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Zutritt zu vermietetem Wohnhaus für Umbauarbeiten erzwingen ? [OÖ]

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
8.2. - 17.2.2023
27 Antworten | 13 Autoren 27
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31
Hallo,

ich vermiete aktuell ein privates Wohnhaus mit einer Wohneinheit und habe im Sommer 2022 auf der Garage und im Garten eine PV-Anlage aufgestellt. 

Um die Zählpunktzusage nicht zu gefährden (geht bis März 2023) und weil der Elektriker eh kaum Zeit hat, habe ich relativ kurzfristig nächsten Mittwoch, 15.02, fixiert um die nötige Elektroinstallation (Wechselrichter ans Netz nehmen, Strings an den WR WR [Wechselrichter] anklemmen) durchführen zu lassen.
Unter anderem muss der relativ alte Zählerkasten etwas aufgefrischt werden was einige (wenige) Stunden Stromausfall zur Folge haben wird.
Gestartet wird um 07:00 Uhr, Zugang ist in den Keller und ins Stiegenhaus (zum Zählerkasten) notwendig - NICHT in die Wohnräume.
Die Mieter wurden gestern per eingeschriebenem Brief informiert. Ich werde während der gesamten Umbauphase anwesend sein.

Laut eingeholter Rechtsberatung ist das alles kein Thema, gut angekündigt und kann umgesetzt werden. 
Leider machen diese Mieter aus Prinzip Terror und versuchen sich jetzt mit aller Kraft quer zu stellen. "Es ist zu kalt, Stromausfall geht gar nicht, Strom sendet schädliche Strahlung aus,...."

Falls die am Mittwoch um 07:00 Uhr sich weigern dem Elektriker und mir Zugang zum Gebäude zu gewähren, wäre es dann rechtens die Haustüre MEINES Hauses mittels Schlüsseldienst öffnen zu lassen ? Oder gibt es da andere Optionen ?

lG
Gawan

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
8.2.2023  (#1)

zitat..
Gawan schrieb: Es ist zu kalt, Stromausfall geht gar nicht, Strom sendet schädliche Strahlung aus,...."

🤨
Dann müssten die sich doch über den Stromausfall freuen?


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#2)

zitat..
tomsl schrieb:

──────
Gawan schrieb: Es ist zu kalt, Stromausfall geht gar nicht, Strom sendet schädliche Strahlung aus,...."
───────────────

🤨
Dann müssten die sich doch über den Stromausfall freuen?

😂😂 gutes argument
aber später kommt ja noch mehr "böser" strom dazu weil die PV-Leitung (im keller) dann zusätzlich "strahlt"


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
8.2.2023  (#3)
Ich würde gleich noch einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung hinterherschicken....

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
8.2.2023  (#4)
Es soll ja auch Leute geben die sich vor Impfungen fürchten :P

das mit dem Schlüssel Dienst würd ich schon als heikel sehen, sofern es sich nicht um wirklich notwendige Arbeiten handelt.

Die Frage ist halt was man dem gegen zutraut, ob wenn er angefressen ist anfängt Sachen im Haus zu ramponieren oder Anzeige erstattet und der gleichen, oder ob es ee zivilisierte Leute sind, dann sollten sie halt aufmachen. :D 

die Frage ist halt auch ob der Schlüssel Dienst eine "fremde" Wohnung öffnet, der will ja auch kein Trubel 


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#5)

zitat..
schurlmaster schrieb:

Es soll ja auch Leute geben die sich vor Impfungen fürchten :P

das mit dem Schlüssel Dienst würd ich schon als heikel sehen, sofern es sich nicht um wirklich notwendige Arbeiten handelt.

Die Frage ist halt was man dem gegen zutraut, ob wenn er angefressen ist anfängt Sachen im Haus zu ramponieren oder Anzeige erstattet und der gleichen, oder ob es ee zivilisierte Leute sind, dann sollten sie halt aufmachen. :D 

die Frage ist halt auch ob der Schlüssel Dienst eine "fremde" Wohnung öffnet, der will ja auch kein Trubel

und genau da liegt das Problem - die Beurteilung der Dringlichkeit / Notwendigkeit

es ist für mich insofern notwendig, weil mit März meine Zählpunktzusage von der Netz OÖ über 30 kVA verfällt und ich außerdem bereits 2 Monate dem Elektriker nachlaufe damit er die Inbetriebnahme endlich durchführt.
Wenn ich das jetzt verschiebe ist der Zählpunkt weg und so einen großen bekomme ich wahrscheinlich nie wieder.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#6)

zitat..
Gawan schrieb: dem Elektriker und mir Zugang zum Gebäude zu gewähren

Du hast für begründete Fälle und nach erfolgter Ankündigung jedenfalls das Recht, dein Eigentum zu betreten.

Das sind notwendige Maßnahmen an der Infrastruktur deines Hauses, die kann dir niemand verbieten.

zitat..
Gawan schrieb: mittels Schlüsseldienst öffnen zu lassen ?

