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zusätzliches Fenster in Mehrparteienhaus

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  •  Gast
26.10.2011
2 Antworten 2
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Guten Tag,

ich wohne in einem Mehrparteienhaus in einer Eigentumswohnung und würde gern an einer Seite ein zusätzliches Fenster machen lassen.

Weder die Wohnung über uns noch die unter uns haben an dieser Stelle ein Fenster.

Weiß jemand ob man das überhaupt darf bzw. wen man da alles fragen muss (zB andere Eigentümer, Bauamt der Gemeinde, Statiker,...)

Ich hoffe mal auf Infos!

DANKE einstweilen

  •  arnobau
  •   Silber-Award
26.10.2011  (#1)
@gast - Zuerst müssen alle im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer auf dem Plan mitunterschreiben - also damit einverstanden sein.

Dann mußt du eine Einreichung je nach Gemeinde nur Anzeigepflichtig oder mit Bauverhandlung durchführen. Ich würde zuallererst mit der Baubehörde klären ob sie so ein Vorhaben bewilligt.

lg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
26.10.2011  (#2)
falls in NÖ: - Ein Fenstereinbau kann laut geltender Bauordnung niemals anzeigepflichtig sein. Es gibt nur die Alternative Bewilligungspflicht oder völlig frei.
Wird für einen Bewilligungspflichtigen Fenstereinbau nur eine BAuanzeige gemacht, dann fehlt die erforderliche Bewilligung und das Fenster bleibt für immer konsenslos (kann daher immer z.B. durch eine Anzeige von jemanden, zu einem nachträglichen Bewilligungsverfahren führen).

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