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  •  zopo
23.11. - 11.12.2020
37 Antworten | 10 Autoren 37
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Hallo Leute,

ich bin gerade dabei eine kleine Zweizimmer-ETW (55 m² Wfl. + 15 m² Balkon) zu kaufen. Aktuell für Eigenbedarf, später mal für Vermietung oder Weiterverkauf, wenn ich was größeres brauche. Es handelt sich um einen Neubau. Fertigstellung ist mit Ende 2021 geplant. Nun habe ich in ein paar Tagen einen Termin bei meiner Hausbank und wollte euch fragen, welche Nebenkosten/Gebühren auf Bankseite marktkonform sind.

Die wesentlichsten Daten sind:
 • 30 Jahre, 14x2.100 € netto
 • Kaufpreis ETW inkl. Nebenkosten 220.000 € + Einrichtung etc. 30.000 € = 250.000 € Gesamtkosten
 • Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich Eigenmittel von 175.000 € einbringen kann. Finanzierungsbedarf somit 75.000 €.
 • Laufzeit möchte ich 10-15 Jahre mit fixer Verzinsung. Mtl. Rate maximal 700 € (lieber auch etwas darunter). Ist auch eine Laufzeit von z. B. 12 Jahren möglich, oder sind das immer 5 Jahresschritte?
Wenn ich das richtig sehe liegen die Bestkonditionen bei fix 10 Jahre bei etwa 0,75 % und fix 15 Jahre bei etwa 1,0 %? 
Was wären gute Konditionen für die Bearbeitungsgebühren, Eintragung im Grundbuch usw.? Danke!

LG, zopo 

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#21)

zitat..
speeeedcat schrieb: @ LC: wie handhabt das die ING? Wird die Vermittlungs-Provision dort einmalig bezahlt, oder monatlich, oder in Tranchen?
Wie lange ist dort die Stornohaftung bzw. Rücktragsfrist?

Es wird monatlich evaluiert, was vermittelt wurde - auf dieser Basis wird dann im Folgemonat die Provision ausbezahlt.

Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die geforderten Vertragsunterlagen vollinhaltlich wieder in der Bank sind und deren Prüfung abgeschlossen ist.

Stornohaftung gibt es keine. Die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen gilt ab Erhalt der Vertragsbedingungen, des ESIS-Merkblattes und der Belehrung über das Rücktrittsrecht. Die Widerrufsfrist reicht i.d.R. aus um die Zeitspanne zwischen Kundenerhalt der o.a. Unterlagen und deren Wiedereintreffen in der Bank abzudecken.

zitat..
speeeedcat schrieb: Wer weiß, vielleicht steigt die Branche dann auf Beratungshonorar um, dann gibt es zwar keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], dafür aber einen höheren Aufschlag und höhere Kontoführung, UND bei Vermittlung ein prozentuelles Honorar. Natürlich unabhängig davon, ob die Vermittlung zustande kommt oder nicht.

Alles in allem wird die Branche kreativ werden, davon bin ich überzeugt. Der Kreditsuchende, der best-konditioniert werden will, wird auch zukünftig auf das Vermittler-Geschäft setzen. Lustig, hab ich erst sogar in der Zeitung gelesen: "Ratschlag: begeben Sie sich in die Hände eines erfahrenen Vermittlers".

Denke ich auch - Leistung wird in irgendeiner Form immer bezahlt werden. Das betrifft prinzipiell jede Art von Dienstleistung - im Übrigen nicht nur das Vermittlungsgeschäft (wie in unserem Fall von Immobilienfinanzierungen) sondern auch das  gewerbliche Vermittlungsgeschäft. Im gewerblichen Finanzierungsgeschäft "boomen" derzeit etwa Plattformen, die Bauträger und Mezzaninkapitalgeber zusammenbringen - freilich auch dort gegen Bezahlung einer Provision im Erfolgsfall.

In welcher Form die Vergütung erfolgt ist wiederum ein anderes Thema. Meine Vermutung jedoch ist die, dass die Verbraucherschützer (die in der Vergangenheit unbestritten viele Erfolge für ihr Klientel verbuchen konnten) infolge des Lexitor-Urteils einen Pyrrhussieg errungen haben. Noch gibt es meiner Warnehmung nach keine "flächendeckende" Meinung der Österreichischen Banken zu dem Thema - wie oben erwähnt hat sich lediglich die Bank Austria "geoutet". 

