|
|
||
Hier wird genauso, wie bei einem massiven Bau, nach Baufortschritt gezahlt. bspw Fertigstellung im Werk, Fertigstellung Dachstuhl, Dacheindeckung, ... liegt halt bei einem FTH FTH [Fertigteilhaus] alles relativ nah beinander |
||
|
||
Es gibt keine allgemeine Regelung, wie das gehandhabt wird. Firma prüfen (!) und besprechen, wie die Modalitäten sind. Ist von Firma zu Firma sicherlich unterschiedlich. |
||
|
||
und wie wäre das dann rechtlich, wenn "Fertigstellung im Werk" bezahlt wird, und dann geht die Firma ein?
Gehört das Grundgerüst dann dem Käufer bzw. wer montiert es ihm dann? |
||
|
||
|
||
Usus sollte sein, die erste größere Zahlung erst zu kassieren, wenn die Hütte steht. Innen von mir aus noch roh, aber sie sollte am Bauplatz stehen. Anzahlung mit dem Einreichplan in der Höhe von 5 % oder so ... |
||
|
||
nAbend bei uns warens 5% nach Einreichplanübergabe, 45% bei Montagebeginn, 40% nach Rohbauerrichtung (& Abnahme Bausachverständiger) 10 % nach Übergabe durch Hüttenfirma würd Dir aber raten, nach Möglichkeit die Bankgarantie wegzudiskutieren, angeblich kann die Hüttenforma mit der über das Geld verfügen, wurscht ob Du einspruch erhebst oder nicht - im falle von Streitigkeiten, Mängeln, etc... Muss aber fairerweise sagen, unsere Hausfirma (einer der Fertighaus- Voldemorts, die hier nicht genannt werden dürfen - warum auch immer..) war total fair und hat freiwillig die Zahlung der letzten 10% verschoben, bis wir uns wegen 2 Sachen einig waren (gütlich natürlich). lg Wolfgang |