« Hausbau-, Sanierung  |

Zimmerer ungenau gearbeitet -> Dämmung?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  MartinLu
14.6. - 19.6.2011
22 Antworten 22
22
Hallo,

Wir haben vor etwa drei Wochen von einem Zimmerer unseren Dachstuhl aufstellen lassen. Dieser ist bereits fertig, lediglich die Dachziegel fehlen noch.´
Wir wollten dieses Wochenende die Dämmung zwischen EG und OG Dach anbringen (wir sind im OG kleiner als im EG, siehe Beispielbild:
http://www.bau-kohnert.de/images/haus11-Villa-Toskana11/hausfoto-1-gross.jpgBildquelle: http://www.bau-kohnert.de/images/haus11-Villa-Toskana11/hausfoto-1-gross.jpg

Dabei mussten wir feststellen, dass der Zimmerer nicht sauber gearbeitet hat und teilweiße den Dachstuhl zu knapp an die Mauer gestellt hat (18cm Abstand statt min. 20cm).
Wir werden / wollten 20cm Dämmung (EPS F-Plus) an der gesammten Fassade (~ 290 m^2) anbringen.
Jetzt ist es so, dass wir im Dachbereich EG -> OG auf etwa 12 m^2 lediglich ~18cm Platz haben.
Neben der Diskussion mit dem Zimmerer bzgl. seiner ungenauen Arbeit wir würdet ihr dieses Problem lösen?

Zum Beispiel:
* lediglich 18cm EPS F Plus anbringen ("sind ja nur 12 von 290 m^2)
* bessere Dämmplatten (etwa PU) für die 12 m^2 nehmen
* ...

Danke,
Martin

  •  cc9966
  •   Gold-Award
14.6.2011  (#1)
lass...dir von einer fassadenfirma zwei alternativ-angebote machen:
einmal mit 20cm (lambda 0,04) und einmal mit 18cm (lambda 0,033 was ein hersteller auch als eps-f plus, ein anderer als dalmatiner bezeichnet) für die gesamte fassade. die hälfte der preisdifferenz würd ich schon versuchen der dachfirma umzuhängen.

mischen der dämmstärke im bereich vom dachstuhl würde ich nicht, wäre aber auch möglich. dann musst aber aufpassen dass die verschiedenen dämmstoffe gleiches schwindverhalten haben und vom gleichen hersteller sind, sonst bekommst im bereich des überganges risse. am besten wäre ein dämmstoff von gleichem hersteller und gleicher produktionscharge.



1
  •  MartinLu
14.6.2011  (#2)
vielen dank für die antwort.
geplant wäre auf der gesamten fassade eps f-plus (also 0,031) zu verwenden. würde für die 12m^2 demnach etwas noch besseres benötigen, da 18cm statt 20cm.
Dann hätte ich aber das Problem, dass es ein anderes Produkt / Hersteller sein muss, da meines wissens Austrotherm nichts besseres im Angebot hat.

Bin mir nicht sicher ob dein Punkt bzgl. Risse wirklich zum Tragen kommt, da die geringere Dämmstärke "lediglich" unter dem Dach auftritt (sieh dir das Foto an, also in dem Bereich in dem der untere Dachstuhl vom EG in das OG hinauf geht).
Dort also keine sichtbare Fassade gemacht wird.
Abgeschlossen wird das mit Blech vom Spengler. Darauf kann ich dann ohne Probleme wieder 20cm verwenden, da im restlichen Bereich des OG ja kein Dachstuhl mehr stört.

Was meinst du?

1
  •  johro
  •   Gold-Award
14.6.2011  (#3)
Hallo - ich würde gegenüber dem Zimmermann ganz verzweifelt auftreten und kostenminderung beantragen, aber du wirst pratkisch keinen Unterschied zw. 18cm und 20cm merken, müsstest mal nachrechnen was sich da überhaupt für ein wert ergibt.

lg
johannes

1


  •  MartinLu
15.6.2011  (#4)
hallo,

ja die diskussion mit dem zimmerer läuft eh schon emoji
was mich interessiert hätte wäre eben was es für auswirkungen hat auf den 12m^2 nur 18cm dämmung zu haben und was das beste vorgehen hier ist.
aber wenn ich eure beiden antworten richtig interpretiere wäre es das beste einfach die 18cm zu verwenden, korrekt?

