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Kenne zwar nicht die Vorschriften von NÖ Aber wer das Urgelände verändert muss entweder abböschen, eine Hangsicherung oder Stützmauer errichten auf dem eigenen Grund, Die Einfriedung (=Betonfundament eines Gartenzaunes) des Nachbarn als Stützmauer missbrauchen der Geländeveränderung geht nicht |
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@ChristianIV Wenn ich dich richtig verstehe, dann sagst du, dass ein Strassenplaner (im Auftrag der Gemeinde) eigentlich entsprechende Schutzmaßnahmen setzen hätte sollen, wenn er das Fundament eines anliegendes Grundstückes abgräbt. Das denke ich mir mittlerweile eigentlich auch. |
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Gibts bei euch vorgeschriebene Höhen über Adria (meist an den Eckpunkten) zum öffentlichen Gut hin? Steht in der Baubewilligung -> oder bei einem guten Planer auch schon im Einreichplan... |
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Wenn du ein Gebäude z.B. in gekoppelt Bauweise abreist darf ja auch nicht das Nachbarhaus einstürzen oder unter graben werden... ... warum soll es bei einem Zaunfunderment anders sein ... Ich würde die Schäden an deinem Eigentum dokumentieren und Anzeige erstatten. PS selbst wenn die Mauer nicht genehmigt wäre dürfte man diese nicht einfach beschädigen. ...wenn ein fremder PKW vor deiner Einfahrt steht darfst ihn ja auch nicht rammen... Also Anzeige wegen Gefahr in Verzug und Sachbeschädigung machen. Wieder Herstellung und gleich Schaden Ersatz einfordern Lg |
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Ich würde mal sachlich freundlich und direkt beim Bürgermeister vorsprechen das der Straßenneubau deinen Zaum zerstört hat und dieser definitiv ersetzt werden muss. Ist zwar deine Laienmeinung aber du bist jetzt mal direkt gekommen ob es da eine einfache Lösung gibt, wenn nicht das nicht möglich ist das du den Weg zum Profi/Anwalt einschlagen musst weil so kann man das nicht stehen lassen (Alles sachlich und ohne drohen, freundlich aber direkt) Persönlich würde ich erstmal 0% Kosten übernehmen denn ja wieso soll man als Opfer zahlen (außer ein Anwalt sagt was anderes bzw sie haben einen wesentlich besseren Zaun nachher, quasi einen Aufpreis von der Basislösung auf eine Premiumlösung) Aufpassen sollte man langfristig auf jeden Fall auf welchem Grundstück eine eventuelle stützmauer errichtet wird, denn der Betroffene ist zukünftig auch dafür verantwortlich und unterhaltspflichtig |
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Du sprichst nur von "abgegraben". Wenn auf einem bisherigen Ackerboden eine Straße gebaut werden soll, dann is es ganz klar, dass da mal (mindestens) ein halber Meter "abgegraben" werden muss. Die Straße braucht ja einen entsprechend tragfähigen und frostsicheren Aufbau. Und dann wäre die Fahrbahn im fertigen Zustand ja wieder zumindest dort, wo jetzt die Ackeroberfläche ist. Was mir in deinen Angaben somit bisher fehlt: auf welchem Niveau soll denn die fertige Fahrbahn liegen?? Und weiters: bis wann soll die Straße mit dem fertigen Fahrbahnniveau fertiggestellt sein bzw. mit anderen Worten: wie lange bleibt das Abgrabungsniveau bestehen? Und noch was: der Bau einer (Gemeinde-)Straße braucht eine Bewilligung nach dem NÖ Straßengesetz (soferne die Nachbarn nicht alle vorher zugestimmt haben). Und in diesem Bewilligungsverfahren hast du als Nachbar Parteistellung. |
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Danke für eure Anworten! Wir haben's einmal auf die nette Art versucht wie Christian das beschrieben hat. In einer kleinen Gemeinde wie der unseren braucht man vl. den einen oder anderen nochmal, den man sonst vergrault. Aber ja klar, wenn da kein Angebot kommt, dann muss man andere Wege beschreiten. Gute Fragen. Die habe ich dem Bürgermeister auch schon gestellt. Mein Stand ist, dass auf die jetzt geschotterte Straße +20cm drauf kommen. Damit wird das alte Niveau nicht erreicht. Und bei wann gab es ein "frühestens 2023". Das hängt vermutlich davon ab, wie schnell die Häuser auf den neuen Gründen aus dem Boden wachsen. |
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