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Ist Vereinbarungssache und jede Bank hat hier ihren eigenen Zugang - angefangen von der Verlängerung der bestehenden Zwischenfinanzierung bis hin zum Wechsel in einen langfristigen Abstattungskredit. Und wenn alles nicht funktionieren sollte und sich die kreditnehmerseitigen Daten so verschlechtert haben sollten, dann auch die Fälligstellung inkl. allenfalls anschließender Sicherheitenverwertung. Gerade im Bauträger- und Projektbereich ist das ein aktuell (naturgemäß) brennendes Thema bei vielen Instituten. In allen Fällen werden jedenfalls die Bonitätsunterlagen (Einkommen, Objektbewertung, etc.) neu geprüft und lösen dadurch Gebühren aus. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Das ist in der Tat ein Bauträger- und Projektbereich ein heißes Thema. Bekannte von uns könnten evtl. von einer Bauverzögerung betroffen sein... Weiß man vor Abschluss einer Zwischenfinanzierung, ob es zB eine Verlängerungsoption o.ä. gibt? |
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Nur dann, wenn die Option zur Verlängerung (allenfalls unter bestimmten Auflagen) auch vertraglich festgehalten ist. Formell ist eine Zwischenfinanzierung ein kurzfristiges Darlehen mit Zinszahlung und dem Ziel der einmaligen (bzw. im Bauträgergeschäft mehrmaligen) Tilgung bis zum Laufzeitende. |
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Bei mir war es kein Problem. Die Zwischenfinanzierung ist teurer als der normale Kredit und die Bank dürfte sich eher freuen |
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Eine Zwischenfinanzierung mittels Bau-Wohnkonto (Verkauf Bestandsimmobilie, Vorfinanzierungs Förderung) darf maximal auf 2 Jahre ausgelegt werden. Dabei dürfen höchstens 80 % des Schätzwertes angesetzt werden. file:///D:/Data/Y000906/Downloads/BegE_KIM-V-Novelle.pdf Eine allfällige Verlängerung fällt unter das Ausnahmekontingent. Weil variabel. Darum mindestens um 1 bis 1,5% teurer als ein aktueller Fixzins. Du hast schon vor längerer Zeit gebaut, da gab es noch keine KIM-V? |
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Spannend dh. es gibt deiner Auffassung nach... 1. Maximal 2 Jahre Laufzeit und 2. keine Möglichkeit, vorab eine Verlängerungsoption auszuverhandeln? |
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Ja. Das ist aber nicht meine Auffassung, sondern 1. regelt die KIM-V 2. auch, aber: Ausnahmen kommen ins Ausnahmekontingent. Denn was soll die Bank schlussendlich machen, wenn die Verkaufsimmo nicht weggeht oder nur weit unter dem Schätzwert veräußerbar ist: den Kredit fälligstellen und das Objekt somit zwangsverwerten? "Das FMSG empfiehlt der FMA daher, die KIM-V insofern anzupassen, als dass Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmer:innen und deren Angehörigen stehen, vom Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden. Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80% des gemäß CRR[2] geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden." https://www.fmsg.at/publikationen/risikohinweise-und-empfehlungen/2023/empfehlung-fmsg-1-2023.html |
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