Diesen Punkt verstehe ich nicht. Du wirst ja wohl einen Schlüssel für dein Haus haben. Was tust du sonst bei Gefahr im Verzug?




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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#7)
Da du nicht mal in deren Privatsphäre eindringst und die Installation aber ohne notwendige Abschaltung nicht möglich ist und angekündigt wurde, sehe ich da auch kein Problem. 
Wer sich da deppert stellt gehört raus. Ehrlich, du bist wenigstens human und klärst alles ab. Bei mir wäre da jeder längstens Mieter gewesen... da verzichte ich gerne drauf... 


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#8)
Nein, es ist mir als Vermieter ja laut Mietrecht nicht erlaubt einen Schlüssel zu besitzen, oder? https://www.immowelt.at/r/a/darf-der-vermieter-einen-zweitschluessel-haben.html

Also ja, ich hab schon einen, würde ihn in so einem Fall aber eigentlich nicht einsetzen wollen

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#9)
Aber du gehst ja nicht in deren Wohnungen sondern ins Gebäude an sich. Um dort in den Technikraum zu gelangen. Das Gebäude ist ja dein Eigentum, vermietet sind die Wohnungen. Niemand wohnt im Stiegenhaus und hat darauf einen Rechtsanspruch. Oder stellt sich das mit dem benötigten Zugang anders dar?!

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#10)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Aber du gehst ja nicht in deren Wohnungen sondern ins Gebäude an sich. Um dort in den Technikraum zu gelangen. Das Gebäude ist ja dein Eigentum, vermietet sind die Wohnungen. Niemand wohnt im Stiegenhaus und hat darauf einen Rechtsanspruch. Oder stellt sich das mit dem benötigten Zugang anders dar?!

Es ist ein klassisches Wohnhaus für zwei Familien - in jeden Stock eine Wohneinheit, aber nicht in dem Sinn durch eine Wohnungstür getrennt. War damals für meine Eltern und Grosseltern, eine Familie halt

vermietet wird das gesamte Objekt inkl. Keller und Dachboden, Garten und Garage.
zutritt ist jetzt nötig zum Keller (von aussen) und zum Zählerkasten (im Stiegenhaus - Erdgeschoss), in keinen "echten" Wohnraum


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  •  Bembel
9.2.2023  (#11)
"vermietet wird das gesamte Objekt inkl. Keller und Dachboden, Garten und Garage."
Sich eigenmächtig Zutritt zu verschaffen, halte ich für problematisch. Da hat man schnell die Schwelle zur Besitzstörung überschritten.

Einerseits. Andererseits, es sind notwendige Arbeiten, sie wurden mit einer Woche Vorlauf angekündigt. Und was soll denn schon passieren, falls der Mieter klagt? Schlimmstenfalls gibt man eine Unterlassungserklärung ab, bezahlt den Anwalt des Mieters, und kündigt ihm.

Ich würde dem Vogel klarmachen, dass der Elektriker am Mittwoch kommen wird und er sämtliche Folgekosten bezahlt, wenn er an diesem Tag den Zutritt verweigert. Angefangen von der vergeblichen Anfahrt bis hin zum zukünftigen Ausfall des Stromertrags, wenn wegen ihm die Einspeisezusage verfällt.

Klingt nach einem problematischen Mieter, den ich wohl auch loswerden wollte. Bei einem Zweifamilienhaus geht das schnell.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#12)

zitat..
Bembel schrieb:

Klingt nach einem problematischen Mieter, den ich wohl auch loswerden wollte. Bei einem Zweifamilienhaus geht das schnell.

aber nicht solange der Mietvertrag noch läuft (bei uns bis Ende 2024), oder gibts da Wege ? 🧐


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
9.2.2023  (#13)

zitat..
Gawan schrieb: aber nicht solange der Mietvertrag noch läuft (bei uns bis Ende 2024), oder gibts da Wege ? 🧐

Puh... Solang sie ihre Miete regelmäßig bezahlen, schaut es wohl eher schlecht aus. Bin aber kein Experte.


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  •  mani11
  •   Bronze-Award
9.2.2023  (#14)
Sorry das hilft dir jetzt nicht aber das bestädigt wieder mal das man nur Probleme hat wenn man was vermietet.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#15)

zitat..
mani11 schrieb:

Sorry das hilft dir jetzt nicht aber das bestädigt wieder mal das man nur Probleme hat wenn man was vermietet.

Ich tu mir selbst so schwer objektiv zu beurteilen ob ich irgendwas falsch mache oder besser machen könnte.

Aber dass mein Vermieter gewisse Umbauten durchführen möchte habe ich nun mal zu akzeptieren und kann ich auch nicht aufhalten. Es geht ja immerhin nicht um Abrissarbeiten im Wohnbereich. Ob ich als Mieter eine PV am Dach "schirch und furchtbar" finde oder nicht ist halt einfach nicht relevant.
Und wenn im Februar einmal 2 Stunden der Strom weg ist geht (aus meiner persönlichen Sicht) auch die Welt nicht unter.