1
  •  Horst 57
15.6.2011  (#5)
Material nicht mischen und gegenüber Zimmerer fair sein - Ich würde Dämm-Materialien nur ungern mischen und wäre auch bei der Forderung gegenüber dem Zimmerer fair, bzw. dort wo ich einen Vorteil habe auch großzügig.

1
  •  MartinLu
15.6.2011  (#6)
also ich werde jetzt das Material nicht mischen, allerdings für die 12m^2 18cm statt 20cm EPS verwenden.
Die restliche Fassade werde ich in 20cm herstellen.
Material und Hersteller werden jeweils das Selbe sein (Austrotherm EPF F-Plus). Oder hast du das anders gemeint?

@Horst 57: also Vorteil sehe ich keinen, im Gegenteil lediglich mehr Arbeit und Aufwand auf unserer Seite. Als fair würde ich mich sowieso bezeichnen, bin niemand der mit Klage und großem Streit droht oder durchführt, allerdings habe ich Mehrkosten und Aufwände welche ich nicht zu 100% selbst tragen möchte.


1
  •  Horst 57
15.6.2011  (#7)
Dünnere Dämmung hat meiner Ansicht nach Vorteile - - Bezüglich des geringeren Schießscharten Effekts bei den Fenstern
- Bei Befestigungen an der Fassade durch die dünnere Dämmung

1
  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
15.6.2011  (#8)
Kein Fehler! - Wenn ich Sie richtig verstanden habe dann handelt es sich um keinen Fehler. Genau so würde ich das auch machen, also nach den Spenglerarbeiten wird die Vollwärmeschutzfassade in 20cm Stärke ausgeführt.
Ich nehme an dass die 2cm Unterschied die Sie haben bestimmt für die Wassernase gerechnet wurden und nach den Spenglerarbeiten werden sie merken dass es sich um keinen Fehler handelt. Achten Sie allerdings dass bei den Spenglerarbeiten kein Fehler passiert.
LG


1
  •  MartinLu
15.6.2011  (#9)
@DM: leider ist es tatsächlich ein Fehler.

(unser Haus sieht so ähnlich aus:
http://www.energiesparhaus.at/redirect.asp?q=http://www.bau-kohnert.de/images/haus11-Villa-Toskana11/hausfoto-1-gross.jpgBildquelle: http://www.energiesparhaus.at/redirect.asp?q=http://www.bau-kohnert.de/images/haus11-Villa-Toskana11/hausfoto-1-gross.jpg)

leider wurde beim unteren Dach die Dachkonstruktion gesamt um 2 cm zu Nahe an die Wand des OG gestellt, damit können wir in diesem Bereich keine 20cm EPS anbringen, maximal 18cm.
Es wurden wirklich die gesamten Steher zu Nahe an das Mauerwerk gestellt...

1
  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
15.6.2011  (#10)
Hallo MartinLu - Ich verstehe leider nicht ganz um welchen Steher es sich handelt.

So machen es wir
http://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt/hausbau-galerie.asp?User=DM Massivbau

PS: In ein paar Tagen werden die Bilder gelöscht.
LG


1
  •  creator
  •   Gold-Award
15.6.2011  (#11)
beim zimmerer gibt's weder einen grund, verzweifelt zu tun - noch einen für besondere großzügigkeit oder diskussionen. dokumentiert mängel rügen und fertig. dann wird nix fällig und man kann über lösungen beraten.
so, wie es geschildert wird, müssen vom zimmerer die mehraufwände für die ersatzbeschaffung einer homogenen fassade, ggf. stornokosten für die jetzt nicht nutzbaren materialien getragen werden, ggf. auch die kosten aller berichtigungen, also nix mit hälfte. sollte der zimmerer streiten wollen, kurz mal einen sv für die riskenbewertung inhomogener fassaden bestellen.

die musterbriefe gibt's auf http://www.verbraucherrecht.at/
de facto wird es halt darauf rauslaufen, dass du 18cm überall nehmen müsstest und die mehrkosten samt risikozuschlag dafür der zimmerer trägt. abnehmen würde ich den dachstuhl so nicht.

1
  •  ENB
  •   Gold-Award
15.6.2011  (#12)
@MartinLu -
War der Zimmerer ungenau oder die Baufirma?

1
  •  MartinLu
16.6.2011  (#13)
der zimmerer hat teilweise ungenau gearbeitet und zwar den dachstuhl auf etwa 10 meter länge zu knapp an die mauern gestellt (abstand dachstuhl -> mauer teilweise nur 18cm), somit können wir keine 20cm platten auf etwa 12m^2 verwenden.

ich werde in ein paar stunden eine skizze hochladen...

