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http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-BF25ED7D-73A2AD2C/ooe/hs.xsl/34822_DEU_HTML.htm
Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften des Förderungswerbers abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen. Einkommensnachweise: Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung Mache eine Arbeitnehmerveranlagung https://finanzonline.bmf.gv.at oder schau nur nach, da sind alle relevanten Summen zusammengefasst. |
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Hallo gloitom, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Danke - für die Antwort.
Genau das ist nur mein Problem. Es steht auf der Seite vom Land OÖ, dass "Abfertigungen" abgezogen werden bzw. nicht zum Einkommen zählen. Wenn ich mir allerdings mein Einkommen laut Arbeitnehmerveranlagung anschaue, wird die Abfertigung einfach mit reingerechnet. |
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ähnliches Problem - Wir hatten ein ähnliches Problem. Kamen im letzten Jahr über die Grenze von 55.000EUR. Jetzt wurde uns von einem Angestellten des Landes OÖ gesagt, dass wir die letzten 3 Jahre einreichen sollen. Es wird dann der Durchschnittswert ermittelt!
Hoffentlich keine Fehlinformation. Bisher haben wir noch keine anderwertige Rückmeldung vom Land erhalten! |
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