|
|
||
Gast Susi - ist vom Bundesland abhängig, aber generell sind die Förderungen unter der jeweiligen Landesregierungshomepage zu finden bzw. Kontaktadressen und diese einfach anrufen.
Die Arbeitnehmerförderung ist ein zinsenloses Darlehen auf ca. 60 Monate von der Arbeiterkammer |
||
|
||
Wenn das Reihenhaus in NÖ ist - dann wird für das 2. Kind € 8.000,-- berechnet und die Arbeitnehmerförderung beträgt € 2.500,--.
Arbeitnehmerförderung bekommen Arbeitnehmer, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und in den letzten 15 Monaten vor Einreichung des Antrages mindestens 12 Monate unselbstständig erwerbstätig waren. die Förderungsbroschüre für Nö findest du hier: http://www.noe.gv.at/bilder/d3/broschuere_eh.pdf |