Mich würde es jedoch nicht überraschen, wenn (wie in Deutschland) die Bearbeitungsgebühren künftig peu a peu gänzlich verschwinden würden und der künftigte Finanzierungskunde dafür einen höheren Aufschlag in Kauf nehmen wird müssen, was in der Gesamtschau naturgemäß zu einer weit höheren Belastung für den Kunden führt als vorher. Nachdem es von Bank zu Bank unterschiedlich ist, wie sich deren Ertragsrechnung zusammensetzt, ist es auch unklar, welcher Teil einer möglichen erhöhten Marge auf die Vermittlervergütung entfällt. Ob das dem Endkunden hilft?




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#22)

zitat..
LiConsult schrieb: Es wird monatlich evaluiert, was vermittelt wurde - auf dieser Basis wird dann im Folgemonat die Provision ausbezahlt.

Interessant. Das heisst bei einer vorzeitigen Rückführung frisst die ING das Risiko der bereits bezahlten Provision, obwohl der Kunde nicht die volle Laufzeit einhält?
Somit wird auch klar, dass sie auf dem gesetzlichen Standpunkt verharrt, 10.000 € Pönale freie SoTi zu akzeptieren und keine Cent mehr.
Wird dann auch für die anderen Banken so sein, dann gibt es halt 1% Strafzahlungen bei vorzeitiger Rückzahlung. 
Guter Punkt.
Somit geht das mal schon zu Lasten der Kunden.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#23)

zitat..
speeeedcat schrieb: Das heisst bei einer vorzeitigen Rückführung frisst die ING das Risiko der bereits bezahlten Provision, obwohl der Kunde nicht die volle Laufzeit einhält?

korrekt - genauso wie die anderen Banken auch.

zitat..
speeeedcat schrieb: Somit wird auch klar, dass sie auf dem gesetzlichen Standpunkt verharrt, 10.000 € Pönale freie SoTi zu akzeptieren und keine Cent mehr.

Ob das die "Triebfeder" für die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung ist, kann ich nicht beurteilen. Meine Vermutung geht eher in die Richtung, dass ähnlich der übrigen Regelungen bei der ING nach dem Motto "keep it simple" Ausnahmen von der Regel unerwünscht sind.

zitat..
speeeedcat schrieb: Somit geht das mal schon zu Lasten der Kunden.

das Gesamtpaket entscheidet


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  •  herbiw
26.11.2020  (#24)

zitat..
LiConsult schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von herbiw: noch für jeden mit dem ich gesprochen habe ist es zu 100% NICHT nachvollziehbar warum eine "Bearbeitungsgebür" in % ausgewiesen wird und es doppelt so teuer ist einen Kredit über 600k zu "bearbeiten" als einen Kredit über 300k.

Das Thema könnte man in der Wirtschaftswelt für viele Anwendungen in beide Richtungen argumentieren wo der Aufwand prozentuell oder in Abhängigkeit einer bestimmten Rechengröße verrechnet wird, wie z.B. Gerichtsgebühren für die Einverleibung des Pfandrechtes, des Eigentumsrechtes, der Rangordnung, Kosten für die Erstellungen eines Kaufvertrages und Übernahme der Treuhandschaft, Kosten für die Abwicklung einer Verlassenschaft, Provision Immobilienmakler, Kreditkartenprovision, Umsatzprovision bei Kommerzkonten, etc., etc..

Die Nachvollziehbarkeit wird in keiner dieser Fälle hundertprozentig sein.

Nicht Hunderprozentig? Nachvollziehbarkeit eher 10%. Für einen außenstehenden machen zumindest die Computersysteme die meiste Arbeit. Natürlich gibt es in allen aufgezählten Branchen Fälle mit mehr oder weniger Arbeit. Aber das sollen doch dann bitte die entsprechenden Aufwandverursacher zahlen. Die Zahlen aus meinem Beispiel kann man ja noch weiter auseinanderziehen 250.000 gegenüber 900.000. Wirds ja alles im Hausbau geben. Genauso wir den Kunden der nur 100.000 braucht aber mehr Arbeit verursacht als die beiden anderen zusammen aber nur einen Bruchteil der erbrachten Leistung zahlt. 
Bei der Pension verstehe ich das Solidaritätsprinzip, aber hier? Kein Mensch muss z.B. ein Haus bauen wenn er es sich nicht leisten kann.
Von manchen Beglaubigungen wo die Leistung darin besteht, dass die Sekräterin sich die Passfotos nur wiederwillig anschaut - sie hat ja eh die beiden roten Pässe erkannt - und nach keiner Minute mit der Unterschrift wieder aus dem Chefbüro kommt will ich nicht anfangen emoji




