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Wohnbauförderung OÖ - Frage zur neuen Fixzinsvariante 1%

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  •  kk10
2.10. - 11.12.2018
36 Antworten | 9 Autoren 36
36
Hallo zusammen!

Nach einiger Zeit als stiller Mitleser, beschäftigt mich nun eine Frage für die ich noch keine Antwort in einem der vorhandenen Beiträge gefunden habe emoji

Und zwar konkret eine Frage zur "neuen" Variante (seit Ende Juni 2018?) der mit 1% fixverzinsten Wohnbauförderung in OÖ.

In der alten Variante war das ja denke ich ein mit 2% auf 20 Jahre fixverzinstes Darlehen der Hypo, von welchem das Land OÖ quasi 1% gezahlt hat.

Zur neuen Variante heißt es allerdings auf der Website des Landes nun:
"Die Fixverzinsung beträgt mindestens 1 % der gesamten Verzinsung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 1,50 % der gesamten Verzinsung."

Es wird aber nirgends angeführt, worauf diese "gesamte Verzinsung" denn nun basiert.
Hat irgendjemand hier eine Ahnung oder genauere Informationen dazu?
Setzt die sich wie bei "normalen" Bankkrediten aus 3-Monats-Euribor + einem gewissen Aufschlag zusammen?

Das würde ja bedeuten, dass der Zinssatz den ich für das Wohnbaudarlehen zahlen muss, langfristig gesehen theoretisch höher steigen könnte, als wenn ich einfach ein fixverzinsten Bankdarlehen nehme?!

Weiters steht noch geschrieben:
"Nach Ablauf von 5 Jahren kann der Zuschuss für beide Varianten neu bemessen werden, wenn sich z.B. das Einkommen oder das Zinsniveau in der Zwischenzeit wesentlich geändert haben."

Auch hieraus werde ich nicht so richtig schlau.
Ist diese Bemessung des Zinszuschusses etwas, das individuell für jeden Förderungsnehmer alle 5 Jahre neu festgelegt wird? Oder für die Gesamtheit der Förderungsnehmer?
Heißt das, dass der Zuschuss von derzeit 1,5% möglicherweise erhöht wird, falls der Referenzzinssatz steigen sollte? Oder ist damit eher gemeint, dass es in die andere Richtung gehen könnte (also nicht mehr 1,5% zugeschossen werden, sondern z.B. nur noch 1%?)
Kann es auch sein, dass der Zins-Zuschuss gekürzt wird, wenn das Einkommen steigt? Auf der Website sind ja lediglich die absoluten Obergrenzen dargelegt, ab denen man gar keinen Zuschuss mehr erhält.

Hab dazu auch schon eine E-Mail an die Wohnbauförderungsstelle rausgeschickt, leider bis dato Antwort noch ausstehend. Wenn nicht bald was zurückkommt, muss ich wohl lästig sein und anrufen emoji

Jedenfalls macht mich das irgendwie noch ziemlich unsicher, ob ich die Wohnbauförderung überhaupt in Anspruch nehmen soll (wir würden 73.000€ bekommen).
Vor allem auch deshalb, weil sich dadurch das Angebot unserer Bank um 1/8 bis 1/4 Prozent verschlechtern würde (da sie nicht mehr im ersten Rang wäre).

Was meint ihr, weiß irgendjemand Näheres oder steht auch vor derselben Frage?

lg

  •  kk10
5.10.2018  (#21)
Jetzt bist du mir zuvorgekommen emoji

Habe auch gerade zwei Telefonate geführt (1x Land OÖ, 1x Hypo) und habe genau dieselben Informationen wie du bekommen.

Der Herr bei der Hypo erwähnte mir gegenüber zusätzlich noch, dass das derzeitige mit 2,5% ausgehandelte Volumen 65 Mio Euro beträgt und bis 30.6.2019 gilt. Je nachdem was zuerst eintritt (Volumen erschöpft oder 30.6.2019), wird zwischen Land und Hypo neu verhandelt.
(er meinte, erfahrungsgemäß wird das Volumen eher nicht vor 30.6.2019 erschöpft sein).

Wo hast du denn das mit dem Einkommensdurchschnitt der letzten 3 Jahre herausgelesen?
D.h. wenn ich nächstes Jahr beantrage, würde der Durchschnitt von 2016 + 2017 + 2018 herangezogen?
Wäre von Vorteil für mich, weil wenn nur 2018 zählt wird's knapp (Urlaubs-/Weihnachtsgeld und Überstunden fließen ja denke ich auch voll ein?!).


