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www.verbraucherrecht.at - news zu josko

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2.3. - 6.3.2011
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in den news vom 01.03.2011 ist auf www.verbraucherrecht.at die folgende meldung betreffend die unterlassung der gelisteten agb zu lesen:

Versäumungsurteil gegen Josko Fenster und Türen GmbH
01.03.2011


Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen die Firma Josko Fenster und Türen GmbH eingebracht, nachdem das Unternehmen keine strafbewehrte Unterlassungerklärung abgegeben hatte.


Offenbar wollte sich das Unternehmen aber doch nicht auf eine Verbandsklage einlassen, weswegen ein Versäumungsurteil erging. Das Unternehmen darf daher in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klauseln nicht mehr verwenden oder sich in bestehenden Verträgen darauf berufen:
1. Vertragsinhalt ist nur, was auf diesem Vertragsformular schriftlich festgehalten oder von uns schriftlich bestätigt ist.
2. Ergänzend gelten die „Qualitätsrichtlinien Fenster, Außentüren oder Fassadenelemente“ der „Plattform Fenster und Fensterfassade“ der Österreichischen Bundeswirtschaftskammer.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Ist der Besteller Verbraucher, gelten jene Punkte nicht, die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen widersprechen.
4. Die Angabe bzw Vereinbarung von Lieferzeiten ist nicht verbindlich. Es kommt kein Fixgeschäft zu Stande. Unklare und fehlende Angaben können eine Verlängerung der Lieferzeit bewirken.
5. Wir sind berechtigt, die Lieferung in mehreren Teilen durchzuführen.
6. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materiallieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
7. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen sind sofort zu reklamieren. Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen usw sind bei nicht vollständig verpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappläden, Rollläden usw) sofort bei Ablieferung zu reklamieren.
8. Der Besteller hat jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben.
9. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt.
10. Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Besteller verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk. Ist der Besteller ein Verbraucher, können wir anstelle der Wandlung oder der Preisminderung den Austausch der Sache und anstelle der Preisminderung eine Verbesserung gewähren.
11. Schadenersatzansprüche aller Art uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht.
12. Durch das vorbehaltslose Zustandekommen des Vertrages verzichtet der Besteller auch auf sämtliche vorvertragliche Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht, sowie uns nicht Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fällt.
13. Überdies sind sämtliche Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen.
14. Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers, die unsere Forderung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen.
15. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, den besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
16. Wir gewähren Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb 6 Monaten ab Bestelldatum. Bei späterer Lieferung werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.
17. Vertragsstornierungen (außer 6.2) können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Wir sind berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine Stornogebühr von 30 % zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
18. Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
19. Erfüllungsort für beide Teile ist Kopfing. Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-4910 Ried im Innkreis zuständig.
20. Bei Verbrauchern sind wir berechtigt, wahlweise bei dem Gericht zu klagen, in dessen Sprengel der Wohnsitz des Bestellers zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Klagseinbringung liegt.
21. Tritt dies innerhalb 6 Monaten nach Lieferung auf, wird dies von uns kostenlos behoben, wenn keine mechanische Einwirkung sichtbar ist. Nach dieser Zeit erfolgt eine Erledigung nur dann kostenlos, wenn unser Verschulden bewiesen ist.
LG Ried im Innkreis, 24.01.2011, 32 Cg 113/10h
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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5.3.2011  (#21)
ich unterscheide nicht kindergartenmäßig in "gut" und "böse" - ... sondern nach "gesetzeskonform" oder "gesetzeswidrig". wobei "gesetzeskonform" noch lange nicht "gut" ist, sondern leider auch konsumenten benachteiligende bedingungen umfassen kann (wie die anzahlung bei rekord).

mich wundert eh nix mehr, nur dass man offenen gesetzesbruch auch noch mit viel ärgerem schwachsinn verteidigt, wird mir nie verständlich sein.
" c) die AGBs braucht es hauptsächlich deshalb, weil die gleichen Verträge auch für Nicht-Konsumenten angewendet werden."

na prima, vielleicht sollen konsumenten auch noch zur kaufmännischen vorsicht und mägelrüge verpflichtet werden? wofür glaubt josko, gibt es ein eigenes konsumentenschutzgesetz - damit man es systematisch missachtet? das ist ja purer gewerbsmäßiger betrug, offenbar von einem "wissenden" bestätigt!
nach der meldung müsste man dem "bösen konkurrenten aus tirol" die füsse küssen und zur belohnung nur noch dort kaufen...

rekord habe ich nur als beispiel genannt, weil die den verzicht auf agb's recht offensiv bewerben und einen sehr einfachen kommunikationsstil haben- als beweis, dass es offenbar auch anders geht.

ob dort große oder kleine aufträge die regel sind, weiß ich nicht, für meinen freund habe ich ca. 20k auftragswert verhandelt. es wird ja niemand daran gehindert, es denen gleich zu tun - ist wie bei hofer: da kannst auch alles, was du gekauft hast, ohne großes blabla zurückbringen und kriegst keine blödsinnigen versuche mit gutschriften und "selber schuld" serviert.

