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@ creator - Ich respektiere Sie und Ihre Kommentare. Durch das Lesen Ihrer Kommentare wo Sie mehrmals die Firma Drago empfohlen und gelobt haben habe ich gemerkt das Ihnen Qualität wichtiger als die Nationalität der Partie ist. Die Kritik an mich verstehe und akzeptiere ich. Somit habe ich Ihrer Meinung nach einen Fehler gemacht und ich würde gerne wissen wo damit solche Fehler nicht mehr auftreten.
So wie ENB bereits geschrieben hat ergeben 18cm Dämmung + die Holzdämmung einen besseren Dämmwert als die 20cm EPS-Dämmung. Ursprünglich schrieb MartinLu immer von 12 m² Dämmung. Da er kein Bild hochgeladen hat sehen wir nicht wo der Fehler ist und ob es überhaupt ein Fehler ist. Weiter wissen wir nicht mit wem MartinLu gebaut hat ob mit einer offiziellen Baufirma, mit dem Freundschaftskreis etc. Genau so wissen wir nicht ob er einen Rechtsanwalt benötigt aber MartinLu weiß bestimmt das ihm der Weg zum Rechtsanwalt immer frei steht. Da es sich um 12 m² Dämmung handelt vermute ich dass es sich im Bereich der Steher handelt. Wenn man 20cm Dämmung + 1cm Kleber und Fassade handelt + den Arbeitsplatz rechnet ergibt das ca. 25 – 30cm damit man überhaupt die Fassade machen kann. Vielleicht sind die senkrechten Holzsteher nur provisorisch aufgestellt und vielleicht werden die verstellbaren Stützenfüße erst nach Fertigstellung der Fassade befestigt und die Steher an den geplanten Platz befestigt. Das wäre eine Möglichkeit die ich für möglich halte? Aber ob es nun wirklich ein Fehler ist weiß ich nicht da ich noch nie etwas davon gesehen habe. |
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Toleranzen - Zuerst ist m.E. wirklich zu kären ob von den 190 m² an 12 m² lediglich ungenau (schlampig) gearbeitet wurde oder die Toleranzen überschritten wurden. Die Toleranz muß im Vertrag (dazu zählt auch ein Detail, der Werkplan usw.) geregelt sein. Der Unternehmer (Zimmerer) ist vom Besteller (MartinLu) vor Ausführungsbeginn daraufhin - insbesondere bei Abweichungen von der Norm - aufmerksam zumachen.
Die verminderte Dämmung in einem Bereich von 12 m² wird jedenfalls zumindest theoretisch die Heizkosten erhöhen. Bei einer vorgesehenen Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren ist der kumulierte Mehraufwand von 1 Liter Heizöl pro Jahr mit den Zinseszinsen die Folgekosten. D.h. in 50 Jahren wird der Liter Heizöl nicht wie zur Zeit etwa 1 € sondern bereits 11,47 € kosten. Vergleichen wir die Dämmung mit einem Pullover der fast überall perfekt gestrickt ist nur an einer relativ kleinen Stelle nicht. Ist die Leckstelle auf den Schultern wird der Pullover noch zu verwenden sein, ist die Leckstelle genau im Bereich der Nieren ist er gesundheitsgefährdend und damit unbrauchbar. Zurück zu den Toleranzen. Bauteile und Baumaterialien haben stets in den Normen oder Technischen Merkblättern der Hersteller Toleranzen (Maßhaltigkeit, Ebenheit, Winkel, usw.) Etwa beim Estrich insbesondere im Schwenkbereich des Türblattes. Ist im Werkvertrag keine Toleanz fixiert so wird der Sachverständige bestenfalls die für diesen Bauteil für den Besteller ungünstigste Toleranz fordern können. Wenn der Besteller einen Planer nicht nur für den Einreichplan sonder auch für den Ausführungsplan und Detailplanung insbesondere der Erstellung des Leistungsverzeichnisses (Ausschreibung) beauftragt hat so kann (und sollte) sich der Besteller auch am Planer schadlos halten. Da hier der Bauherr (MartinLu) und nicht die örtliche Bauaufsicht den Mangel feststellte gehe ich davon aus das weder eine örtliche Bauaufsicht noch eine Detailplanung vorhanden ist. Somit kann die Ursache des Mangels wohl kaum alleinig dem Unternehmer (Zimmerer) angelastet werden. Was mich verwundert ist daß das schärfste Mittel (der Drohung) die Mundpropaganda einzusetzen nicht vom Bauherrn angewendet wird. Also zumindest die Nennung des Unternehmers. Auch verwundert mich der Zimmerer der diese Lappalie nicht behebt. Es dürfte wohl nicht der ortsansässige Unternehmer sein der von einer schlechten Mundpropaganda keinen Schaden erwartet. Ein Geschäft ist nur dann ein Geschäft wenn beide einen Gewinn aus dem Geschäft schöpfen. In diesem Fall war es zumindest für den Besteller (MartinLu) kein Geschäft. |