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für den ganzen bau brauchst am ende die baufertigstellung für die gemeinde... und die muss dir jemand ausstellen. ;) |
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hallo - du musst auch einen Bauführer vor Beginn bei der Gemeinde bekannt geben, es "sollte" quasi auch immer jemand vom Baumeister auf der Baustelle sein, weil das wird auch überprüft. du hast kein entsprechendes Baugewerbe angemeldet und darfst kein Haus bauen,
vom Elekriker und Rauchfangkehrer brauchst auch eine Bestätigung für die Fertigstellung und falls förderung zb mit WP WP [Wärmepumpe] auch vom Installateur, lg johanes |
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du "darfst" alles selbst machen bis auf die einreichung und die fertigstellungsanzeige (=einreichkonforme zustandekommen des gebäudes).
die fertigstellungsanzeige wird dir wohl kaum ein ziviltechniker einfach so machen. er haftet dafür. beim bauführer ist es ähnlich. durchaus mit haftungsfragen verbunden (stichwort: sicherheit). wenn einer der so beliebten pfuscher z.b. ungesichert vom dach fällt ist das keine kleinigkeit mehr. |
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Ok, wenn ich das also Recht verstanden hab, brauche für die Einreichung und für die Fertigstellungsanzeige einen Baumeister/Ziviltechniker.
Darf ein Baumeister/Ziviltechniker auch den die Fertigstellunganzeige machen wenn das ein Holzbau ist? Braucht man da für den Dachstuhl noch eine zusätzliche Bestätigung vom Zimmermann (so wie vom Rauchfangkehrer, Elektriker, Installateur)? Wie haben die Selbermacher unter euch das gelöst? |
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Vermutlich kann man jemand finden der die Einreichung und Abnahme macht gegen ein Honorar, bei manche wird es vermutlich teurerer aber dann macht die Person was dafür (Bauaufsicht, Kontrolle) bei andere naja.. laut ein Nachbarn (hat vor ein paaren gebaut und keine Ahnung ob es stimmt) hat er von ein Baumeister in der Gegend das Plan für Einreichung Stempel lassen und dann hat der Baumeister das Haus abgenommen, der Baumeister war zwei mal auf der Baustelle, beim Firmenschild anbringen und dann irgend mal ist es vorbei gefahren und hat kurz reingeschaut, Fertigstellung dürfte er ohne besichtigen ausgestellt haben.... ich weiß nur das ich paar mal zur Baustelle gehen müsste weil die Arbeiter (Nachbarn Land) das Auto bei unsere Grundstück abgestellt haben und dort keine nicht mal ansatzweise ein Wort deutsch gesprochen hat, und bei den Probleme was er hattet dürften sie von Bau genau so viel verstanden haben wie von Deutsch..... |
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bei einem Freund von mir war auch die Baupolizei die dann gefragt hat, wo die Arbeiter des Baumeisters sind ![]() |
das glaube ich nicht und wenn dann war es ein dummer Baumeister der somit für die Ausführung gemäß Einreichplan und zb auch für das Stiegengeländer haftet.
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.Rechte und Pflichten von Planverfassern und Bauführern sind in den Landesbauordnungen geregelt. Da noch kein Bundesland genannt wurde, treffen die Antworten unter Umständen nur bedingt auf den konkreten Fall zu.
Daher bitte das Bundesland nennen!! |
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Es geht eigentlich um kein konkretes Bundesland. Wir haben nur über die Rechtslage bzw. Möglichkeiten in Österreich diskutiert.