dann heißt's wieder: ja, der hofer kann halt seine lieferanten quälen... ja, was interessiert mich als kunde das? und auf einmal können es lidl und andere auch... großes wunder, das gewährleistungsrecht des abgb wurde teilweise (nämlich nicht über 6 monate ab kauf) neu entdeckt.

aber im klartext: agb sind nur zu einem einzigen zweck da - die rechtsposition des kunden zu verschlechtern.

agb sind sozusagen die wahre visitenkarte eines unternehmens. je mieser die agb, desto mieser die firma gegenüber kunden. ist überall so, auch bei banken, versicherungen, allen firmen, weltweit.

daher sind erstmal die agb durchzulesen - dann weiß man schon, wer einem wie entgegenkommt und ob man mit der firma wirklich weiter verhandeln soll. wer einem schon schiefer entgegenkommt als alle anderen, scheidet gleich aus, so toll kann da gar nicht gesabbelt werden. da tu' ich mir nix weiter an, ob da jetzt gesprochenes gilt oder nicht. ist reine problemvermeidung und selbstschutz.

den vera...ungsversuch agb muss aber der kunde mit seiner unterschrift akzeptieren, um sie für ihn (so sie gesetzeskonform sind) im einzelnen vertrag gültig zu machen.

das gegenmittel ist (wenn man immer noch was von der firma will) auch sehr einfach - wie oben beschrieben: durchstreichen und "agb widersprochen" neben die unterschrift setzen - und schon gilt nur mehr österreichisches recht. das blabla und die blöden blicke kann man für seinen vorteil leicht aushalten - und mir ist noch nie passiert, dass irgendein verkäufer wegen dem ausschluss der agb auf sein geschäft verzichtet hätte. die angst braucht niemand zu haben.

aber selbst wenn eine firma dann nicht mehr will: dann ist klar, dass das tolle angebot möglicherweise sehr teuer werden kann...


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  •  Romeo Toscani
  •   Silber-Award
5.3.2011  (#22)
Die Diskussion führt jetzt nirgendwo mehr hin Vieles, was hier geschrieben wurde, ist richtig. Dagegen möchte ich auch gar nicht argumentieren.
Bin eh schon unnötigerweise in die Rolle "PRO Josko" gekommen, obwohl das mich ja gar nicht betrifft (hab schon länger mit der Firma nichts mehr zu tun), und versucht habe, gewisse Dinge zu erklären, weil eben die Erfahrung mit Josko da ist.

Im Grunde kannst die AGB eh streichen, wenn du als Kunde bei einem Händler einkaufst.
Kam oft genug vor, dass ein Kunde bei der Auftrags"verhandlung" den Rotstift angesetzt hat, und gemeint hat "das unterschreib ich nicht". Die ganze letzte Seite mit den AGB ist dann weg.
Es kam aber auch vor, dass ich so lustige Forderungen wie Haftsungsrücklass o.ä. seitens des Kunden gestrichen habe und meinte "so aber auch nicht!".

Wie fast überall, liegt die Wahrheit hier in der Mitte.
Einerseits brauchts keine fragwürdigen AGB des Herstellers, andererseits keine Präpotenz-Wunschdenken des Kunden.

Es geht doch darum, dass jemand Fenster kauft, von deren Produktqualitäten er überzeugt ist, und das bekommt, was er bestellt hat. Um mehr gehts nicht.
Wenns mangelhaft kommt, gibt es die Möglichkeit, Mängel zu beseitigen, und wie eine Firma damit umgeht, erklärt deren Professionalität.

So sollte es sein, und nicht anders.
Aus Konsumenten-Sicht: Alles wurde so gemacht, wie es sein soll, und wenn alles zur Zufriedenheit erledigt ist, wirds bezahlt.
Aus Händler-Sicht: Alles wurde so gemacht wie es sein soll, Geschäft erledigt, Kunde möge daher auch bezahlen ... Ein eventueller Haftunsrücklass von 5% nach 3 Jahren interessiert den Händler nicht.
Oder arbeitet einer von euch den Monat März 2011, wenn ihm gesagt wird, dass er sein Gehalt im März 2014 bekommt?


