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Zwischenfinanzierung verlängern?

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  •  Mike1211
15.10. - 16.10.2024
10 Antworten | 4 Autoren 10
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Im Freundeskreis taucht folgende Frage auf:
Ist es möglich, eine Zwischenfinanzierung, die max. 5 Jahre (Quelle: https://www.optifin.at/zwischenfinanzierung/) dauern kann, zu verlängern? Streng genommen wäre es dann wohl ein weiterer Kredit, weitere Gebühren,... oder?

Oder auch anders gefragt:
Wie gehen Banken damit um, wenn Personen ihre Immobilie nicht innerhalb der vereinbarten Zeit verkaufen konnten? Gründe können ja verschieden sein zB noch keinen Käufer gefunden, Bauverzögerung eines neuen Projektes,...

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.10.2024 11:07  (#1)
Ist Vereinbarungssache und jede Bank hat hier ihren eigenen Zugang - angefangen von der Verlängerung der bestehenden Zwischenfinanzierung bis hin zum Wechsel in einen langfristigen Abstattungskredit. Und wenn alles nicht funktionieren sollte und sich die kreditnehmerseitigen Daten so verschlechtert haben sollten, dann auch die Fälligstellung inkl. allenfalls  anschließender Sicherheitenverwertung.

Gerade im Bauträger- und Projektbereich ist das ein aktuell (naturgemäß) brennendes Thema bei vielen Instituten.

In allen Fällen werden jedenfalls die Bonitätsunterlagen (Einkommen, Objektbewertung, etc.) neu geprüft und lösen dadurch Gebühren aus.

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  •  Mike1211
15.10.2024 12:11  (#2)
Das ist in der Tat ein Bauträger- und Projektbereich ein heißes Thema. Bekannte von uns könnten evtl. von einer Bauverzögerung betroffen sein...

Weiß man vor Abschluss einer Zwischenfinanzierung, ob es zB eine Verlängerungsoption o.ä. gibt?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.10.2024 12:39  (#3)
Nur dann, wenn die Option zur Verlängerung (allenfalls unter bestimmten Auflagen) auch vertraglich festgehalten ist.

Formell ist eine Zwischenfinanzierung ein kurzfristiges Darlehen mit Zinszahlung und dem Ziel der einmaligen (bzw. im Bauträgergeschäft mehrmaligen) Tilgung bis zum Laufzeitende.

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  •  Baubau1
  •   Bronze-Award
15.10.2024 14:30  (#4)
Bei mir war es kein Problem. Die Zwischenfinanzierung ist teurer als der normale Kredit und die Bank dürfte sich eher freuen

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.10.2024 15:45  (#5)
Eine Zwischenfinanzierung mittels Bau-Wohnkonto (Verkauf Bestandsimmobilie, Vorfinanzierungs Förderung) darf maximal auf 2 Jahre ausgelegt werden. Dabei dürfen höchstens 80 % des Schätzwertes angesetzt werden.
file:///D:/Data/Y000906/Downloads/BegE_KIM-V-Novelle.pdf

Eine allfällige Verlängerung fällt unter das Ausnahmekontingent.

zitat..
Baubau1 schrieb: Bei mir war es kein Problem. Die Zwischenfinanzierung ist teurer als der normale Kredit und die Bank dürfte sich eher freuen

Weil variabel. Darum mindestens um 1 bis 1,5% teurer als ein aktueller Fixzins.
Du hast schon vor längerer Zeit gebaut, da gab es noch keine KIM-V?


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  •  Mike1211
15.10.2024 18:50  (#6)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Eine Zwischenfinanzierung mittels Bau-Wohnkonto (Verkauf Bestandsimmobilie, Vorfinanzierungs Förderung) darf maximal auf 2 Jahre ausgelegt werden. Dabei dürfen höchstens 80 % des Schätzwertes angesetzt werden.
file:///D:/Data/Y000906/Downloads/BegE_KIM-V-Novelle.pdf

Eine allfällige Verlängerung fällt unter das Ausnahmekontingent.

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Baubau1 schrieb: Bei mir war es kein Problem. Die Zwischenfinanzierung ist teurer als der normale Kredit und die Bank dürfte sich eher freuen
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Weil variabel. Darum mindestens um 1 bis 1,5% teurer als ein aktueller Fixzins.
Du hast schon vor längerer Zeit gebaut, da gab es noch keine KIM-V?

Spannend dh. es gibt deiner Auffassung nach...
1. Maximal 2 Jahre Laufzeit und
2. keine Möglichkeit, vorab eine Verlängerungsoption auszuverhandeln?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.10.2024 23:01  (#7)
Ja. Das ist aber nicht meine Auffassung, sondern
1. regelt die KIM-V
2. auch, aber:

Ausnahmen kommen ins Ausnahmekontingent. Denn was soll die Bank schlussendlich machen, wenn die Verkaufsimmo nicht weggeht oder nur weit unter dem Schätzwert veräußerbar ist:  den Kredit fälligstellen und das Objekt somit zwangsverwerten?

"Das FMSG empfiehlt der FMA daher, die KIM-V insofern anzupassen, als dass Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmer:innen und deren Angehörigen stehen, vom Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden. Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80% des gemäß CRR[2] geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden."

https://www.fmsg.at/publikationen/risikohinweise-und-empfehlungen/2023/empfehlung-fmsg-1-2023.html

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  •  Mike1211
16.10.2024 5:47  (#8)
Spannend, danke. Mit 30.6. ist ja dann Schluss mit der KIM-V. Mal sehen, was noch auf uns zulommt. Stichwort: Neue (?) Regierung 😉 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
16.10.2024 7:38  (#9)
Die Regierung legt die KIM-V nicht fest, sondern die weisungsfreie FMA. Ob die KIM-V tatsächlich mit 6/2025 endet oder in gleicher bzw. abgeänderter Form weiterläuft, wird sich weisen. Je nachdem wie die Behörde (bzw. das Finanzmarktstabilitätsgremium) die Gefahr flächendeckender Kreditausfälle bei privaten Hypothekarfinanzierungen einschätzt.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.10.2024 7:56  (#10)
Gerne Mike.

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