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  •  23dg
  •   Gold-Award
26.11.2020  (#25)

zitat..
pedaa schrieb: Wollts ihr beide euch nicht einfach mal privat treffen? Jeder hat einen Schlag frei und dann is ruhe? SCNR

Warum glaubst du eigentlich, dass sich die beiden "Platzhirsche" nicht verstehen? Alex und Thomas können sehr gut miteinander und sie gehen auch hier im Forum mit gegenseitigem Respekt voreinander um. Konkurrenz bedeutet nicht, dass man sich nicht "riechen" kann.

Kann dir nur aus meiner Vergangenheit sagen es ist wie im Sport - während des Spiels ist man "FEIND", vor und nach dem Spiel "FREUND".

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.11.2020  (#26)
Zur Info betreffend die geplanten Gesetzesänderungen/-anpassungen:

Laut KPMG treten die Änderungen sowohl im Verbraucherkreditgesetz als auch im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz bereits per 01.12.2020 in Kraft. Am 26.11. erfolgte die Behandlung der Gesetzesvorlage im Justizauschuss des Parlaments.

Interessant ist die Sichtweise der KPMG auf die Auswirkungen betreffend das gesamte Verbraucherkreditgeschäft:

https://www.kpmg-law.at/implikationen-der-lexitor-entscheidung-fuer-das-oesterreichische-verbraucherkreditrecht/

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.11.2020  (#27)
Na gsd betrifft es es Verträge ab dem 30.11., also heute. Wäre ja Wahnsinn, man bedenke die vielen Umschuldungen.

Die Vergütungsprovision an Dritte (Kreditvermittler) ist laut KPMG-Verständnis ausgeschlossen von der aliquoten Rückzahlung.
Somit ist der Passus wohl zulässig, dass die Bank zwar eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] einhebt, davon aber die Vermittlungsprovision explizit ausweist.
Somit kann zwar die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] anteilsmäßig bei vorzeitiger Tilgung zurückgefordert werden, nicht aber die darin enthaltene Vermittlungsvergütung.

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
30.11.2020  (#28)
Also kann euch beide niemand nachträglich aufs Kreuz legen :) 

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  •  herbiw
2.12.2020  (#29)
Naja, wäre ja noch schöner. Man muss schon laufende Kosten von einmaligen Kosten bzw. bereits vollständig erbrachte Leistungen unterscheiden. Alles andere wäre ja Irre.

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  •  stefano
2.12.2020  (#30)
Servus zopo!

zitat..
zopo schrieb: Die wesentlichsten Daten sind:
 • 30 Jahre, 14x2.100 € netto
 • Kaufpreis ETW inkl. Nebenkosten 220.000 € + Einrichtung etc. 30.000 € = 250.000 € Gesamtkosten
 • Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich Eigenmittel von 175.000 € einbringen kann. Finanzierungsbedarf somit 75.000 €.
 • Laufzeit möchte ich 10-15 Jahre mit fixer Verzinsung. Mtl. Rate maximal 700 € (lieber auch etwas darunter). Ist auch eine Laufzeit von z. B. 12 Jahren möglich, oder sind das immer 5 Jahresschritte?
Wenn ich das richtig sehe liegen die Bestkonditionen bei fix 10 Jahre bei etwa 0,75 % und fix 15 Jahre bei etwa 1,0 %? 
Was wären gute Konditionen für die Bearbeitungsgebühren, Eintragung im Grundbuch usw.? Danke!

Ich habe ein recht ähnliches Finazierungsprojekt vor mir. Minimal mehr Einkommen und jünger, aber auch etwas weniger Eigenmittel. Meine Bank hat zwar nicht ganz die obigen Zinssätze geboten, dafür kann sie auf die Grundbuchseintragung verzichten. Damit spar ich mir die 1,2% und fahre in Summe am günstigsten. Da würde ich unbedingt nachfragen ob das bei dir auch geht.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.12.2020  (#31)

zitat..
stefano schrieb: Meine Bank hat zwar nicht ganz die obigen Zinssätze geboten, dafür kann sie auf die Grundbuchseintragung verzichten. Damit spar ich mir die 1,2% und fahre in Summe am günstigsten.

