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Das ist wahrscheinlich noch die "alte" Belastung, also das alte Pfandrecht des Verkäufers. Grundsätzlich müssen Liegenschaften lastenfrei übergeben werden, dh dass alle Pfandrechte, Belastungen, dinglichen Rechte, gelöscht werden müssen, damit du eine lastenfreie Liegenschaft kaufen kannst. (kann aber natürlich auch abweichend vereinbart werden, kommt auf den Kaufvertrag an) Wird auch sonst schwer einen Kredit zu bekommen, wenn schon so viele Belastungen oben sind... diese Löschung kommt meistens mit Verkauf, da es dazu einer Löschungsklage bedarf und diese gibt die Bank erst wenn sie Sicherheiten hat, also dann entweder das Geld was der Verkäufer durch den Verkauf bekommt. |
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Hallo hubertus80, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Zahlungsbefehl im GBAZ - war in dem des Maklers noch nicht drin? |
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Ich würde persönlich zum Grundbuchamt gehen und mich dort ganz genau aufklären lassen, wenn ich mir nicht ganz sicher bin. |
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Du kaufst über einen Makler, wirst ihn vermutlich also auch bezahlen. Ich würde den mal fragen, wieso sein GBAZ veraltet ist. Lass dir alles schriftlich geben, gesprochene Worte sind beim Kauf und beim Bau nichts wert. Das wichtigste ist, dass du lastenfrei kaufst und das auch so im Kaufvertrag steht. |
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