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Zaun als Absturzsicherung: Doppelstabmatte oder Maschendraht geeignet?

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  •  chris72
11.12.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Ist Maschendrahtzaun oder Doppelstabmatte als Absturzsicherung (im Sinne der OIB-Richtlinie 4 Kapitel 4) tatsächlich geeignet?

Das Stichwort "Absturz-Sicherung" findet sich im Internet beispielsweise
 • für Doppelstabmatte (sogar unter Hinweis auf die OIB-Richtline 4 aus dem Jahr 2015) unter Link der Firma H+S Zauntechnik GmbH aus 8074 Raaba-Grambach (https://hs-zaun.at/produkte/absturzsicherung/)
 • für Maschendrahtzaun unter Link der Firma Hans Weithas – Metallbau und Zäune GmbH & CoKG aus 6063 Rum (https://www.weithas.at/zaeune/maschendrahtzaun/)

(Angeblich wird für geeignete Zäune vom Hersteller ein Zertifikat ausgestellt.)

  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.12.2022  (#1)
Sagen wir so: nicht jeder Maschen- oder Stabmattenzaun wird als Absturzsicherung durchgehen.

Wenn der Zaun die erforderliche Höhe, Aufstieg- und Durchschlupfschutz (Maschenweite, Abstand vom Boden) wie in der OIB 4 und die geforderten horizontale Lasten (in irgendeiner ÖNORM definiert) aufnehmen kann, dann ist er als Absturzsicherung geeignet.

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  •  chris72
11.12.2022  (#2)
Einwirkende Lasten laut Eurocode 1: ÖNORM EN 1991-1-1 (Nutzlasten) bzw. ÖNORM EN 1991-1-4 (Windlasten); Nutzlast (in den Nutzungs-Kategorien A "Wohnflächen" und B1 "Büroflächen in bestehenden Gebäuden" jeweils): 0,5 kN/m (gemäß 8.3.1: Tabelle 6. 8.3.2: Absturzsicherungen sind auf eine Vertikallast von q_k = 0,5 kN/m bzw. eine vertikale Einzelkraft von Q_k =1,0 kN in ungünstigster Stellung zu bemessen; diese Lasten sind nicht gleichzeitig mit den Horizontallasten gemäß 8.3.1 anzusetzen). -> Horizontal-Last an der Oberkante der Absturzsicherung ca. 50 kg/m.

Beim Absturzsicherungs-Doppelstabmattenzaun scheinen folgende Parameter gegenüber Standard-Doppelstabmattenzaun verbessert zu sein:
  • verringerte Maschenweite der Matten:
    25 mm x 200 mm (statt 50 mm x 200 mm)
    (also doppelt so viele vertikale Stäbe) - als "Kletterschutz"
  • schwere statt leichte Ausührung der Matten:
    Draht-Durcmesser 8/6/8 mm (statt 6/5/6 mm)
  • verringerter Abstand der Säulen: ca. 1,25 m (statt ca. 2,50 m)
  • (sowie Säulen und ggf. Dübel-Platten jeweils aus Stahl).

Zu diesem System schreibt das Unternehmen: "Unser System erfüllt die Anforderungen nachÖsterreichischer Baurichtlinie 330.4-020/15 [Anm.: OIB-Richtlinie 4 Version 2015] – Punkt 4 [Anm.: "Schutz vor Absturzunfällen"] und ÖNORM EN 1991-1-1:2011 [Anm.: "Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau"] / Kategorie A [Anm.: "Wohnflächen"] und B [Anm.: "Büroflächen"]."

Beim Absturzsicherungs-Maschendrahtzaun wurde nur die extra-kleine Maschenweite 20 mm (also quasi der Kletterschutz) angeführt. Hier ist keine Information zu Nutzlasten angegeben.

Gibt es weitere Anbieter, die möglichst auf die aktuelle OIB-Richtlinie 4 (Version 2019) verweisen?

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