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glaub schon. bis 1,50m meter kannst du zumindest in oö ohne anzeige aufschütten |
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In NÖ ist die Geländeveränderung bewilligungspflichtig. Siehe NÖ BO §14 Punkt 6 |
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Bin aus dem Bgld |
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sollte meist kein problem sein, auch höher bis 1,5m gilt es in den meisten bundesländer baurechtlich nicht als genehmigungspflichtig. wasserrechtlich könnte es genehmigungspflichtig sein, wenn in der nähe gewässer ist und das grundstück im abflussbereich von hw30, hw100 etc. liegt. |
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Kann man so allegemein nicht sagen. In Burgenland gilt als Grenze 1m UND mehr als 100m². Darüber besteht Bewilligungspflicht (siehe § 2 Burgenländisches Baugesetz) |
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ab wann spricht man in NÖ von einer Geländeveränderung im Sinne des §14 Punkt 6? Wenn ich zb ein Haus baue, dess EG-Kante ca. 30 cm aus der Erde ragt, sprich den Fußboden beim Eingang ist 30cm über dem Boden, darf ich dann einfach so im Garten bis zur Terrassentüre aufschütten? Bzw. falls nicht, würde das problemlos genehmigt? |
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Da im Gesetz weder ein konkretes Maß, noch sonst irgendwie eine Höhendifferenz als Grenze beschrieben ist, beginnt die Bewilligungspflicht (theoretisch) ab dem 1. cm...... Ich denke schon. In der Regel wird da nichts dagegen sprechen. Du musst aber unterscheiden: da gehts jetzt nur um die Veränderung der "HÖHENLAGE des Geländes". Das für die Bemesung von (zulässigen) Gebäudehöhen maßgebliche "Bezugsniveau" bleibt dadurch unverändert auf bisherigem Niveau! |
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Danke für die Antwort! Wann beginnt die Bewilligungspflicht dann praktisch? Ich müsste dann ja, wenn ich zb Gras anpflanze und dafür 10cm frische Erde aufbringe dies bewilligen lassen bzw. wenn die Erde später zb durch Trockenheit sich zusammenzieht dies wieder bewilligen lassen usw. Wie erfolgt da (theoretisch) die "Beweisführung" ob das Gelände vorher schon ungerade/buckelig war oder dies erst jetzt passiert ist bzw. ob ich aufgeschüttet oder der Nachbar abgetragen hat. Wie gesagt bei Änderungen ab einem halben Meter wärs wohl nachvollziehbar, aber darunter? |
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mit dem satelliten auch kein problem ;) also nachvollziehbar ist es sicher.. und ich denke dass auch die höhenangaben vom geometer irgendwo hinterlegt sind (da bin ich mir nicht ganz sicher) |
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Das kann man so nicht konkret und schon gar nicht pauschal beantworten. Hängt von vielen Faktoren des Einzelfalles ab. Ist das bestehende Gelände bereits irgendwo nachvollziehbar dokumentiert? Oder gibts Zeugen für eine vorgenommene Veränderung? usw. Man kann natürlich alles (provokant) auf die Spitze treiben und bis ins Letzte ausreizen. Führt dann oft dazu, dass man die Geister, die man da herausfordert, nicht mehr los wird. Du willst hören, dass da jemand konkret sagt, so und so viele cm werden eh toleriert und dass das dann immer gilt. Das wird und kann (auf grund der Gesetzeslage) aber keiner konkret und verbindlich (zu)sagen, auch wenn es oft tatsächlich mit Toleranz gehandhabt wird. Spielt ja oft auch der Hausverstand mit, der dann allen sagt: da geht´s um nichts, also vergessen wir´s. Und ab zur Tagesordnung! Wenn man aber bohrt, alles ganz genau wissen will und Entscheidungen provozieren will, dann schlägt das Pendel oft in die andere Richtung aus und es kommt die volle Härte des Gesetzes zum Tragen. Muss man im Einzelfall halt alles abwägen.... |