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Hallo Jim_Panse, Wegen dem Abrufen des Kredits und die Einzahlung auf das Treuhandkonto: Du darfst davon ausgehen, dass der Notar und die Bank dich dazu schriftlich um dein Einverständnis ersuchen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt weist du dann halt darauf hin, dass nur 220k und eben nicht mehr überwiesen werden - um Irrtum auszuschließen. Sollte ansonsten, wie bereits in vorigen Beiträgen dieses Threads erwähnt, kein Problem sein. Die Kondition ist wirklich sehr gut, und du wirst sie woanders nicht bekommen. Wenn du mir nicht glaubst, bitte einen Kreditvermittler um ein Angebot der Bank Austria. Volksbank scheidet aus. Und mit selber anfragen kommst du dort nicht hin. Ich würd's annehmen und die 30k nicht abrufen. Fertig. |
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Hallo Herbert_21, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Wir haben den Kreditvertrag noch nicht unterschrieben. Wir tendieren gerade eher zu dem Alternativangebot, welches wir von einer anderen Bank (BA) vorliegen haben. • 10 Jahre Fixzins 1,5% • danach 1% auf 3ME • 1,5% Bearbeitungsgebühren • Sondertilgungsmöglichkeiten während der Fixzins-Phase Grund: Die Bankberaterin der B...G kann uns keine schriftliche Bestätigung geben, weder per E-Mail, noch im Kreditvertrag, dass die Bank keine Bereitstellungszinsen auf die nicht abgerufene Kreditsummen berechnet. Das ist uns ohne schriftliche Bestätigung zu unsicher. Im Internet liest man sehr viel über Bereitstellungszinsen sowie einer "Nichtabnahmeentschädigung" seitens der Bank. Vor allem bei Deutschen Banken ist das offenbar üblich diese zu verrechnen. Das Wort der Bankberaterin alleine reicht uns nicht als Absicherung. Die oben genannten Konditionen sind leider etwas schlechter, doch mehr konnte ich nicht rausverhandeln. Wir werden die sicherere Variante nehmen, vor allem auch die nachverhandelte Sondertilgungsmöglichkeit hat es uns angetan. |
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[ref]Jim_Panse:52638_2#494482[/ref]
Das ist richtig - die Vorfälligkeitsentschädigung ist in Deutschland wirklich ein Thema. Dass bei österreichischen Banken allerdings eine Bereitstellungsprovision für Privatkundenfinanzierungen verrechnet wird, wage ich fast zu bezweifeln. Ist in der Regel natürlich ein Thema bei Bauträger- und Projektfinanzierungen (wo die Beträge natürlich auch höher sind). |
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Wenn' s nur wörtlich erfolgt, wäre es mir auch zu wenig. Wenn es die Beraterin (oder Chefwechsel, whatever...) mal nicht mehr gibt, zählt nur Schriftliches! Der Fixzins der BA ist ohnedies um ein Achtel besser als von der BAWAG. Deren Angebot ist ebenfalls top und kann man auf alle Fälle nehmen. Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit eine Kooperation mit (einer) deutschen Bank(en) wieder abgeblasen habe. Da sind halt bedingungsgemäß doch Unterschiede zu österr. Banken. Wie gesagt, das BAWAG-Angebot ist derzeit wirklich top, es müssen halt einige Auflagen und Parameter erfüllt werden bzw. sind Vorgabe. Wenn diese erfüllt werden (können), gibt es in Ö momentan nichts Günstigeres im variablen Bereich. |
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Genau das! Nicht ganz. Bei den Angeboten, die wir vorliegen haben, sind beide mit 10 Jahres-Fixzins 1,5%. Danach wäre das B....G Angebot weitaus günstiger. Aber wir sind guter Dinge, dass wir die restliche Kreditsumme innerhalb der 10 Jahre mit Sondertilgungen doch um einiges reduzieren können. |
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Ich hätte wieder eine kurze Frage: Is es normal, dass die Bank neben einer 100% Grundbucheintragung zusätzlich noch eine Pfandbestellungsurkunde von € 44.000 im Vertrag schriftlich festgelegt haben möchte? Das ist mir jetzt bei der ESIS (EU rechtliche Information) ins Auge gestochen und war zuvor nie ein Thema bei den Gesprächen. Das gefällt mir gar nicht und davon habe ich bisher im Internet noch nichts gelesen, dass eine Pfandurkunde notwendig ist bei 100% Besicherung. |
