Hallo Forum,
Folgendes:
Wir haben ein Grundstück mit 2 Parzellen (eine EZ für beide Grundstücke). Beide Parzellen haben derzeit jeweils eine Zufahrtmöglichkeit über einen Privatweg.
Nun hat die Gemeinde jedoch einen vor unseren Grundstücken liegenden Acker in mehrere Baugründe umgewidmet und errichtet dafür eine neue Zufahrt, die auch für uns sehr interessant ist und unsere Zufahrt extrem erleichtern würde. Der Bürgermeister hat zu uns gesagt: Dann könnt ihr die Zufahrt auch nutzen.
Ich habe daher bei der Gemeinde bez. einer Bestätigung für die Zufahrt über den neuen Gemeindeweg angefragt und die Auskunft bekommen, dass wir fast € 4.000,- als Beitrag für Wegerrichtung und Beleuchtung zahlen müssen um die Zufahrt zu bekommen. (gerechnet wurden beide Parzellen aber die Zufahrt würde nur eine Parzelle betreffen da ich dann über mein eigenes Grundstück die Zufahrt zur zweiten Parzelle machen würde)
Frage:
- Ist es legitim von uns diesen Beitrag einzufordern?
- Darf für die Berechnung die Fläche beider Grundstücke herangezogen werden? (Beide Grundstücke 1500m2, betroffene Parzelle 750m2)
Danke für eure Antworten
Gesamten Text anzeigen