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Welches Bundesland?
Individuell hört sich ein wenig seltsam an. ;) |
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Burgenland |
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Das ist in der OIB-Richtlinie im Punkt 9 Belichtung und Beleuchtung geregelt. |
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Also im Prinzip vernachlässigter, weil 45° ist nichts... damit kann man ja fast jede Gebäudehöhe an die Grundstücksgrenze stellen.
Lächerliche Regelung, denn 45° Lichteinfall hat man gerade mal im Sommer... |
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was soll das sein? wo gibts eine OIB-Richtlinie mit Punkt 9 über Belichtung?? |
Es geht hier um "Licht"einfall und nicht um Sonnenstrahlen! Lichteinfall hast auch im Norden und bei bewölktem Himmel. Da gehts nicht um hoch oder tiefstehende Sonne!!
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Piwal schrieb Na trotzdem ist das nichts. D.h. Dein Nachbar darf Dir in 6m (und das auch nur wenn Du bodentiefe Fenster hast, sonst noch weniger Abstand) eine 6m hohe Mauer vor die Nase knallen, sogar noch mit 45° steilem Satteldach drauf... das ist sicher ein super LIchteinfall. Wenn s nach mir geht - ich würde so eine geschlossene Bauweise (mit Feuermauer) verbieten. Ist ja auch furchtbar hässlich, wie kommt der Nachbar dazu. |
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Upps, meinte natürlich OiB-Richtlinie 3, Punkt 9 |
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Ich denke die Regelungen in der OIB-RL 3 gelten für dich beim Bauen des eigenen Bauwerks. Mit dem Nachbarn hat das nur indirekt tun. Dafür gibt´s die Abstandsregeln in den einzelnen Bauordnungen.
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