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  •  creator
  •   Gold-Award
6.3.2011  (#23)
es ist mir klar, dass es ned nur bei josko... "gelebte geschäftspraktiken" gibt, die nicht viel mit der gesetzeslage oder dem idealbild einer von gegenseitigem respekt und wertschätzung getragenen geschäftsbeziehung zu tun haben.

solidarisierungseffekte sind auch nix neues - jeder verteidigt halt das, was er tut, auch wenn evtl. eh einsicht da ist.

jeder muss gewinn erwirtschaften, auch das ist außer streit.
fraglich ist halt das "wie".
mich hat ja die passage " c) die AGBs braucht es hauptsächlich deshalb, weil die gleichen Verträge auch für Nicht-Konsumenten angewendet werden." enorm fasziniert, ned nur, weil sie so schräg an der gesetzeslage vorbeigeht.

vor allem deswegen, weil ich mir den b2b-partner anschaue, der (nicht nur bei einem großauftrag) den schwachsinn akzeptiert, von öffentlichen ausschreibungen will ich eh nicht reden.

faszinierend ist, dass das, was b2b standard (wie z.b. haftrücklass, pönalen, geld folgt leistung) ist, im privatkundengeschäft nicht gelten soll - die angeblich so überlebensnotwenigen agb aber schon.

im prinzip ist der geforderte haftrücklass eh ein scherz, denn bei barzahlung ist ja schon der skonto höher. aber das ist eben verhandlungssache. daher verstehe ich auch die anbieter nicht, die sie über ihren geplanten gewinn ausschweigen wollen - wie soll ein kunde dann vertrauen fassen oder die situation einschätzen?

auch machen viele einen job in der hoffnung, später mal bessere karrierechancen zu haben - also die "belohnung" für die jetzt erbrachte leistung später zu bekommen.


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  •  Romeo Toscani
  •   Silber-Award
6.3.2011  (#24)
Naja, .bezüglich Haftrücklass (ich kann das nur aus Sicht des Händlers erklären): Der ist ja - auch wenn er nicht vereinbart wird - ohnehin gegeben.
Im der Realität siehts ja so aus: Du kaufst Fenster (ob mit Anzahlung oder nicht), und irgendwann muss dann mal Geld fließen ...
Bei der Lieferung, bei Beginn der Montage oder sonst wann.
Kein Händler wird die Fenster fix fertig einbauen, noch 3 Wochen warten bis er die Rechnung schreibt und dann auch noch ein Zahlunsgsziel von 30 Tagen anbieten.

Die Firma muss schließlich auch zu seinem Geld kommen, damit sie das Gehalt vom Monteur bezahlen können.

Das heißt: Rechnung wird dann eh zu 90% beglichen, und wenn es zu Reklamationen oder Mängel kommen sollte, sagt der Kunde logischerweise sowieso "Ich zahl den Rest erst, wenn die Ware mangelfrei ist!" Das steht ihm auch zu (würde ich als Kunde genauso machen, wenn ich nicht zufrieden bin), und beschleunigt die Mängelbeseitigung.

Aber (aus Händler-Sicht) hab ich bis dato die Erfahrung gemacht, dass es Privat-Kunden gibt, die schon weit vor dem Kauf Stress mit Zahlungskonditionen machen (Gewährleistungsrücklässe, Pönale usw.), und dass dann fast immer in Problemen ausartet.
Das ist zum Glück nicht die Regel, aber es kommt vor.
Und leider gibt es solche, die prinzipiell nicht zahlen wollen. Hab selber so einen Kandidaten, der vor 3 Jahren seine Fenster bekommen hat, und nach (für ihn negativen) Gutachten, Gerichtsverhandlungen etc. noch immer nicht bereit ist zu bezahlen (betrifft nicht nur die Fenster sondern auch andere Gewerke bei seinem Haus), und wo es letztendlich darauf hinausläuft, dass er wartet, bis die Bude fertig ist, um anschließend eine Privat-Insolvenz durchzubringen.

Es gibt Pilcher dort und da.

Vielleicht ist das auch zum Teil eine Erklärung, warums Hersteller-seitig zu solchen AGBs kommen kann, und warum Kunden-seitig teilweise sowas daher kommt.
Aus Langeweile wirds ja keiner machen ...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
6.3.2011  (#25)
Dann wären wir wieder beim Wettrüsten der Kunden, die - nicht zahlen wollen, gegen die Betriebe, die Ihre Geschäftspraktiken anhand dieser Minderheit an schwarzen Schafen "verfeinern". Und damit alle treffen, nur nicht die schwarzen Schafe. Wie effektiv.
Ein Kampf mit 3 Verlierern. Kunde, Betrieb und Vertrauen.
War doch gut, dass ich keinerlei AGB's gelesen habe emoji

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  •  Romeo Toscani
  •   Silber-Award
6.3.2011  (#26)
JoGenau. emoji

Und die Moral von der Geschichte?
AGB hin oder oder her, Gewährleistungsrücklass hin oder her.
Die Chance, einzufahren, ist auch ohne sowas erreichbar.

Bleibt nur: Vergleichen (nicht bloß auf Preis oder Zahlungsbedingungen), und Bauchgefühl mitnehmen wenns zum Auftrag kommt.
Bleibt ja letztendlich ein Geschäft zwischen Kunde und Händler, wobei beide Parteien greifbar sein sollen.

Und beiderseits kann auf das Geschäft von vornhinein verzichtet werden, wenn einer das Gefühl hat, der andere würde ihn prellen. emoji

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