Wäre ich Mieter würde ich einfach nicht auf die Idee kommen mich wegen so einer Lapalie zu beschweren, aber vielleicht bin ich da einfach zu lethargisch / tolerant 🙃


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  •  CoolS
9.2.2023  (#16)

zitat..
Gawan schrieb:

aber nicht solange der Mietvertrag noch läuft (bei uns bis Ende 2024), oder gibts da Wege ? 🧐

Befristeter Mietvertrag?
Dann siehts tatsächlich schlecht aus, vielleicht den Vertrag mal genau durchlesen ob irgendetwas bezüglich vorzeitiger Vertragsauflösung drinnen steht.




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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
9.2.2023  (#17)

zitat..
mani11 schrieb:

Sorry das hilft dir jetzt nicht aber das bestädigt wieder mal das man nur Probleme hat wenn man was vermietet.

Man muss der Typ dafür sein. Wenn man was vermietet, hat man halt mit Menschen zu tun und dort menschelt es halt. Wenn man das nicht möchte ist es sicher nichts für einen, und man sollte sein Geld lieber in Aktien oä investieren. 

Bin selber Vermieter, und habe bis jetzt außer ein paar Kleinigkeiten (Boilertausch, Heizkörpertausch) keine ToDos gehabt. Hab die Wohnungen vor 10 und 7 Jahren gekauft, daher eine ordenltiche Wertsteigerung + Mieterträge mitgenommen, und dafür vll einmal im Jahr einen Installateuer beauftragt oä. Einzig wenn einer Auszieht und man wenn neuen suchen muss ist es mühsam. Mache alles ohne Makler um für Mieter hier auch interessant zu sein da keine Provision fällig wird.

Es kommt halt auch extrem darauf was und wo man vermietet. Hab eine Wohnung in einem eher nicht so schönen Bezirk in Wien, da ist die Suche deutlich schwieriger nach neuen vernüftigen Mieter. Bei einer anderen Wohnung in Uninähe hatte ich immer innerhalb von 2 Tagen mehrere Interessenten. 

Aber die extra Kohle jedes Monat ist schon fein, für die paar Stunden arbeit im Jahr. 

Die Gschichteln von Mietnomanden uä hatte ich bis gott sei dank noch nie, glaube auch das dass sehr selten vorkommt. Bei mir im Familien und Freundeskreis haben einige ein paar Wohnungen die sie vermieten und da ist soetwas noch nie vorgekommen. Man hört halt immer noch von den schlechten.

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Hallo Gawan,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Zutritt zu vermietetem Wohnhaus für Umbauarbeiten erzwingen ?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#18)
Dein Haus mit 2 Wohneinheiten unterliegt nicht dem MRG. Du hast somit volle vertragliche Freiheit. Wenn vereinbart im Vertrag kannst du auch kündigen, wenn eine Befristung aufrecht ist. Hier bist du weit besser dran als in einer normalen Wohnung.

Wenn sie dir den Zutritt für wichtige Arbeiten verweigern kannst du ev. auch außerordentlich kündigen. Das sind aber scharf eingegrenzte Sachverhalte, hier wird die Beratung von einem Juristen Sinn machen.

Wenn sie dich grundlos beschimpfen, kommt auch "unleidliches Verhalten" in Betracht.

Unabhängig davon: Trenne dich schnellstmöglich von diesen Herrschaften. Solche Individuen werden immer wieder etwas finden, um dir dein Leben zu erschweren. Je gutmütiger du bist, desto weiter gehen sie.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#19)
ich habe jetzt nicht alles durchgelsen, aber ich würde an seine Kooperation appellieren, falls dies beim Termin nicht gegeben ist, auf die Folgen hinweisen, Zahlen des Einsatztermins Elektriker, Dein KM Geld, und alle weiteren Kosten,

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  •  robits
  •   Bronze-Award
9.2.2023  (#20)
So weit ich weiß: Wenn du ein Haus vermietest, gilt ja das MRG nicht, sondern nur das ABGB. Den Rest bzw. die Details macht man sich dann im Vertrag aus (oder nicht).
Das ABGB ist grundsätzlich besser für den Vermieter.
Der Mieter hat im MRG die besseren Karten.

Hier gibts eine AK Broschüre, wo man eine gute Übersicht hat.
https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wohnen/Mietwohnungen.pdf

Hab dir mal zwei wesentliche Hebelpunkte für deine Situation rausgesucht. Vorausgesetzt ihr habt vertraglich die Rechte der Mieterseite nicht weiter ausgedehnt.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#21)
Soweit hast du jetzt alles wiederholt, was ich heute Früh schon geschrieben habe. 😉

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