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Wohnnutzfläche

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  •  borscht
25.10. - 26.10.2006
3 Antworten 3
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Ich bin gerade im Endstadium bei Bau meines Einfamilienhauses in Wien (22.) und erfahre eben, dass es womöglich zu Problemen mit der Förderung kommen kann, wenn der Keller "offenbar" als Wohnraum identifiziert wird!

Meine Frage daher an alle Forum-Beteiligten: Wann zählt ein Raum tatsächlich zur Wohnnutzfläche bzw. hat jemand aus Wien diesbezüglich Erfahrungen?

  •  nico
25.10.2006  (#1)
Wohnnutzfläche - Förderung - Wir bauen auch im 22.Bezirk und diese Frage interressiert mich auch. Wusste nicht, dass der Keller womöglich mitberechnet wird. LG

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  •  Sanoa
26.10.2006  (#2)
Kann nicht für Wien sprechen, aber...ich (Graz) habe mich vor ein paar Tagen wegen der Treppen (zählen nicht zur WF) beim Grundbuch erkundigt (wegen der Eintragungsgebühr ab 130 m²), und da erhielt ich den Hinweis, dass der Keller aber UNBEDINGT (!!!) als "Keller" im Plan deklariert werden muss, nicht als "Arbeitsraum", "Sauna" usw. Bei der WBF (wo ich vorher anrief) meinte man aber, dass die Berechnung nicht zwingend gleich ist. Am einfachsten und sichersten ist bestimmt, direkt bei der Beihilfenstelle anzurufen.

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  •  Liz25
26.10.2006  (#3)
Jeder Raum zählt zur Wohnnutzfläche...wenn er gemäß seiner Ausstattung zur Bewohnung geeignet ist, sprich, wenn es Heizung, Fußboden, Einrichtung, Beleuchtung (Fenster) etc. gibt. Kellerräume sind in der Regel vom äußeren Erscheinungsbild her nicht zum Bewohnen geeignet und zählen daher nicht zur Wohnnutzfläche, wenn du aber auch im Keller überall ein Fenster, Heizkörper, schöne Fußböden und Lampen, gemütliche Einrichtung, Vorhänge etc. hast, dann zählt dies laut NÖ Wohnbauförderung zur Wohnnutzfläche.

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