|
|
||
Das ist eine gute Frage. Ich habe auch 50cm abtreten müssen. hab 2 mal eingereicht. denke bei der ersten musste ich nichts abtreten. |
||
|
||
Gehts wirklich um eine Abtretung, oder 'nur' um ein Reinrücken des Zauns um 60cm? Bezüglich letzterem berufen sich viele oö. Gemeinden auf das Strassengesetz, Paragraph 18. Zu dem Thema gibts hier Threads... bspw. https://www.energiesparhaus.at/forum-genehmigung-von-einfriedung-verzicht-auf-forderungen/54735 Hier vor allem die Beiträge von Karl10 beachten! |