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  •  austriansales
5.10.2018  (#22)

zitat..
kk10 schrieb:
Wo hast du denn das mit dem Einkommensdurchschnitt der letzten 3 Jahre herausgelesen?
D.h. wenn ich nächstes Jahr beantrage, würde der Durchschnitt von 2016 + 2017 + 2018 herangezogen?
Wäre von Vorteil für mich, weil wenn nur 2018 zählt wird's knapp (Urlaubs-/Weihnachtsgeld und Überstunden fließen ja denke ich auch voll ein?!).


1.) aus der Webseite des Landes https://www.land-oberoesterreich.gv.at/13673.htm
Abschnitt Einkommensberechnung
2.) telefonisch 2x bestätigen lassen (zwecks Stichtagen - bei uns wäre ein Schnitt inkl. 2018 schlecht, daher müssten wir unbedingt noch 2018 ansuchen)

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  •  paso
5.10.2018  (#23)
Mit dem Einkommensnachweis kann ich nur bestätigen. Eigentlich verlangen sie nur für ein Jahr Einkommensnachweis und bei uns war so, dass wir mit dem Verdienst drüber waren, hat die Dame vom Land angerufen und gefragt, ob wir von 2015 und 2016 auch schicken können.. Dann nehmen sie das Jahr heran, wo ihr am wenigsten verdienst habt.. Bei uns waren leider alle Jahre ähnlich, so dass uns die Förderung gekürzt wurde.. 

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  •  austriansales
5.10.2018  (#24)

zitat..
paso schrieb: Dann nehmen sie das Jahr heran, wo ihr am wenigsten verdienst habt.. Bei uns waren leider alle Jahre ähnlich, so dass uns die Förderung gekürzt wurde..


Also laut Auskunft und online zählt nicht das geringste Einkommensjahr, sondern der Schnitt..

"bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann bei Bedarf jeweils der Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre zur Berechnung herangezogen werden."

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  •  paso
5.10.2018  (#25)
Dann habe ich falsch verstanden.. Da wir im Jahr 2017 drüber waren und sie mich darum gebeten hat, die anderen zwei Jahren nachzuschicken, dachte ich mir, dass sie dann das Jahr nehmen, wo wir am wenigsten verdient haben.. Egal.. Trotzdem haben sie gekürzt 😞😞😞

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  •  austriansales
5.10.2018  (#26)

zitat..
paso schrieb: Egal.. Trotzdem haben sie gekürzt 😞😞😞


Dafür verdient ihr nicht so schlecht, also auch net ganz so blöd ;)

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  •  neubau2018
10.10.2018  (#27)
darf ich mich hier mal dranhängen ?

wenn ich davon ausgehe, dass in den nächsten jahren ein immobilienverkauf stattfindet, mit dessen ertrag ich die förderung per einmaliger zahlung tilgen kann, wäre es hinsichtlich der montatlichen belastung ja besser, ich nehme die variante variable verzinsung?
lt. dem beispiel das ich hier von meiner bank vorliegen habe, zahlt man bei einer fördersumme von 74.000€ bei
variante variabel: mtl. (anfangsrate) 180€
variante fix: mtl. 342€

oder übeserh ich bei dieser überlegung irgendwo einen "haken"? was meinen die experten dazu?

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  •  LiConsult
10.10.2018  (#28)
Die Überlegung ist richtig. Wenn der geplante Immobilienverkauf in absehbarer Zeit stattfindet, wäre die variable Variante sinnvoller. Wichtig zu erfahren wäre, ob das Landesdarlehen auch vorzeitig rückzahlbar ist - da gibt es ja auch unterschiedliche Varianten.

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  •  neubau2018
10.10.2018  (#29)

zitat..
LiConsult schrieb: Die Überlegung ist richtig. Wenn der geplante Immobilienverkauf in absehbarer Zeit stattfindet, wäre die variable Variante sinnvoller. Wichtig zu erfahren wäre, ob das Landesdarlehen auch vorzeitig rückzahlbar ist - da gibt es ja auch unterschiedliche Varianten.


ich gehe davon aus. bzw. weiß ich von nachbarn, die haben einfach jedes jahr am jahresende 10.000 einbezahlt, hat keiner was gesagt emoji
aber danke für den hinweis ich kläre das noch ab

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  •  User1
6.11.2018  (#30)
Ich zitiere aus meiner Schuld- und Pfandurkunde (Landesdarlehen OÖ, 20 Jahre, 1% fix):

"Eine gänzliche oder teilweise Rückzahlung des Darlehens ist zu den Fälligkeitsterminen jederzeit möglich, jedoch kann in diesem Fall der Darlehensgeber eine Rückzahlungsprovision von 1% des vorzeitig rückbezahlten Betrages einheben."