1
  •  creator
  •   Gold-Award
16.6.2011  (#14)
was dem zimmerer blühen kann, ist jetzt bei einer stützmauer - vom ogh entschieden worden, ich hab's im baurecht-forum gepostet: http://www.energiesparhaus.at/forum/16123_3#neu

1
  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
16.6.2011  (#15)
@ creator - Es geht nicht um das wer welches Recht hat sondern um den Fehler und ob man diesen Fehler ohne größere Kosten und Aufwände beheben kann. Wir wissen noch nicht mal genau um welchen Fehler es sich handelt und momentan vermute ich dass die senkrechten Holzsäulen (Steher) zu nahe an die Wand gestellt worden sind. Sollte das der Fall sein geht es hier nicht um 2cm sondern um mehrere cm aber falls das der Fehler ist behebt man diesen in ca. 2 Stunden ohne großartige Kosten. Also sollten wir doch auf eine Skizze oder ein Bild abwarten.
LG


1
  •  MartinLu
16.6.2011  (#16)
@creator, dm: vielen dank für eure beiträge und unterstützung
ich bin heute leider nicht dazu gekommen die skizze zu erstellen, wird vermutlich erst montag werden (erwarten dieses wochenende nachwuchs emoji )

1
  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
17.6.2011  (#17)
Alles Liebe! - Ich wünsche Ihnen vom Herzen dass alles so abläuft wie es am besten ist und nur das ist im Leben das wichtigste!
LG

1
  •  creator
  •   Gold-Award
17.6.2011  (#18)
das sehe ich anders

zitat..
Es geht nicht um das wer welches Recht hat sondern um den Fehler und ob man diesen Fehler ohne größere Kosten und Aufwände beheben kann.


na was denn sonst - auf welcher basis soll denn sonst gehandelt werden? leere drohungen sind ja fad - gewürzt mit ein paar judikaten möglichst hoher gerichte schaut das schon viel hübscher aus... und der eugh hat da was lustiges entschieden, was auch alle fensterbauer und fliesenleger interessieren wird...

m.e. geht es natürlich darum, "wer welches recht hat", genauer: wer welche ansprüche gegen wen möglichst effizient durchsetzen kann, in weiterer folge für wen mehr auf dem spiel steht.

das ist rein strategisches denken - die rechtliche situation ist nun mal die basis für das weitere vorgehen.

wie man den fehler beheben kann und ob das nach dem obligatorischen 1 verbesserungsversuch überhaupt von dem zimmerer gewünscht wird, liegt halt mal bei MartinLu und bei niemandem sonst. noch dazu ist es mit dem beheben des fehlers nicht getan - da kann man als kunde ja viel mehr fordern als reine behebung, verzugsfolgen wie vertragliche verzugszinsen, mehraufwand wegen mietkosten, etc.

dass der zimmerer natürlich kostenlos gewähr leisten und - selbst wenn schon gezahlt und abgenommen wurde, was ich nicht hoffe - verbessern muss, ist auch klar. sonst wird halt ned abgenommen, der mangel gerügt und geld bis zur vertragsgemäßen erfüllung zurückbehalten. daher sind die kosten vorderhand nicht MartinLu's problem.

gewährleistung als werbeargument gegenüber anboten von ost-firmen wird immer so gern herausgestrichen, aber wenn's dann mal konkret wird, ist man wieder beim abwiegeln und rumseiern...

genau deshalb gibt's ein aktuelles erkenntnis des eugh - news vom 17.06.2011 auf www.verbraucherrecht.at:

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&numaff=c-65/09&nomusuel=&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&alldocrec=alldocrec&docdecision=docdecision&docor=docor&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoor=docnoor&docppoag=docppoag&radtypeord=on&newform=newform&docj=docj&docop=docop&docnoj=docnoj&typeord=ALL&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Rechercher

oder als kurzbeschreibung:

EuGH stärkt Verbraucherschutz
17.06.2011

Der EuGH entscheidet in einer aktuellen Vorabentscheidung, dass bei mangelhaften Waren, die schon eingebaut wurden, im Rahmen der Gewährleistung neben der Lieferung neuer Ware auch der Ersatz der Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau zustehen.

