cc9966
  •   Gold-Award
26.7.2021  (#20)
Das mit den Schachtdeckeln seh ich noch als kleineres Problem, was mich nervt ist dass die Anlagentechnik am eigenen Grund ist. D.h. für jede Wartung muss man jemanden auf das Grundstück lassen, während der Wartung kann es auch unangenehme Gerüche geben. Das muss eigentlich auch in den Servitutsvertrag rein, aber wenn man sich als Grundstückbesitzer gegen sowas wehrt ist man ja selbst vom Problem eines Anlagen-Ausfalls betroffen.
Ein Vertrag für Kanalrohre und Schachtdeckel erlaubt nicht die Aufstellung einer wartungsbedürftigen Gesamtanlage eines Pumpwerks. Lass dir mal Marke und Type geben und schau auf die Hersteller-Website wie da die Wartungsvorschriften und -intervalle gesetzt sind.

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  •  Dianane01
29.7.2021  (#21)
Vielen Dank für eure Antworten 😊
Ich habe eine frage.. Nächste Woche werde ich mit bauträger darüber sprechen. Was eure Meinung nach kann/soll ich als entschädigimg verlangen? Was wäre hier angemessen? Ich glaube Schächte werden nicht woanders versetzt. 

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