Das ist ein interessanter Beitrag.

Für das finanzierende Institut ist die dingliche Sicherheit in Form des hypothekarischen Pfandrechtes die Grundvoraussetzung, um sich konditionell attraktiv positionieren zu können.

Für den Kunden bedeutet diese Sicherheit ein Kostenaufwand (Gerichtsgebühren) von 1,2% des einzuverleibenden Betrages. Wenn man nun von einer 100%igen Eintragung und einer "gängigen" Kreditvertragslaufzeit von 25 Jahren ausgeht, so bedeuten diese Kosten (einfach gerechnet und ohne Zinseszinseffekt) einen Mehraufwand von jährlich 0,048% p.a..

Es wäre nun interessant, wie deine Kondition gestaltet ist und welche Gesamtkreditlaufzeit zugrundeliegt.

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  •  stefano
2.12.2020  (#32)
Servus,

da habe ich micht nicht genau genug ausgerückt. Die Sicherheit erfolgt mit einer hinterlegten Pfandurkunde. Die Bank kann, falls es notwendig werden sollte, diese jederzeit ins Grundbuch eintragen lassen. Dann wären auch die 1,2 % zu bezahlen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.12.2020  (#33)
Hi,
die Hinterlegung der Pfandurkunde habe ich angenommen - so ganz ohne irgendeine Sicherheit eine private Immobilienfinanzierung für mehr als 200k zu vergeben, würde spätestens bei der nächsten Bankenprüfung zu Erklärungsbedarf führen.

Aber auch die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] (einverleibungsfähige Pfandurkunde) ist für die Bank besicherungstechnisch nicht gleichwertig einem hypothekarischen Pfandrecht und daher in der bankinternen Kalkulation wesentlich teurer, daher (abgesehen von der Gebühr für die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] - nehme an wenige hundert EUR):

zitat..
LiConsult schrieb: Es wäre nun interessant, wie deine Kondition gestaltet ist und welche Gesamtkreditlaufzeit zugrundeliegt.

 


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  •  stefano
2.12.2020  (#34)
Servus,

es handelt sich um eine ähnliche Summe wie beim Threadersteller. Knappe 90 k, 10 Jahre fix mit 1 %, BAG 0,75 %, Eigenmittelanteil > 60 %, Kontoführung und Notar für die Beglaubigung kommen noch dazu.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.12.2020  (#35)
OK - das habe ich übersehen (bin von einer weit höheren Finanzierungssumme ausgegangen (steht eh im Eingangspost des Threads - wer liest ist im Vorteil 🙈)

Gut - bei "nur" 90k und einer derart kurzen Laufzeit (10Y) liegt der Zinsnachteil gegenüber einer aktuellen Topfixkondition (sagen wir 0,75%) bei etwa EUR 1.200.
Das Pfandrecht würde gleich 1,2% von 90k = EUR 1.080 kosten.

Somit in Summe ein ähnliches Ergebnis.

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  •  stefano
2.12.2020  (#36)
Servus,

genau nimmt sich nicht viel. Mein Bestangebot war bei 0,875 % fix und höherer BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und Eintragung. Da das Angebot ohne Eintragung von meiner Hausbank kommt, bin ich zufrieden damit :)
In Summe kann ich vllt. noch 100-200 Euro sparren, aber dazu müsste ich noch weitere Banken abklappern bzw. dort nachverhandeln um die 0,75 % auch wirklich zu bekommen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
11.12.2020  (#37)

zitat..
LiConsult schrieb: Zur Info betreffend die geplanten Gesetzesänderungen/-anpassungen:

damit herrscht nun Klarheit:

https://www.fondsprofessionell.at/news/uebersicht/headline/kreditgesetz-beschlossen-vermittlungsprovisionen-nicht-betroffen-203129/ref/2/

https://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4704&cHash=2fe2ea38fd3df56474499022b819ea1a

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201210_OTS0223/vki-gesetzgeber-stellt-kostenerstattung-bei-vorzeitiger-kreditrueckzahlung-klar

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