Kauft man eine Ware, die zum Einbau bestimmt ist, wie in den Anlassfällen Bodenfliesen oder Einbaugeräte, steht man bei Mängeln vor hohen Kosten – die Ware muß nicht nur ausgetauscht, sondern davor auch noch ausgebaut, und dann wieder neu eingebaut werden. Wer trägt die Kosten dafür?

Der Europäische Gerichtshof stärkt die rechte von VerbraucherInnen und überwälzt die Kosten auf den Verkäufer – auch wenn ihn kein Verschulden trifft, hat er nicht vertragsgemäß geliefert.
Eine Begrenzung der Kosten im Vertrag ist theoretisch möglich, darf aber nicht dazu führen, dass die Rechte der VerbraucherInnen ausgehöhlt werden.
EuGH vom 16.6.2011, verbundene Rs C-65/09 und C-87/09 Gebr. Weber GmbH/Jürgen Wittmer, Ingrid Putz/Medianess Electronics Gmbh

der zimmerer sollte also mit der verbesserung gas geben...


1
  •  ENB
  •   Gold-Award
18.6.2011  (#19)
MartinLu -
Wenn du hinter den Stehern und hinter der Pfette nur 18cm Dämmen kannst, dann ist das auch völlig ÖK. 18cm Dämmung und zusätzlich die Dämmung des Holzes ergibt sowieso einen besseren Dämmwert wie die 20cm. Das Dach wurde wahrscheinlich lt. Plan abgebunden. Die 2cm wahren wahrscheinlich doch Ungenauigkeiten des Maurers.

Creator
Dieser Umstand stellt sicherlich keinen Mangel dar (keinen sichtbaren und auch keinen technischen Mangel). Schlimmer währe es, wenn sich dadurch der Energiebedarf erhöhen würde oder ein Bauschaden nicht ausgeschlossen werden kann.



1
  •  creator
  •   Gold-Award
19.6.2011  (#20)
ob das alles einen mangel darstellt oder nicht, - kann so eh niemand hier entscheiden.
vor gericht zählt auch nur der jeweilige gerichts-sv, auch wenn der/die richter/in die verantwortung hat und ned nur dem sv nachplappern müsste/n... da sind theorie und praxis auch nicht wirklich deckungsgleich.

ich hab' mich auf das bezogen, was geschildert wurde:

zitat..
@DM: leider ist es tatsächlich ein Fehler.


für's mängelrügen spielt das - insbes. vor abnahme - aber auch keine rolle, weil ja nur BEHAUPTET werden muss... und der zimmerer BEWEISEN müsste, dass alles ok ist.

1
  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
19.6.2011  (#21)
@ creator - Ich respektiere Sie und Ihre Kommentare. Durch das Lesen Ihrer Kommentare wo Sie mehrmals die Firma Drago empfohlen und gelobt haben habe ich gemerkt das Ihnen Qualität wichtiger als die Nationalität der Partie ist. Die Kritik an mich verstehe und akzeptiere ich. Somit habe ich Ihrer Meinung nach einen Fehler gemacht und ich würde gerne wissen wo damit solche Fehler nicht mehr auftreten.
So wie ENB bereits geschrieben hat ergeben 18cm Dämmung + die Holzdämmung einen besseren Dämmwert als die 20cm EPS-Dämmung.
Ursprünglich schrieb MartinLu immer von 12 m² Dämmung. Da er kein Bild hochgeladen hat sehen wir nicht wo der Fehler ist und ob es überhaupt ein Fehler ist. Weiter wissen wir nicht mit wem MartinLu gebaut hat ob mit einer offiziellen Baufirma, mit dem Freundschaftskreis etc.
Genau so wissen wir nicht ob er einen Rechtsanwalt benötigt aber MartinLu weiß bestimmt das ihm der Weg zum Rechtsanwalt immer frei steht.
Da es sich um 12 m² Dämmung handelt vermute ich dass es sich im Bereich der Steher handelt. Wenn man 20cm Dämmung + 1cm Kleber und Fassade handelt + den Arbeitsplatz rechnet ergibt das ca. 25 – 30cm damit man überhaupt die Fassade machen kann.
Vielleicht sind die senkrechten Holzsteher nur provisorisch aufgestellt und vielleicht werden die verstellbaren Stützenfüße erst nach Fertigstellung der Fassade befestigt und die Steher an den geplanten Platz befestigt. Das wäre eine Möglichkeit die ich für möglich halte?
Aber ob es nun wirklich ein Fehler ist weiß ich nicht da ich noch nie etwas davon gesehen habe.


1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next