« Baurecht  |

Zahlungsbefehl im GBAZ - war in dem des Maklers noch nicht drin? [W]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  hubertus80
  •  [W]
  •  [Wien]
27.4. - 10.5.2022
3 Antworten | 3 Autoren 3
3
Hallo,

ich habe für ein Hauskauf einen aktuellen Grundbuchauszug besorgt, da ich es für die Liegenschaftsbewertung durch die Bank benötige. Mir ist aufgefallen, dass im C-Blatt neue Belastungen enthalten sind, die im GBAZ das der Makler ausgehändigt hat, nicht enthalten sind. Es handelt sich um einen Zahlungsbefehl, darunter steht PFANDRECHT und rechts daneben vollstr.
Darunter ein weiterer Eintrag "Simultan haftende Liegenschaften" und eine Reihe an Grundstücksbezeichnungen. Muss ich mir Sorgen machen?

  •  Ajko
9.5.2022  (#1)
Das ist wahrscheinlich noch die "alte" Belastung, also das alte Pfandrecht des Verkäufers. Grundsätzlich müssen Liegenschaften lastenfrei übergeben werden, dh dass alle Pfandrechte, Belastungen, dinglichen Rechte, gelöscht werden müssen, damit du eine lastenfreie Liegenschaft kaufen kannst.
(kann aber natürlich auch abweichend vereinbart werden, kommt auf den Kaufvertrag an)

Wird auch sonst schwer einen Kredit zu bekommen, wenn schon so viele Belastungen oben sind...

diese Löschung kommt meistens mit Verkauf, da es dazu einer Löschungsklage bedarf und diese gibt die Bank erst wenn sie Sicherheiten hat, also dann entweder das Geld was der Verkäufer durch den Verkauf bekommt.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo hubertus80,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Zahlungsbefehl im GBAZ - war in dem des Maklers noch nicht drin?

  •  evy
9.5.2022  (#2)
Ich würde persönlich zum Grundbuchamt gehen und mich dort ganz genau aufklären lassen, wenn ich mir nicht ganz sicher bin. 

1
  •  sharknz
  •   Bronze-Award
10.5.2022  (#3)
Du kaufst über einen Makler, wirst ihn vermutlich also auch bezahlen. Ich würde den mal fragen, wieso sein GBAZ veraltet ist. Lass dir alles schriftlich geben, gesprochene Worte sind beim Kauf und beim Bau nichts wert.
Das wichtigste ist, dass du lastenfrei kaufst und das auch so im Kaufvertrag steht.

1



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: NÖ Gartenzaun Nachbar