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Sagen wir so: nicht jeder Maschen- oder Stabmattenzaun wird als Absturzsicherung durchgehen. Wenn der Zaun die erforderliche Höhe, Aufstieg- und Durchschlupfschutz (Maschenweite, Abstand vom Boden) wie in der OIB 4 und die geforderten horizontale Lasten (in irgendeiner ÖNORM definiert) aufnehmen kann, dann ist er als Absturzsicherung geeignet. |
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Einwirkende Lasten laut Eurocode 1: ÖNORM EN 1991-1-1 (Nutzlasten) bzw. ÖNORM EN 1991-1-4 (Windlasten); Nutzlast (in den Nutzungs-Kategorien A "Wohnflächen" und B1 "Büroflächen in bestehenden Gebäuden" jeweils): 0,5 kN/m (gemäß 8.3.1: Tabelle 6. 8.3.2: Absturzsicherungen sind auf eine Vertikallast von q_k = 0,5 kN/m bzw. eine vertikale Einzelkraft von Q_k =1,0 kN in ungünstigster Stellung zu bemessen; diese Lasten sind nicht gleichzeitig mit den Horizontallasten gemäß 8.3.1 anzusetzen). -> Horizontal-Last an der Oberkante der Absturzsicherung ca. 50 kg/m. Beim Absturzsicherungs-Doppelstabmattenzaun scheinen folgende Parameter gegenüber Standard-Doppelstabmattenzaun verbessert zu sein:
Zu diesem System schreibt das Unternehmen: "Unser System erfüllt die Anforderungen nachÖsterreichischer Baurichtlinie 330.4-020/15 [Anm.: OIB-Richtlinie 4 Version 2015] – Punkt 4 [Anm.: "Schutz vor Absturzunfällen"] und ÖNORM EN 1991-1-1:2011 [Anm.: "Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau"] / Kategorie A [Anm.: "Wohnflächen"] und B [Anm.: "Büroflächen"]." Beim Absturzsicherungs-Maschendrahtzaun wurde nur die extra-kleine Maschenweite 20 mm (also quasi der Kletterschutz) angeführt. Hier ist keine Information zu Nutzlasten angegeben. Gibt es weitere Anbieter, die möglichst auf die aktuelle OIB-Richtlinie 4 (Version 2019) verweisen? |
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