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  •  CarinaM
9.12.2018  (#31)
„Als förderungswürdig gelten Personen, die Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten, sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 54 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben“

So steht es auf der Seite des Land OÖ. Somit können wir wohl nicht um Förderung beantragen, richtig? Er arbeitet schon deutlich länger als die geforderten 54 Monate, also kein Problem. Ich habe allerdings in den letzten drei Jahren studiert (bin nun fertig und Vollzeit berufstätig) und komme somit nicht auf die geforderten 54 Moante in den letzten 5 Jahren.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
10.12.2018  (#32)

zitat..
CarinaM schrieb: Ich habe allerdings in den letzten drei Jahren studiert (bin nun fertig und Vollzeit berufstätig) und komme somit nicht auf die geforderten 54 Moante in den letzten 5 Jahren.


aufpassen es ist zweigeteilt die Anforderung,
der erste Teil ist du musst in Österreich ein Einkommen gehabt haben (ohne Zeitlimit)  was du erfüllst,
der zweite Teil ist das du von den letzten 60 Monaten (5 Jahre) davon 54 Monate in Österreich gemeldet warst und im österreichischen Sozialsystem warst, hier geht es um Einkünfte ODER Leistung, auch das müsstest du erfüllen
keine Gewähr ;)

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  •  austriansales
10.12.2018  (#33)
Habe soeben den Antrag online eingebracht.
Wer von euch hat auch online um die Förderung angesucht?
Mit welchen Wartezeiten bis zur Zusage kann man ca. rechnen? Auf den energetischen Befund warte ich mittlerweile schon seit Mitte Oktober.

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  •  neubau2018
10.12.2018  (#34)

zitat..
austriansales schrieb: Habe soeben den Antrag online eingebracht.
Wer von euch hat auch online um die Förderung angesucht?
Mit welchen Wartezeiten bis zur Zusage kann man ca. rechnen? Auf den energetischen Befund warte ich mittlerweile schon seit Mitte Oktober.


ich hab zwar nicht online eingbracht, weiß aber von meinem Bankberater, der konnte da nachschauen, dass es ca 4-6 Monate dauert bis zur Ausszahlung. Zusage haben wir ja auch noch nicht, da ich erst vor ein paar Tagen den energ. Bericht hingeschickt habe.
Ich war direkt am Land und hab die Unterlagen hingebracht, weil ich die vorzeitige Baubewilligung benötigt habe.  Auf Grund der langen Wartezeit haben wir unser Wohnbaukonto auch entsprechend eingerichtet, nicht dass dann das Landgeld noch nicht da ist, aber die Rechnungen schon.
Auf den energetischen Befund vom ESV habe ich 5 Wochen gewartet.

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  •  austriansales
11.12.2018  (#35)

zitat..
neubau2018 schrieb: Auf den energetischen Befund vom ESV habe ich 5 Wochen gewartet.


den muss ich leider auch noch nachreichen :/
aber ich gehe davon aus, dass ich den dieses Jahr nicht mehr bekomme. Versprochen wurden auch 5 - 6 Wochen laut Email aber ja, ich hab mal ohne einreichen müssen damit wir nicht 2019 ansuchen müssen

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  •  neubau2018
11.12.2018  (#36)

zitat..
austriansales schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von neubau2018: Auf den energetischen Befund vom ESV habe ich 5 Wochen gewartet.

den muss ich leider auch noch nachreichen :/
aber ich gehe davon aus, dass ich den dieses Jahr nicht mehr bekomme. Versprochen wurden auch 5 - 6 Wochen laut Email aber ja, ich hab mal ohne einreichen müssen damit wir nicht 2019 ansuchen müssen


das ist beim Land aber kein Problem.
wenn du vorher schon zum Bauen beginnen möchtest, brauchst du halt vom Land die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn, das kriegst du zur Not auch mündlich wenn du hinfährst oder schrifltich in ca 1 Woche

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