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Zufahrt/Zugang zum Grundstück

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  •  Trooper76
28.2.2008 1
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Hallo Leute,

wir betonieren gerade unser Garagenfundament (Garage ist 1m von der Grundstücksgrenze nach hinten versetzt lt. Bauordnung).
Zwischen Straße und Grundstück ist kein Gehweg sondern lediglich ein ca. 1,5 m breiter Grünstreifen. Dieser Grünstreifen muss natürlich vor der Garage und vor dem Gartentürl weg. Wir können ja nicht immer durch das Gras auf unser Grundstück gelangen.
Meine Frage ist ob die Gemeinde für die Asphaltierungsarbeitei auf öffentlichem Grund aufkommen muss bzw. zuständig ist oder wir. Soweit ich informiert bin darf auf öffentlichem Grund nur die Gemeinde arbeiten verrichten.

Ach ja wir bauen in NÖ.
Vielen Dank für INfos.

lg

  •  RobRob
28.2.2008  (#1)
in wien ist es zB so - dass man (auf Gehsteig, aber das ist rechtlich ja das Gleiche) genau den Aufbau machen muss, den die Gemeinde vorschreibt, oder die Gemeinde macht diesen Aufbau und dann zahlt man die Kosten der Gemeinde.

Also zahlen musst immer du. (in Wien)

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