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meines wissens ist der - steuerrechtliche einkommensbegriff ausschlaggebend, deshalb zählen zwar grundsätzlich alle aufgezählten gehaltsbestandteile dazu, allerdings sind sonderausgaben wieder abzugsfähig. grob gesagt: das, was im einkommenssteuerbescheid (aufgrund arbeitnehmerveranlagung vulgo lohnsteuerausgleich) steht, zählt. aber auch da gibt es beim gemeindeamt manchmal den einen oder anderen tipp. ich bin kein steuerberater, aber es wäre z.b. bei dienstwägen und sonstigen sachbezügen zu prüfen, inwieweit diese einkommenswirksam sind. hier der link zu den richtlinien. http://www.noel.gv.at/bilder/d8/Richtlinien2005UndBeilagen.pdf |
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.. - Weihnachts-und Urlaubsgeld zählen definitv nicht dazu. Überstunden und Prämien schon. Wir hatten das Selbe "Problem" :) |
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Danke für die Antworten - Bin leider noch nicht dazu gekommen bei der gemeinde selbst nachzufragen.
Aber das wäre spitze wenn Weichnachts und Urlaubsgeld nicht dazu zählen würden! Prämie war nur einmalig für die 10 Jährige Firmenzugehörigkeit. Grüße an alle |
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Salzburg ist noch schlimmerDa seid ihr eh schon gut dran, in Salzburg ist´s noch viel niedriger! Jährlich Monatlich (=1/12) 1 Person € 25.800 ,– € 2.150,– 2 Personen € 39.600 ,– € 3.300,– Gefördert werden für 1 Person 55m² und für 2 Personen 65m². Geht hoch bis 90m², ist aber in meinem Fall nicht relevant. Also allein ist´s schon sehr knapp dass man dann überhaupt baut, außer es gibt da ein paar Tricks die ich noch ned kenne... |