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Zulässige Anordnung Stellplätze NÖ [NÖ]

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  •  Numerobis
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.6. - 21.6.2023
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Liebe ForumskollegInnen,

in unserer Gemeinde in NÖ wird ein Bebauungsplan neu erlassen und im Entwurf findet sich die Bestimmung, dass bei der Neuerrichtung von Einfamilienhäusern mindestens 2 PKW Stellplätze auf Eigengrund zu errichten sind. 
Außerdem gibt es ebendort die Bestimmung "Kleingaragen sind [...] mindestens 5 m von der Straßenfluchtlinie abzurücken, so dass dieser Bereich als Stellplatz gnutzt werden kann."
1.) Heißt das, dass ich mit 1 Garage für 1 PKW und dem zugehörigen Garagenvorplatz bereits die Stellplatzverpflichtung erfüllt hätte?
2.) Heißt das, dass ich auch 2 nicht überdachte Stellplätze hintereinander anordnen dürfte? Von einer Anbauverpflichtung an die Straßenfluchtlinie steht im Bebauungsplan nix drin.
Ich war eigentlich der Meinung, dass ich von jedem Stellplatz unabhängig ein- und ausfahren können sollte, ohne dass durch einen anderen Stellplatz die Zufahrt blockiert wird. 
Wie seht ihr das?

  •  Baumau
  •   Gold-Award
21.6.2023  (#1)

zitat..
Numerobis schrieb: 1.) Heißt das, dass ich mit 1 Garage für 1 PKW und dem zugehörigen Garagenvorplatz bereits die Stellplatzverpflichtung erfüllt hätte?

Bei mir war es so. Der Platz vor der Garage musste aber, so wie bei dir angegeben 5m lang sein, damit dieser als zweiter Abstellplatz gilt.


zitat..
Numerobis schrieb: 2.) Heißt das, dass ich auch 2 nicht überdachte Stellplätze hintereinander anordnen dürfte? Von einer Anbauverpflichtung an die Straßenfluchtlinie steht im Bebauungsplan nix drin.
Ich war eigentlich der Meinung, dass ich von jedem Stellplatz unabhängig ein- und ausfahren können sollte, ohne dass durch einen anderen Stellplatz die Zufahrt blockiert wird. 
Wie seht ihr das?

Dürfe so sein, bei der Garage und dem Stellplatz davor ist es ja auch nichts anderes.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.6.2023  (#2)

zitat..
Numerobis schrieb: Heißt das, dass ich mit 1 Garage für 1 PKW und dem zugehörigen Garagenvorplatz bereits die Stellplatzverpflichtung erfüllt hätte?

Naja, wenn 2 Stellplätze gefordert sind und du machst 2 Stellplätze, dann ist wohl klar, dass diese Forderung efüllt ist.....

zitat..
Numerobis schrieb: Heißt das, dass ich auch 2 nicht überdachte Stellplätze hintereinander anordnen dürfte?

Wieweit die Anordnung der Stellplätze (für dich subjektiv) "praktisch" ist oder nicht, ist allein deine Sache. 




1
  •  Ego1
21.6.2023  (#3)
Pflichtstellplätze sind solche, die iZm  Bauwerken herzustellen sind und deren Anzahl sich aus den Festlegungen in Bebauungsplan oder einer Verordnung des Gemeinderates einer Gemeinde oder supsidär aus § 11 nö BTV 2014 ergibt.
Es gibt aber auch Baubehörden wo 1 Stellplatz pro Wohnung vorgeschrieben werden.

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