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Ja schon. Kanal verläuft entlang der Straße Richtung Bach. Und ich hab meine Erdwärmeleitungen in diesem Beteich verlegt! |
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@Karl10 Hallo nochmal! Doch noch eine Frage! Gibt es Gründe das die Grundstücke nicht zu einem zusammen gelegt werden können bzw dürfen oder kann es sein das die Gemeinde aus irgendeinem Grund das verweigert? Danke! |
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Bin ja eigentlich auf NÖ spezialisiert. Mit dem Tipp, die beiden Grundstücke zu vereinigen und so die Grundgrenze zu beseitigen, war ich ganz von der Gesetzeslage in NÖ geleitet. Bei uns wär das eine reine Formalität und überhaupt kein Problem. Danke für deine Frage und dein Mitdenken. Und so hab ich mir das jetzt für OÖ im Gesetz angeschaut. Und siehe da, bei euch ist das ganz anders🤔 Da gibts den § 5 Abs. 5 Bauordnung, der sagt: "Die Grenzen eines Bauplatzes müssen sich zur Gänze mit den Grundstücksgrenzen decken." Das bedeutet somit, dass du die Grundgrenze (die derzeit ident ist mit Bauplatzgrenze) nicht beseitigen darfst. Somit bekommst du die Grenze nicht weg und du darfst im Abstand von 2m kein Fenster und keine Tür machen (siehe oben). Einen bestimmten Brandschutz musst du mit dieser Wand an der Grundgrenze aber nicht erfüllen, d.h. kann auch großteils aus Glas und auch aus Holz sein. Öffnungen (Fenster, Türen) in diesem Zubau gehen dann halt nur seitlich in einem Abstand von mind. 1m zur Grundgrenze. |
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Mmhhh, jetzt ist das Ganze schon nicht mehr so einfach! 🤔 Fenster bräuchte ich natürlich schon an dieser Grenze, weil es ja die Südseite ist. Sonst würde das für mich keinen Sinn machen! Aber hab ich das richtig verstanden: du hast gesagt die Wand kann auch aus Glas sein? Also eine Fixverglasung würde gehen? |
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Hallo @Karl10 nochmal! Kiönntest du mir bitte nochmals kurz Auskunft zu meiner vorigen Frage geben? Wäre ganz wichtig!!! Bitte - Danke! 🙏 |
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Aber "Fenster" geht nicht!! Is ja kein "Fenster". Wie gesagt: Das Material dieser Wand ist frei wählbar, da du von der OIB2-Richtlinie her in deiner speziellen Situation keinerlei Brandschutz erfüllen musst. |
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Super danke! Ich glaub da lässt sich a Lösung finden für mich! Schönen Abend! |
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Hallo nochmal! Hab jetzt die Info von der Gemeinde das ich an die Grundgrenze ran bauen darf. Hierfür brauch ich nur die Zustimmung der Gemeinde und ich muss den Einreichplan an die Brandverhüttungsstelle schicken, aber das sollte auch kein Problem sein! Schönen Abend noch! |
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Wozu die Brandverhütung? Ich hab oben geschrieben Die Brandverhütung zieht man bei, wenn es um komplexe und sehr spezifische brandschutztechnische Fragen und Situationen geht. Aber doch nicht, wenn es gar keine brandschutztechnische Anforderungen gibt!? Und außerdem: warum musst DU den Plan dorthin schicken? Wenn dann die BEHÖRDE, falls ihr bzw. dem Bausachverständigen die Beurteilung des Brandschutzes zu heikel/zu komplex ist (was aber bei dir ja nicht zutrifft, weils ja gar keine brandschutztechnischen Anforderungen gibt). "Zustimmung" ist hier nicht das richtige Wort. Was du von der Gemeinde brauchst, ist eine Baubewilligung durch die Baubehörde. Ist das eh mit "Zustimmung" gemeint? |
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@Karl10 Die Gemeinde hat mir diese Antwort geschickt: "Unter bestimmten Voraussetzungen ist Ihr Bauvorhaben möglich. 1. Zustimmung der Gemeinde (Keine Bebauung des Nachbargrundstückes möglich, ... usw. ) Hier müssen wir eine Bestätigung verfassen. 2. Stellungnahme der Brandverhütungsstelle OÖ. Hier sollte es ebenfalls kein Problem geben. Als nächsten Schritt würden wir nun einen Einreichplan benötigen." |
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Für mich ist wichtig das ich es machen kann, sogar mit Fenster zum öffnen (wobei hierfür schon eine Lösung gehabt hätte)! Schönen Tag! |