Hallo Habe ein paar Fragen zu Baurecht und Heizung Habe bei der Gemeinde gemeldet das ich eine Pellets Zentralheizung machen Will laut Gemeinde bräuchte ich einen Architekten Plan und eine bauverhandlung für eine Heizung mit 30 kW weil der Keller umgewidmet wird zu einem Technikraum
Bevor du eine Heizlastberechnung hast, ist es müßig, über die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine 30kW Heizung nachzudenken. 30kW wären extrem viel für 190m2.
.. dyarne schrieb: wenn du 190 m2 so baust dass du mehr als 8kw brauchst fällst du durch die bauordnung. und das zurecht...
Wir wissen natürlich nichts von dem Bau, dietm92 schrieb ein wenig kryptisch von „Neubau und Sanierung“. Wenn ein winziger Zubau kommt und der Bestand thermisch nicht saniert wird ... wer weiß? Aber du hast natürlich recht, 30kW würden bei einem Neubau nie bewilligt. Wir hätten ein Haus in der Größe bekommen, HWB 200 kWh/m2a, da wären wir vermutlich auch bei einer solchen Heizlast gelandet.
dietm92: Vielleicht machst du zuerst - mit guter Beratung - ein Sanierungskonzept. Derzeit gibt es ja eine Heizung, du schreibst in deinem Profil von Nachtspeichern. Das ist nicht ideal, aber du solltest das Ganze wohl eher gesamtheitlich angehen: 1. Sanierungskonzept mit Energieausweis 2. Abstimmung des Heizkessels auf die ermittelte Heizlast
Wenn dein Heizkessel nicht oder nach einer thermischen Sanierung nicht mehr zu deiner Heizlast passt, hast du sonst eine Heizung, die nicht gut funktioniert und sich im schlechtesten Fall „zu Tode taktet“.
Vielleicht wäre es eine Idee, im Energie-Unterforum einen Faden zu deinem Heizungsvorhaben aufzumachen. Das Rechtliche kannst du dann später abklären.
Da soll sich einer auskennen - also definitiv KEIN Neubau. Man muss bei solchen Fragen schon mal den Ist-Stand beschreiben (technisch und rechtlich) und dann, was dabei jetzt geändert werden soll..
Es wird zurzeit mit normalen öfen geheizt und ich möchte jz eine pellets zentralheizung einbauen es ist ein neubau der heizung!!! haus steht schon seit 1976
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