Hallo,
wir wollen ein Gartenhäuschen direkt an die Grundgrenze bauen. Im Eineichplan des Hauses haben wir dies bereits berücksichtigt - allerdings würden wir nun gerne statt Ziegel auf Holzplatten (verputzt) umsteigen. aus Brandschutzgründen muss nun die Wand zum Nachbarn als Feuermauer ausgeführt werden (also massiv) - ich habe nun gehört, dass die feuermauer 40cm höher sein muss als die Holzhütte. Macht aus meiner Sicht auch Sinn - nun stellt sich die Frage, ob die Mauer auch links und rechts 40cm überstehen muss.
Weiß da jemand Bescheid bzw. kennt jemand die entsprechenden Rechtstexte? Wir bauen übrigens in Niederösterreich (in der NÖ Bauordnung habe ich keine diesbezügliche Regelung gefunden).
Danke und viele Grüße
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