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ja, die sog. Nebengebührensicherstellung. Diese kann aber mittels hinterlegter Pfandurkunde realisiert werden. Der Vortel eins: du ersparst Dir 1,2% von besagten 44.000,-. Der Vorteil zwei (und die Antwort auf deine 2. Frage): durch die Eintragung der Pfandurkunde hat die Bank eine ganz andere Besicherungssituation, als wenn sie die gesamte Pfandurkunde „nur“ hinterlegen würde. Im worst case verkaufst du die ETW und der Bank fällts ned mal auf, solange du die Raten zahlst. Das ist bei Eintragung ganz anders. Da muss der Gläubiger einem möglichen Verkauf zustimmen. Alles klar? |
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na ja - bei deiner Konstellation (150 Tsd. Eigenkapital, 250 Tsd. Fremdkapital) ist "normal" glaube ich nicht der richtige Begriff. Die Höhe der Eintragung des Pfandrechtes wird zwar nicht zuletzt durch den Wert bestimmt, den die Bank der Immobilie beimisst - bei einer Eigenmittelquote von etwa 40% würde ich jedoch meinen, dass ein 100%iges Pfandrecht ausreichen sollte. Klar, bei weit höherer Ausleihungsquote bzw. schlechter Immobilienschätzung ist die Absicherung der Nebengebühren ein gängiger Vorgang bei der Bestellung von ausreichend Sicherheit für das finanzierende Institut. |
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Danke für eure Antworten! Hat mir schon sehr geholfen. Ich werde mal schauen, ob wir diese Pfandbestellungsurkunde aus dem Vertrag rausbekommen. Übrigens hat die Bank die Immobilie ziemlich "krass" unter dem Kaufpreis geschätzt. Knapp 18% weniger Wertschätzung als der Kaufpreis. Liegts auch vielleicht daran? |
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Die Frage ist hier wie hoch der Belehnwert ist - der ist bankenabhängig ca. 10-30% unter dem von der Bank ermittelten Schätzwert. Wenn jetzt der Schätzwert 18% drunter ist (somit etwa 300k), dann beträgt der Belehnwert (wenn man z.b. 15% heranzieht) knapp 260k. Dann ist man mit 250k Ausleihung sicherheitentechnisch zwar immer noch auf der sicheren Seite, jedoch: wenn der Belehnwertabschlag höher ist, wäre das ein Bankargument für die zusätzliche Sicherstellung der Nebengebühren. |
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wieso, das kostet ein paar Euro beim Notar extra und das wars schon wie von LiC schon erklärt die Bank "muss" sich eintragen, 100% ist klar und verständlich, der restliche Polster der sich PBU nennt liegt im Safe der Bank falls du quasi direkt nach Auszahlung aufhörst die Kreditraten zu zahlen, dann kommen auf deine vollen 100% Schulden nämlich noch Verzugszinsen, Verfahrenskosten vor Gericht für eine Zwangsversteigerung usw oben drauf, wenn du das machen würdest nur dann wird die Bank die PBU in Reserve aktivieren das sie komplett abgesichert sind wieder denn sie können ja aus dem Zwangsverkauf nur soviel Geld bekommen wie sie in dem GB eingetragen haben, der Rest an Kosten der oben drauf kommt den müssten sie sich sonst auf einem Extragerichtsweg holen usw, Thematik Privatkonkurs .... die hinterlegte PBU von 20-40% sind kaum Kosten, aber in der Absicherung wichtig für die Bank die dir aber herzlich egal sein kann wenn du ein ehrlicher Kunde sowieso sein willst, verhandle lieber dort wo du wirklich verhandeln kannst bzw wo du echte finanzielle Vorteile hast |
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@Jim_Panse: Hast du bei der B...AG in Wien angefragt? Wenn ja gibt es vielleicht einen Kontakt zum Berater? Weil unserer ist nicht so der Hit (kann leider keine PN schicken) |
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Wir haben einfach über die Website ein Anfrage-Formular ausgefüllt und dann eine Filiale zugewiesen bekommen (genau die, wo meine Lebensgefährtin ohnehin das Konto hat). Aber die Bankberaterin würde ich nicht weiterempfehlen. Da war die Bank A....a in der Zusammenarbeit wesentlich kompetenter. Am Ende zählt ja nur der Kreditvertrag und nicht die Person dahinter. |
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Danke für die Info - dann werde ich das auch mal versuchen |