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Verstehe ich das richtig? Du willst hier "kompetente" Ratschläge zum "bescheißen"??? |
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(Phu.... Heute hab ich wieder mal einen Tag....) |
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nein, ich will nicht "bescheißen"
das kinderzimmer wird ja vorerst nicht benötigt (wer weiß wann und ob überhaupt) und würde als lagerraum/dachbodenraum genutzt werden das kellerzimmer wäre auch eben ein kellerzimmer, nur ist darin halt schon ein boden verlegt und ein heizkörper vorhanden und ich würd gern wissen, wie man diese richtig angibt bzw. insofern richtig, als dass man natürlich die maximale förderung abschöpft aber nix illegales |
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wenn das kinderzimmer zukünftig als kinderzimmer geplant ist und kein dachboden ist und bleiben soll (und unter dachboden versteh ich was ganz andres, als ein fertiges zimmer ohne heizung), dann ist das meiner meinung nach auch als kinderzimmer bzw wohnraum anzugeben... ich werd dir hier keine tipps geben. sorry. ich bin da ganz bei jochen. ist ja auch mein steuergeld. |
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*seufz*
es ist ein haus aus den 1970er jahren, der dachboden soweit ausgebaut, derzeit aber ausgehöhlt. es wird das komplette dach gedämmt und es werden zwischenwände aufgezogen. ein zimmer bleibt leer, das wird als dachboden/lagerraum genutzt werden. falls mal ein kind kommt, würden wir das zimmer "umwidmen" und deswegen jetzt schon einen heizkörperanschluss herstellen (im zuge der sanierungsarbeiten). boden kommt dort aktuell keiner rein, es wird dort aktuell auch nicht ausgemalt etc. ist das so ein anormales unterfangen??? ich frage mich halt, ob man beim förderantrag schon wissen muss, wie man ein zimmer irgendwann mal nutzen muss (oder ob es eine frist gibt, in der man nicht "umwidmen" darf). wegen keller: ähnlich, dort ist halt aktuell ein laminat verlegt und auch ein heizkörper vorhanden. müsste man den boden rausreissen und den heizkörper extra entfernen, wenn es kein "wohnraum" sein soll? dann würden die paar m² halt dazuzählen (weil ich den boden sicher nicht rausreiss). und generell hätte mich halt interessiert wie das ist, wenn ich mich irgendwann (vor allem innerhalb der laufzeit des förderdarlehens) dazu entschließe, aus einen nicht-wohnraum einen wohnraum zu machen. das sind doch ganz normale fragen und haben nichts mit steuerhinterziehung und bescheißen zu tun?! |
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Warum rufst nicht beim Land NÖ an?
02742 / 9005 - 14 822 |
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sir-rws: war eh mein nächster schritt, danke! termin ist kommenden freitag, dann stell ich meine fragen halt dort
dank der "positiven" resonanz hier werd ich die erfahrungen dort hier aber sicher nicht reinstellen... |
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@Tintifax76 - naja, dein "Anliegen" ist vermutlich einfach nur falsch rübergekommen. Ich selbst schreibe auch in einem Familienrechtsforum - und werde dort selbst recht "unwirsch" wenn jemand unverblümt fragt wie er die Alimente für seine Kinder drücken kann...
Jedenfalls helfen Dir die am Land gut weiter (auch telefonisch). Viel Glück - und sei den teils sehr engagierten Postern hier nicht böse. |
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Ich glaube nicht, dass sie es so durchgehen lassen. Wobei wir von der Förderstelle (allerdings anderes Bundesland) mitgeteilt bekommen haben, dass bei Sanierungen / Umbau nicht ganz so genau gerechnet wird wie bei einem Neubau. Soll heißen die Grauzone ist angeblich etwas größer. |
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@sir_rws: danke!
@makra: ja, mal sehen. keller wird wohl wohnraum sein, beim dachboden bin ich mir nicht sicher. wenn kein kind kommt, wird dort nie ein boden liegen und ausgemalt werden sondern es würde halt ein dachboden bleiben. aber vielleicht stell ich mir das auch zu naiv vor und es ist halt mehr "abstellraum" als dachboden und zählt dann zum wohnraum dazu?! naja, freitag weiß ich (hoffentlich) mehr |