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@gast - Zuerst müssen alle im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer auf dem Plan mitunterschreiben - also damit einverstanden sein.
Dann mußt du eine Einreichung je nach Gemeinde nur Anzeigepflichtig oder mit Bauverhandlung durchführen. Ich würde zuallererst mit der Baubehörde klären ob sie so ein Vorhaben bewilligt. lg |
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falls in NÖ: - Ein Fenstereinbau kann laut geltender Bauordnung niemals anzeigepflichtig sein. Es gibt nur die Alternative Bewilligungspflicht oder völlig frei.
Wird für einen Bewilligungspflichtigen Fenstereinbau nur eine BAuanzeige gemacht, dann fehlt die erforderliche Bewilligung und das Fenster bleibt für immer konsenslos (kann daher immer z.B. durch eine Anzeige von jemanden, zu einem nachträglichen Bewilligungsverfahren führen). |