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Notkamin - In Wien ist es zwingend vorgeschrieben, bei einem Neubau einen Kamin zu machen, auch wenn man eine Heizung verwendet, die wie eine WP WP [Wärmepumpe] keinen Kamin benötigt.
Ist uU. in anderen Bundesländern auch so. Also uU. sparst Du keine Kaminkosten bei WP WP [Wärmepumpe]. Ein Gasbrennwertgerät muss auch nicht an einen Kamin angeschlossen sein, sondern es genügt dafür ein noch oben geführtes Kunststoffrohr. Dieses gilt nicht als Kamin und benötigt auch keine Rauchfangkehrergebühren, allerdings muß es alle 5 Jahre vom RK überprüft werden(Kostet 70Euro). mfg Sektionschef |
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Vielen Dank für die Antwort!!!
Einen Kamin würden wir sowieso machen, weil wir einen Schwedenofen dran anschließen. Das heißt, der müsste dann theoretisch genügen. |