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... suchfunktionhttp://www.energiesparhaus.at/forum/15184
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap19_0.xml?section-view=true;section=7 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001700 de facto geht's um die vom richter festgesetzten versteigerungsbedingungen - lässt der offene bietergemeinschaften zu, ist alles ok. ist eigentlich der regelfall, kritisch wird's manchmal bei juristischen personengemeinschaften, also ein paar gmbh's , keg's o.ä. natürlich kann man auch eine vertragliche regelung schaffen, wenn nur 1 person als (bevollmächtigter) bieter auftritt. da sollte man sich mal einigen, wer was wie beisteuert, was wie geschenkt werden soll, etc. das ist dann eher risikobehaftet und da würde ich mich vorher mal erkundigen, wer was übernehmen möchte. |