Hallo Leute,
Ich werde an meiner Grundstücksgrenze (Ost) zum Nachbarn auf eigenen Grund einen 2 m hohen Doppelstabsmattenzaun in Leichtbauweise mit Beton Punktfundamenten errichten. (BL Kärnten)
Laut Paragraph 7 KBO ist ein solches Vorhaben erlaubt aber Mitteilungspflichtig.
Die Mitteilung an die Gemeinde wurde gemacht und es wurde nichts beanstandet, da auch im Bebauungsplan der Gemeinde nichts anderes verankert ist.
Nun hätte ich folgende Fragen:
Darf ich auf eigenen Grund hinter dem Zaun (auf meiner Seite) zusätzlich auch noch Hecken pflanzen die weit höher sind als der Zaun, z.B. 5m? (meiner Meinung nach Ja)
Gibt es ein Gesetz das den Schattenwurf im Winter regelt? (meiner Meinung nach Nein).
Gesetzlich konnte ich nichts finden das dagegen spricht, und auch im Bebauungsplan der Gemeinde ist nichts verankert. Somit bin ich 100% im Recht, denke ich.
Vielen Dank
J.
Gesamten Text anzeigen