Interssant ist halt wie andere die Sache gelöst haben. |
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Ich beantworte die Ausgangsfrage halt mal für NÖ: 1. Die Planung und Berechnung eines Bauvorhabens hat (ausschließlich) durch befugte Fachleute zu erfolgen (das sind Ziviltechniker oder solche die gewerberechtlich dazu befugt sind). 2. Die Bauausführung ist nicht geregelt. d.h. der Bauherr kann/darf das Bauvorhaben theoretisch zur Gänze in Eigenleistung herstellen, ohne spezielle Kenntnisse oder Berechtigungen dafür zu haben. Wird ein Dritter mit der Ausführung des Bauvorhabens beauftragt, muss dieser natürlich die entsprechende gewerberechtliche Befugnis dafür haben. 3. In NÖ hat ein Bauführer die Arbeiten (sei es die Eigenleistungen des BAuherrn oder die Arbeiten einer ausführenden Firma) zu überwachen, und zwar ausschließlich darauf, dass nur das und nur so gebaut wird wie bewilligt (ist nicht in allen Bundesländern so!). Der Bauführer muss für die Ausübung der Bauführerschaft befugt sein. 4. Ist das Bauvorhaben fertig gestellt, dann bescheinigt der Bauführer, dass alles so gebaut wurde wie bewilligt - auch die Eigenleistungen des Bauherrn. Das heißt: Man kann grundsätzlich ALLES selber bauen, aber ein Baufüherer muss es überwachen und abschließned bestätigen, dass es so ausgeführt wurde wie bewilligt. |
Wird halt verwirrend und bringt nichts, wenn da nicht jeder das Bundesland dazu sagt, weil es eben Unterschiede ziwschen den Ländern gibt.
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Und die Statik - muss auch berechnet werden.
Das dürfen nur Baumeister. |
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.sagte ich ja: "Planung und Berechnung..."
allerdings: die meisten Baumeister machen die Statik nicht mehr selber, sondern lassens von einem Statiker berechnen |
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die "diskussion mit dem bruder" ist unter völlig falschen - aspekten geführt worden.
da greift auch das baurecht alleine zu kurz. unter einbeziehung der gewerbeordnung http://www.jusline.at/99_Baumeister_GewO.html inkl. der letzten novelle http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=690488&dstid=0&cbtyp=1&titel=Novelle%2Cder%2CGewerbeordnung%3A%2CAuswirkungen%2Cf%C3%BCr%2Cdie%2CBauwirtschaft und dem berufsrecht aller anderen berufe kann man es stark verkürzt in etwa so zusammenfassen: zwangsweise braucht niemand einen baumeister, da die gewerbeordnung wie auch die bauordnungen immer von den "dazu befähigten und/oder berechtigten" sprechen. damit wird es zur kostenfrage, wer welchen bereich abdeckt. wenn - entgegen aller erfahrung - also en archi billiger ist, braucht niemand einen baumeister. das ist auch mit allen anderen gewerben so: es kommt darauf an, wer noch aller den jeweiligen bereich abdeckt. unter allen berechtigten muss dann halt ausgewählt werden... |
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Ich war bei unserer Diskussion der Meinung, dass ein Zimmermann einen Holzbau komplett alleine aufbauen bzw. beim Selbstbau beaufsichtigen darf und evt. den Massivbau auch. Da war ich mir jedoch nicht sicher.
Er war der Meinung, dass man den Baumeister immer zumindest für einen Schritt braucht. Aber du hast die Frage ja jetzt eh beantwortet. |
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Hab ich was anderes gesagt??? Hab den begriff Baumeister nicht einmal erwähnt, sondern immer nur von (gewerberechtlich) "Befugten" gesprochen (wie immer der sich dann genau nennt) Wichtig ist in NÖ seit der letzten Novelle, dass der Bauführer eine spezielle Befugnis für die Bauführerschaft braucht. Früher genügte die Befugnis zur Planung und Berechnung. Und nochmal: Bauen darf jeder selber.... |
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@karl10 - nein, hast nicht und hab' ich auch nicht von dir behauptet. wollte nur auf den grundsätzlich falschen aspekt der ausgangsdiskussion mit dem bruder hinweisen. es gibt halt meist ein paar berufsstände, die was dürfen bzw. in frage kommen - und es bleibt den kunden überlassen, welche dann konkret benötigt/beauftragt werden. |
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@Karl10 - Die, landläufig als "Baumeister" bezeichneten Firmen, sind keine echten Baumeister. Die durften noch nie die Statik selbst berechnen. Sowas wird immer extern vergeben. Jeder echte Baumeister (BM Logo mit rotem Dach) rechnet die Statik selbst. |
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.ich red nur vom "echten" Baumeister. Und da rechnen viele bei großen, komplexen Projekten nicht mehr selbst, sondern lassen das von einem Statikerbüro machen - ist halt meine Erfahrung |