Ich bin auf einen interessanten juristischen Fall gestoßen.
Laut Angaben einer Gemeinde in Kärnten darf auf einem Grundstück nur dann übernachtet werden, wenn es sich um ein Baugrundstück handelt. Für mich klingt das etwas kurios, denn wenn ich ein Grundstück besitze kann ich doch ohne weiteres ein Zelt darauf aufbauen und darin schlafen. Sicherlich, ein Haus darf ich nicht bauen.
Gibt es dafür eine Grundlage, oder könnte ich auf solch einem Grundstück doch nächtigen, z.B. im Zelt oder Wohnwagen?
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