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Von den 325,- hast du Einkommenssteuer zu bezahlen. Und diese hängt von deinem Einkommen ab. Geh mal davon aus das es min. 35% sind ohne jetzt dein Einkommen zu kennen. |
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Hallo!
Also mein Einkommen ist ca. 1400,00/mon. Wie meinst du das dann mit der Einkommensteuer? Kann ich das so verstehen: EUR 325,00 (Miete)x 12 = 3900,00 abzüglich 35 % = EUR 1365,00 Dann bleiben im Jahr EUR 2535 übrig (EUR 211,25/mon). Kenn mich da leider gar nicht aus. Danke vorab für deine Hilfe! |
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nimm.. - ....den brutto/netto-rechner.
http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html da errechnest dein jetziges jahreseinkommen brutto und netto. dann gibst du beim bruttoeinkommen noch die jahresmieterlöse ohne BK dazu, ausgaben wie instandhaltungsaufwände darfst abziehen. dann siehst du was du netto mehr pro jahr bekommst. weiters musst du ab nächstes jahr anstatt die lohnsteuererklärung L1 die erklärungen E1 und E1b ausfüllen. alles in der annahme, dass du USt-befreit bist und bleiben willst (also auch keine sanierung mit großer vorsteuerabzugsmöglichkeit planst, was unter umständen sogar vorteilhafter werden könnte.) entweder du kennst wem, der schon vermietet und dir das erklärt, oder du nimmst einen steurberater oder du nimmst viel zeit und liest selber das buch: https://www.amazon.de/Steuerleitfaden-zur-Vermietung-Einkommensteuer-Verfahrensrecht/dp/3707309088/?ie=UTF8&tag=eshx-21 ![]() ich würde aber nicht nur das steuerrecht betrachten, ein falsch geschriebener mietvertrag kann auch viele probleme verursachen (nochmals vergebühren für korrektur-vertrag, ungewünscht wird der falsch formulierte befristete vertrag zum unbefristeten vetrag usw.) sobald du vermietest, musst du das innerhalb einem monat beim wohnsitz-finanzamt melden, aber für das errichten des mietvertrages musst dich auch beim gebühren-finanzamt melden (vergebührung). |
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@ Grazia
Du musst zum Glück nicht die ganzen Mieteinnahmen versteuern. Eine kleine Rechnung, die das veranschaulichen soll: Du erzielst zB eine Miete ohne BK von 1.000,- im Monat = 12.000,- EUR im Jahr Da sich deine Wohnung ja abschreibt (= weniger Wert wird) darfst du 1,5% pro Jahr AfA als Werbungskosten geltend machen. Aber nur vom Wert der Wohnung, den Grundanteil musst du mit (ich glaub 40%) herausrechnen. 300.000,- Anschaffungskosten der Wohnung, davon 60% sind 180.000,-, davon 1,5% sind 2.700,- pro Jahr, die deine Einnahmen schmälern. Angenommen du hast noch Reparaturen von 300,- EUR gehabt, dann kannst du die von deinen Einnahmen abziehen. Mieteinnahmen 12.000,- - Werbungskosten 3.000,- = 9.000,- Gewinn davon schlimmstenfalls 50% Steuer abziehen = 7.500,- pro Jahr = 625 Euro netto pro Monat, was deine Wohnung einbringen würde. |