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(zwangs-)konvertierung bei fwk

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  •  creator
3.10. - 4.10.2009
2 Antworten 2
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jetzt hat das lg klagenfurt - leider noch nicht rechtskräftig! - richtungsweisend zu allen fwk-konvertierungsklauseln ausgesprochen, dass die gesetzwidrig sind.

www.verbraucherrecht.at: news vom 01.010.2009:
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LG Klagenfurt, 18.9.2009, 21 Cg 38/09m
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Dateien:
LG_Klagenfurt_18.9.2009_21_Cg_38_09m.pdf

konkrezt betroffen ist im verfahren die SPARDA bank innsbruck-villach (da gehört graz auch dazu), allerdings sind diese klauseln so oder ähnlich in den agb von allen anderen banken auch drin. darum machten auch die befragten bankenverbands-vertreter auch ziemlich lange gesichter.

ich kann nur jedem, der gegen seinen willen mit konvertierungswünschen seiner bank konfrontiert wird, empfehlen, das urteil zu genau lesen und die 4 bekäpften klauseln in den agb seiner bank zu suchen - und auf deren rechtswidrigkeit wegen dieses urteils zu verweisen.
jetzt bleibt - weil das urteil eben noch nicht rechtskräftig ist - mal abzuwarten, was der ogh dazu sagt: trotz finanzkrise bin ich mir nicht sicher, ob der das beim lobbying der banken auch 100% bestätigt...

  •  lize
3.10.2009  (#1)
und das bei der von dir bisher so empfohlenen Bank.... emoji

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  •  creator
4.10.2009  (#2)
@lize: auf die replik hab' ich gewartet... ... und genau deswegen
- hab' ich auch ziemlich gut lesbar hinzugefügt:

" allerdings sind diese klauseln so oder ähnlich in den agb von allen anderen banken auch drin."
- hat der bankenverbands-heini in "KONKRET" (das war KEIN sparda-mann) ja auch so herumgeseiert, dass sie das so "überrascht" und sie das nicht verstehen und guter hoffnung sind, dass der ogh das nicht rechtskräftige urteil noch abändert: weil es ALLE banken betrifft, die solche "oder sinngleicher" (was immer das konkret jetzt ist) klauseln verwendet haben.
wie du sicher weißt, unterscheiden sich die agb aller banken in diesem bereich (wenn auch mit zusätzlichen unbestimmten begriffen wie "begründetem verdacht" u.ä.) nicht soo sehr voneinander... kenne zumindest keine bank, die nicht gerne das risiko dem kunden umgebunden hätte. aber vielleicht ist eure hauptstelle da anders...
aber weil du ja selbst banker bist: hast du dir mal überlegt, was das erkenntnis und vor allem seine begründung (zit.: "Alle tatbestandlichen Voraussetzungen einer Klausel müssen im Sinn des §6 Abs. 3 KSchG genau beschrieben werden, sodass keine ungerechtfertigten Spielräume für den Verwender der AGB verbleiben. Dabei sei zu bedenken, dass es sich bei derartigen Kosten um das typische wirtschaftliche Risiko der bank bei der Vergabe von Krediten handle.") für die - auch von deinem haus angestrebte - änderungen der agb im zuge des zadig ab 01.11.2009 heißt?
der schadenfreude sind da m.e. für banken ziemlich enge grenzen gesteckt.

kann mich auch nicht erinnern, jemals fwk empfohlen zu haben... auch wenn ich dafür - u.a. von dir - anfänglich noch heftigst kritisiert wurde.
meine meinung zu fwk war vor und nach der krise immer diesselbe - das kann jeder in den tipps oder dem legendären thread hier: http://www.energiesparhaus.at/forum/9344 und allen anderen threads nachlesen.
da die sparda von mir gemäß meiner erfahrung und überzeugung lediglich für €-finanzierungen empfohlen wurde, können den usern mit solchen finanzierungen auch keine nachteile entstehen.

wer wirklich unbedingt fwk machen wollte, hat in den tipps ganz andere banken für fwk (z.b. lgt) gelistet bekommen - und das mit dem o.a. vorbehalten.


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